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Tauziehen um DNA-Ergebnisse
Tauziehen um DNA-Ergebnisse

Tauziehen um DNA-Ergebnisse

Angeklagter Ex-Richter muss weiter auf Prozessauftakt warten
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Bei einem weiteren Verhandlungstermin am Freitag hätten Kennedy (29) und sein Mitangeklagter Ray Cloete (30) eigentlich eine Erwiderung auf die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe abgeben sollen. Bevor dies geschehen konnte, kündigte Staatsanwalt Arrie Husselmann jedoch an, dass inzwischen Laborergebnisse über die angebliche Vergewaltigung vorliegen würden und löste damit eine Diskussion darüber aus, ob die Verteidigung Anspruch darauf habe, diese Resultate bereits vor Beginn der Beweisführung einzusehen.

Kennedys Anwalt Boris Isaacks hob unter Berufung auf das verfassungsrechtliche Gebot fairer Prozessführung hervor, sein Mandant habe das Recht, über sämtliche gegen ihn vorliegenden Indizien und Beweise informiert zu werden, bevor er sein Plädoyer abgebe. Dabei nannte er diverse Gerichtsfälle aus dem In- und Ausland, bei denen dieser juristische Grundsatz explizit bestätigt worden sei.

Eine solche Offenlegung sei elementarer Bestandteil der Rechte von Angeklagten, die eine angemessene Verteidigung nur vorbereiten könnten, wenn sie vorher belastendes Material gegen sie studieren könnten. Da die DNA-Tests zweifelsohne Teil der Beweisführung der Staatsanwaltschaft ausmachen würden, habe Kennedy grundsätzlich Anspruch, über deren Resultate informiert zu werden.

Nachdem Cloetes Verteidiger Milton Engelbrecht dieser Ausführung zugestimmt hatte, kündigte Staatsanwalt Husselmann überraschend an, er müsse zunächst die von Isaacks genannten Fallbeispiele studieren, bevor er über die gewünschte Offenlegung der Laborergebnisse entscheiden könne. Der Prozess wurde folglich auf den 10. April vertagt.

Kennedy und Cloete wird vorgeworfen, am 3. Januar 2015 in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM die 43-jährige G. vergewaltigt zu haben. Während Cloete inzwischen gegen Auflagen freigelassen wurde, befindet sich Kennedy seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft nachdem sein Kautionsantrag wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr abgelehnt wurde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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