Teek erneut in der Defensive
Anklage beantragt Berufung gegen Freispruch von Ex-Richter
Von Marc Springer, Windhoek
Die Anklage hatte bereits am 30. Dezember 2010 gegen den kurz vorher erfolgten Freispruch Revisionserlaubnis beantragt. Das Gesuch wurde jedoch gestrichen, weil Teek nicht formal von dem Vorhaben informiert worden war und sich deshalb nicht hatte vorbereiten können. Außerdem konnte der Antrag damals nicht verhandelt werden, weil der zuständige Richter Maphios Cheda, der über die Revisionserlaubnis hätte entscheiden müssen, kurzfristig nach Oshakati versetzt wurde.
Teek war zunächst im Juli 2006 vorzeitig freigesprochen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft erfolgreich gegen dieses Urteil in höherer Instanz Berufung eingelegt hatte, wurde der Fall ans Obergericht zurückverwiesen und Teek dort von Richter Ronnie Bosielo am 16. Dezember 2010 erneut freigesprochen.
Der Richter war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zeugenaussagen der mutmaßlichen Opfer Q. und T. (damals neun und zehn Jahre alt) für eine Verurteilung des Angeklagten zu „lückenhaft, ungenau, widersprüchlich, unglaubwürdig und unzuverlässig“ gewesen seien. Außerdem hatte er betont, dass die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall derart „defekt, unprofessionell, dilettantisch und unsachgemäß“ gewesen sei, dass die Beweislage für einen Schuldspruch nicht ausgereicht habe.
Diese Schlussfolgerung war nach Ansicht von Staatsanwältin Innocentia Nyoni in mehrerer Hinsicht ein Justizirrtum. Schließlich sei zumindest eindeutig der Vorwurf der Entführung belegt, weil Teek am Abend des 28. Januar 2005 die beiden Mädchen nachweislich aus Katutura verschleppt und zu seiner Kleinsiedung bei Brakwater gebracht habe. Unabhängig davon, was dort anschließend geschehen sei, habe er die Kinder damit ihrer Freiheit beraubt.
Entscheidend sei Nyoni zufolge dabei, dass Teek nie bestritten habe, die Kinder zu seiner Kleinsiedlung gebracht zu haben. Egal ob er ihnen dort tatsächlich nur etwas zu essen habe geben wollen, habe er dies ohne Zustimmung ihrer Mütter getan, die folglich über Stunden vergeblich nach ihren Kindern gesucht und diese schließlich bei der Polizei als vermisst gemeldet hätten. Damit habe er die beiden Minderjährigen zweifelsfrei der Aufsicht und dem Schutz ihrer Erziehungsberechtigten entzogen und damit eindeutig entführt.
Ferner hob Nyoni hervor, es gebe auch zahlreiche Indizien dafür, dass Teek den beiden minderjährigen Mädchen Alkohol angeboten und einem von ihnen gegen ihren Willen Bier eingeflößt habe. Schließlich hätten die beiden mutmaßlichen Opfer dies übereinstimmend angegeben und seien bei einer Durchsuchung von Teeks Wohnung mehrere leere Bierdosen gefunden worden.
Ähnliches gelte für den Vorwurf, wonach Teek den Mädchen einen pornografischen Film gezeigt und eines von ihnen unsittlich berührt bzw. ihr einen Finger eingeführt habe, was den Tatbestand der Vergewaltigung erfülle. Weil Teek selbst nicht ausgesagt habe, sei die entsprechende Darstellung der beiden Mädchen unwidersprochen geblieben und hätte folglich für einen Schuldspruch ausreichen müssen.
Teek berief sich in seiner Argumentation gestern in weiten Teilen auf seine ursprüngliche Klageerwiderung, wonach er die zwei Mädchen bei den so genannten single quarters in Katutura mit seinem Wagen aufgeladen habe, da sie „hungrig und verschmutzt“ gewirkt hätten und er ihnen bei sich zu Hause etwas zu Essen habe geben wollen. Im Verlaufe des Abends sei er dort eingeschlafen und habe die Kinder deshalb erst am nächsten Morgen zurück gebracht.
Außerdem wiederholte er die Behauptung, sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft hätten Beweise gegen ihn manipuliert und konstruiert. Richter Thomas Masuku will am 1. Februar entscheiden, ob er eine Berufung gegen den Freispruch zulässt.
Die Anklage hatte bereits am 30. Dezember 2010 gegen den kurz vorher erfolgten Freispruch Revisionserlaubnis beantragt. Das Gesuch wurde jedoch gestrichen, weil Teek nicht formal von dem Vorhaben informiert worden war und sich deshalb nicht hatte vorbereiten können. Außerdem konnte der Antrag damals nicht verhandelt werden, weil der zuständige Richter Maphios Cheda, der über die Revisionserlaubnis hätte entscheiden müssen, kurzfristig nach Oshakati versetzt wurde.
Teek war zunächst im Juli 2006 vorzeitig freigesprochen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft erfolgreich gegen dieses Urteil in höherer Instanz Berufung eingelegt hatte, wurde der Fall ans Obergericht zurückverwiesen und Teek dort von Richter Ronnie Bosielo am 16. Dezember 2010 erneut freigesprochen.
Der Richter war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zeugenaussagen der mutmaßlichen Opfer Q. und T. (damals neun und zehn Jahre alt) für eine Verurteilung des Angeklagten zu „lückenhaft, ungenau, widersprüchlich, unglaubwürdig und unzuverlässig“ gewesen seien. Außerdem hatte er betont, dass die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall derart „defekt, unprofessionell, dilettantisch und unsachgemäß“ gewesen sei, dass die Beweislage für einen Schuldspruch nicht ausgereicht habe.
Diese Schlussfolgerung war nach Ansicht von Staatsanwältin Innocentia Nyoni in mehrerer Hinsicht ein Justizirrtum. Schließlich sei zumindest eindeutig der Vorwurf der Entführung belegt, weil Teek am Abend des 28. Januar 2005 die beiden Mädchen nachweislich aus Katutura verschleppt und zu seiner Kleinsiedung bei Brakwater gebracht habe. Unabhängig davon, was dort anschließend geschehen sei, habe er die Kinder damit ihrer Freiheit beraubt.
Entscheidend sei Nyoni zufolge dabei, dass Teek nie bestritten habe, die Kinder zu seiner Kleinsiedlung gebracht zu haben. Egal ob er ihnen dort tatsächlich nur etwas zu essen habe geben wollen, habe er dies ohne Zustimmung ihrer Mütter getan, die folglich über Stunden vergeblich nach ihren Kindern gesucht und diese schließlich bei der Polizei als vermisst gemeldet hätten. Damit habe er die beiden Minderjährigen zweifelsfrei der Aufsicht und dem Schutz ihrer Erziehungsberechtigten entzogen und damit eindeutig entführt.
Ferner hob Nyoni hervor, es gebe auch zahlreiche Indizien dafür, dass Teek den beiden minderjährigen Mädchen Alkohol angeboten und einem von ihnen gegen ihren Willen Bier eingeflößt habe. Schließlich hätten die beiden mutmaßlichen Opfer dies übereinstimmend angegeben und seien bei einer Durchsuchung von Teeks Wohnung mehrere leere Bierdosen gefunden worden.
Ähnliches gelte für den Vorwurf, wonach Teek den Mädchen einen pornografischen Film gezeigt und eines von ihnen unsittlich berührt bzw. ihr einen Finger eingeführt habe, was den Tatbestand der Vergewaltigung erfülle. Weil Teek selbst nicht ausgesagt habe, sei die entsprechende Darstellung der beiden Mädchen unwidersprochen geblieben und hätte folglich für einen Schuldspruch ausreichen müssen.
Teek berief sich in seiner Argumentation gestern in weiten Teilen auf seine ursprüngliche Klageerwiderung, wonach er die zwei Mädchen bei den so genannten single quarters in Katutura mit seinem Wagen aufgeladen habe, da sie „hungrig und verschmutzt“ gewirkt hätten und er ihnen bei sich zu Hause etwas zu Essen habe geben wollen. Im Verlaufe des Abends sei er dort eingeschlafen und habe die Kinder deshalb erst am nächsten Morgen zurück gebracht.
Außerdem wiederholte er die Behauptung, sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft hätten Beweise gegen ihn manipuliert und konstruiert. Richter Thomas Masuku will am 1. Februar entscheiden, ob er eine Berufung gegen den Freispruch zulässt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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