Tauziehen um Büffel erreicht Gericht
Veterinär will Umsiedlung eventuell infizierter Tiere nach Erindi verhindern
Von Marc Springer
Windhoek
Zur Begründung führt der Kläger Adrianatus Florentius Maseke an, er habe sich streng an geltende Bestimmungen gehalten, als er Erindi am 14. August 2017 die Transportgenehmigung für die geplante Umsiedlung der Büffel verweigert habe. Schließlich sei das Halten der Tiere auf Wildfarmen und anderen „geschützten Gebieten“ wegen der Gefahr einer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche grundsätzlich untersagt und dabei auch keine Ausnahme möglich.
Ungeachtet dessen habe Erindi beim Ministerium für Umwelt und Tourismus gegen seine Entscheidung protestiert und bei dem zuständigen Berufungsgremium teilweise Recht erhalten. Dieses habe dem Einspruch stattgegeben und den ursprünglichen Antrag zur Neubewertung an ihn zurückverwiesen.
Diesen Vorgang hält Maseke für rechtswidrig, weil ihn das Berufungsgremium vor seiner Entscheidung weder angehört, noch die Begründung seiner Entscheidung oder die ihr zu Grunde liegenden Veterinärbestimmungen studiert habe. Die Anweisung, wonach er seine ursprüngliche Entscheidung überdenken und gegebenenfalls korrigieren solle, sei damit null und nichtig.
Der Klage des Veterinärs ging im Juli 2017 ein Angebot des Umweltministeriums voraus, Büffel aus dem Waterberg-Plateaupark an interessierte Parteien im In- und Ausland zu verkaufen, sofern jene die erforderliche Genehmigung der jeweils zuständigen Veterinärbehörde erhalten. Zur Begründung hatte das Ministerium damals angegeben, dass im Waterberg-Park wegen unterdurchschnittlichen Regens ein akuter Weidemangel und eine „Überbevölkerung an Büffeln“ herrsche, weshalb deren Zahl von rund 1000 auf etwa 400 reduziert werden müsse.
Ferner hatte das Ministerium daran erinnert, dass regelmäßig Büffel aus dem Park auf umliegende Farmen entwichen, die wegen einer möglichen Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche unter Quarantäne gestellt werden müssten. Deshalb sei das Ministerium bestrebt, die Zahl der Büffel in dem Park zu reduzieren und dabei „genetisch hochwertige und garantiert krankheitsfreie“ Tiere an Interessenten zu verkaufen, die für die Ansiedlung der Tiere eine Genehmigung bekommen könnten.
Im Falle von Erindi sei eine solche Genehmigung nach Darstellung von Maseke jedoch ausgeschlossen, weil die Ranch im kommerziellen Farmgebiet und südlich der Roten Linie liegt. Dort sei eine Ansiedlung von Büffeln wegen der ihnen anhaftenden Seuchengefahr generell unmöglich, weshalb der Berufungsausschuss des Ministeriums dem Einspruch der Antragsgegner auch nicht habe stattgeben dürfen.
Windhoek
Zur Begründung führt der Kläger Adrianatus Florentius Maseke an, er habe sich streng an geltende Bestimmungen gehalten, als er Erindi am 14. August 2017 die Transportgenehmigung für die geplante Umsiedlung der Büffel verweigert habe. Schließlich sei das Halten der Tiere auf Wildfarmen und anderen „geschützten Gebieten“ wegen der Gefahr einer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche grundsätzlich untersagt und dabei auch keine Ausnahme möglich.
Ungeachtet dessen habe Erindi beim Ministerium für Umwelt und Tourismus gegen seine Entscheidung protestiert und bei dem zuständigen Berufungsgremium teilweise Recht erhalten. Dieses habe dem Einspruch stattgegeben und den ursprünglichen Antrag zur Neubewertung an ihn zurückverwiesen.
Diesen Vorgang hält Maseke für rechtswidrig, weil ihn das Berufungsgremium vor seiner Entscheidung weder angehört, noch die Begründung seiner Entscheidung oder die ihr zu Grunde liegenden Veterinärbestimmungen studiert habe. Die Anweisung, wonach er seine ursprüngliche Entscheidung überdenken und gegebenenfalls korrigieren solle, sei damit null und nichtig.
Der Klage des Veterinärs ging im Juli 2017 ein Angebot des Umweltministeriums voraus, Büffel aus dem Waterberg-Plateaupark an interessierte Parteien im In- und Ausland zu verkaufen, sofern jene die erforderliche Genehmigung der jeweils zuständigen Veterinärbehörde erhalten. Zur Begründung hatte das Ministerium damals angegeben, dass im Waterberg-Park wegen unterdurchschnittlichen Regens ein akuter Weidemangel und eine „Überbevölkerung an Büffeln“ herrsche, weshalb deren Zahl von rund 1000 auf etwa 400 reduziert werden müsse.
Ferner hatte das Ministerium daran erinnert, dass regelmäßig Büffel aus dem Park auf umliegende Farmen entwichen, die wegen einer möglichen Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche unter Quarantäne gestellt werden müssten. Deshalb sei das Ministerium bestrebt, die Zahl der Büffel in dem Park zu reduzieren und dabei „genetisch hochwertige und garantiert krankheitsfreie“ Tiere an Interessenten zu verkaufen, die für die Ansiedlung der Tiere eine Genehmigung bekommen könnten.
Im Falle von Erindi sei eine solche Genehmigung nach Darstellung von Maseke jedoch ausgeschlossen, weil die Ranch im kommerziellen Farmgebiet und südlich der Roten Linie liegt. Dort sei eine Ansiedlung von Büffeln wegen der ihnen anhaftenden Seuchengefahr generell unmöglich, weshalb der Berufungsausschuss des Ministeriums dem Einspruch der Antragsgegner auch nicht habe stattgeben dürfen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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