Tauchunglück im Hafen von Walvis Bay hat Nachspiel vor Gericht
Unternehmen wegen angeblicher Nachlässigkeit auf Entschädigung von drei Millionen Namibia Dollar verklagt
Zur Begründung führt der Berufstaucher Norbert Hercules an, die als Antragsgegner geführte Firma Subtech habe durch eigene Nachlässigkeit den Unfall verschuldet und sei damit für seine Verletzungen und den dadurch entstandenen Verlust an Lebensqualität haftbar. Die Beklagten bestreiten dies.
Hercules zufolge sei er am 27. August 2013 bei Subtech angestellt worden und habe dort 45 N$ die Stunde plus eine Tauchzulage von 135 N$ pro Tag verdient. Ferner sei ihm zugesichert worden, dass die Firma ihm sämtliche Unkosten erstatten werde, die ihm zwecks Anschaffung von Ausrüstung und Zubehör entstehen sollten.
Am 6. September 2013 habe sich im Hafen von Walvis Bay ein Unglück ereignet, als er im Auftrag der Beklagten dabei behilflich gewesen sei, für einen von deren Kunden einen Block zur Vertäuung von Schiffen am Kai zu montieren. Weil das schwere Gerät an Bord des dafür ungeeigneten Bootes nicht vorschriftsmäßig befestigt gewesen sei, sei der Generator zusammen mit anderer Ausrüstung ins Rutschen geraten und das Boot gekentert. Dabei sei die Besatzung unter dem havarierten Boot eingeschlossen worden und einer seiner Kollegen ertrunken. Er selbst sei von dem an einem Seil befestigten Ankerblock in die Tiefe gezogen worden und habe sich nur mit Mühe zurück an die Wasseroberfläche kämpfen können.
Dass er dabei schwere Prellungen und eine bis heute schmerzhafte Verletzung an der Schulter erlitten habe, lastet Hercules den Beklagten an. Schließlich hätten sich jene nicht vergewissert, dass die Ausrüstung in vorschriftsmäßigem Zustand und die herrschenden Wetterbedingungen für einen Einsatz dieser Art geeignet gewesen seien. Darüber hinaus hätten die Antragsgegner weiteren Fehlverhaltens schuldig gemacht, indem sie ihn aufgrund seiner durch den Unfall bedingten Arbeitsunfähigkeit entlassen hätten.
Die daraus abgeleitete Forderung nach Schmerzensgeld setzt sich unter anderem aus bereits entstandenen und künftig erwarteten Unkosten für medizinische Behandlung zusammen. Ferner fordert Hercules Schmerzensgeld für ein angeblich erlittenes Trauma, den durch die Schulterverletzung erlittenen Verlust an Lebensqualität und eine Kostenerstattung für Tauchzubehör, das bei dem Unfall beschädigt worden bzw. verloren gegangen sei. Darüber hinaus berechnet er eine Summe von 2,3 Millionen an Lohnausfall, weil er aufgrund seiner Verletzung nicht wie geplant, bis zum 60. Lebensjahr seinem Beruf nachgehen könne.
Die Antragsgegner wiedersetzen sich dem Gesuch auf mehreren Ebenen. Zum einen argumentieren sie, der Anspruch von Hercules sei verjährt und richte sich gegen die falschen Beklagten, weil er nicht für den südafrikanischen Mutterkonzern Subtech sondern die hiesige Tochterfirma Subtech Namibia angestellt gewesen sei.
Abgesehen davon verweisen die Antragsgegner darauf, dass Hercules bei der Sozialversicherungs-Kommission (SSC) registriert gewesen sei und diese die Haftung für den Arbeitsunfall übernommen habe. Demnach habe Hercules von der SSC nicht nur medizinische Unkosten erstattet bekommen und eine monatliche Rente erhalten, sondern auch erheblichen Schadensersatz empfangen und könne nicht einen zusätzlichen Anspruch gegen seinen früheren Arbeitgeber geltend machen.
Hercules zufolge sei er am 27. August 2013 bei Subtech angestellt worden und habe dort 45 N$ die Stunde plus eine Tauchzulage von 135 N$ pro Tag verdient. Ferner sei ihm zugesichert worden, dass die Firma ihm sämtliche Unkosten erstatten werde, die ihm zwecks Anschaffung von Ausrüstung und Zubehör entstehen sollten.
Am 6. September 2013 habe sich im Hafen von Walvis Bay ein Unglück ereignet, als er im Auftrag der Beklagten dabei behilflich gewesen sei, für einen von deren Kunden einen Block zur Vertäuung von Schiffen am Kai zu montieren. Weil das schwere Gerät an Bord des dafür ungeeigneten Bootes nicht vorschriftsmäßig befestigt gewesen sei, sei der Generator zusammen mit anderer Ausrüstung ins Rutschen geraten und das Boot gekentert. Dabei sei die Besatzung unter dem havarierten Boot eingeschlossen worden und einer seiner Kollegen ertrunken. Er selbst sei von dem an einem Seil befestigten Ankerblock in die Tiefe gezogen worden und habe sich nur mit Mühe zurück an die Wasseroberfläche kämpfen können.
Dass er dabei schwere Prellungen und eine bis heute schmerzhafte Verletzung an der Schulter erlitten habe, lastet Hercules den Beklagten an. Schließlich hätten sich jene nicht vergewissert, dass die Ausrüstung in vorschriftsmäßigem Zustand und die herrschenden Wetterbedingungen für einen Einsatz dieser Art geeignet gewesen seien. Darüber hinaus hätten die Antragsgegner weiteren Fehlverhaltens schuldig gemacht, indem sie ihn aufgrund seiner durch den Unfall bedingten Arbeitsunfähigkeit entlassen hätten.
Die daraus abgeleitete Forderung nach Schmerzensgeld setzt sich unter anderem aus bereits entstandenen und künftig erwarteten Unkosten für medizinische Behandlung zusammen. Ferner fordert Hercules Schmerzensgeld für ein angeblich erlittenes Trauma, den durch die Schulterverletzung erlittenen Verlust an Lebensqualität und eine Kostenerstattung für Tauchzubehör, das bei dem Unfall beschädigt worden bzw. verloren gegangen sei. Darüber hinaus berechnet er eine Summe von 2,3 Millionen an Lohnausfall, weil er aufgrund seiner Verletzung nicht wie geplant, bis zum 60. Lebensjahr seinem Beruf nachgehen könne.
Die Antragsgegner wiedersetzen sich dem Gesuch auf mehreren Ebenen. Zum einen argumentieren sie, der Anspruch von Hercules sei verjährt und richte sich gegen die falschen Beklagten, weil er nicht für den südafrikanischen Mutterkonzern Subtech sondern die hiesige Tochterfirma Subtech Namibia angestellt gewesen sei.
Abgesehen davon verweisen die Antragsgegner darauf, dass Hercules bei der Sozialversicherungs-Kommission (SSC) registriert gewesen sei und diese die Haftung für den Arbeitsunfall übernommen habe. Demnach habe Hercules von der SSC nicht nur medizinische Unkosten erstattet bekommen und eine monatliche Rente erhalten, sondern auch erheblichen Schadensersatz empfangen und könne nicht einen zusätzlichen Anspruch gegen seinen früheren Arbeitgeber geltend machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen