Teilerfolg für Finanzminister
Schlettwein erzielt juristischen Etappensieg gegen Versicherungen
Von Marc Springer, Windhoek
Der Etappensieg ergibt sich aus einem von Vize-Oberrichter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Elton Hoff und Bess Nkabinde bestätigten Urteil, das gestern am Obersten Gericht ergangen ist. Darin erteilen die Richter dem Finanzministerium die Erlaubnis, gegen ein früheres Urteil von Richter Thomas Masuku in Berufung zu gehen.
Dieser war am 20. September zu dem Ergebnis gekommen, die acht vom Finanzministerium verklagten Versicherungen könnten solange nicht zur Rückversicherung in Namibia gezwungen werden, bis eine von ihnen angestrengte Verfassungsklage entschieden sei. Diese derzeit am Obergericht anhängige Klage richtet sich gegen eine am 27. Juni 2018 in Kraft getretene Verfügung des Finanzministeriums, die sämtliche Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern.
Die davon betroffenen Versicherungen empfinden diese Auflage als Verletzung ihrer unternehmerischen Freiheit und damit als Verstoß gegen das Grundgesetz. Finanzminister Calle Schlettwein zufolge könnten bis zur Klärung der Verfassungsklage rund zwei Jahre vergehen und der Fiskus in dieser Zeit rund 2 Milliarden N$ verlieren, weil sich die beklagten Unternehmen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden. Deshalb hatte Schlettwein versucht, die Versicherungen durch einstweilige Verfügung zumindest solange zur Einhaltung der Auflagen zu zwingen, bis deren Verfassungsklage gegen die als Nötigung empfundenen Bestimmungen entschieden wurde.
Nachdem Masuku dieses Gesuch verworfen und Schlettwein auch die anschließend beantragte Revisionserlaubnis gegen sein Urteil verweigert hatte, versuchte der Minister, diese durch Petition ans Oberste Gericht zu erlangen. Aber auch hier wurde ihm die Berufungserlaubnis von Ersatzrichter Theo Frank verweigert und damit scheinbar die Möglichkeit geraubt, die Versicherungen zumindest vorübergehend zur Einhaltung der umstrittenen Vorschriften zu zwingen.
Von diesem erneuten Rückschlag unbeeindruckt, wandte sich Schlettwein in höchster Instanz erneut an die Justiz und beantragte dort, Ersatzrichter Frank für befangen und damit auch dessen Ablehnung seines Berufungsgesuchs für null und nichtig zu erklären. Zur Begründung hatte er damals angeführt, Frank habe bereits im Jahre 2001 ein Gruppe Versicherungen bei einer von ihnen angestrengten Verfassungsklage gegen NamibRe als Anwalt vertreten und sei derzeit Vorsitzender der Firma NedNamibia Holdings die ihrerseits Mutterkonzern der Versicherung NedNamibia Life Assurance sei.
Abgesehen davon, dass er für diese Tätigkeit bezahlt werde, sei er auch in der Vergangenheit Direktor des Unternehmens Trustco gewesen, dass ebenfalls an dem derzeitigen Rechtsstreit beteiligt sei. Daraus ergebe sich für Frank ein Interessenskonflikt, weshalb er nicht über den Antrag auf Berufungserlaubnis hätte entscheiden dürfen.
In dem gestrigen Urteil gibt das Oberste Gericht dem Minister in dieser Einschätzung mit Hinweis darauf Recht, die versicherungsrelevanten Privatbelange auf Seiten von Frank würden in der Summe tatsächlich eine Interessensverquickung darstellen. Deshalb hätte sich jener dem gegen die Versicherungsindustrie gerichteten Antrag auf Berufungserlaubnis nicht annehmen dürfen, sondern den Fall abgeben müssen.
In der Konsequenz erklärt das Oberste Gericht die Entscheidung von Frank für unwirksam und erteilt dem Finanzminister gleichzeitig die Erlaubnis in höchster Instanz erneut zu versuchen, die beklagten Versicherungsfirmen zur vorübergehenden Einhaltung seiner Auflagen zu zwingen.
Der Etappensieg ergibt sich aus einem von Vize-Oberrichter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Elton Hoff und Bess Nkabinde bestätigten Urteil, das gestern am Obersten Gericht ergangen ist. Darin erteilen die Richter dem Finanzministerium die Erlaubnis, gegen ein früheres Urteil von Richter Thomas Masuku in Berufung zu gehen.
Dieser war am 20. September zu dem Ergebnis gekommen, die acht vom Finanzministerium verklagten Versicherungen könnten solange nicht zur Rückversicherung in Namibia gezwungen werden, bis eine von ihnen angestrengte Verfassungsklage entschieden sei. Diese derzeit am Obergericht anhängige Klage richtet sich gegen eine am 27. Juni 2018 in Kraft getretene Verfügung des Finanzministeriums, die sämtliche Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern.
Die davon betroffenen Versicherungen empfinden diese Auflage als Verletzung ihrer unternehmerischen Freiheit und damit als Verstoß gegen das Grundgesetz. Finanzminister Calle Schlettwein zufolge könnten bis zur Klärung der Verfassungsklage rund zwei Jahre vergehen und der Fiskus in dieser Zeit rund 2 Milliarden N$ verlieren, weil sich die beklagten Unternehmen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden. Deshalb hatte Schlettwein versucht, die Versicherungen durch einstweilige Verfügung zumindest solange zur Einhaltung der Auflagen zu zwingen, bis deren Verfassungsklage gegen die als Nötigung empfundenen Bestimmungen entschieden wurde.
Nachdem Masuku dieses Gesuch verworfen und Schlettwein auch die anschließend beantragte Revisionserlaubnis gegen sein Urteil verweigert hatte, versuchte der Minister, diese durch Petition ans Oberste Gericht zu erlangen. Aber auch hier wurde ihm die Berufungserlaubnis von Ersatzrichter Theo Frank verweigert und damit scheinbar die Möglichkeit geraubt, die Versicherungen zumindest vorübergehend zur Einhaltung der umstrittenen Vorschriften zu zwingen.
Von diesem erneuten Rückschlag unbeeindruckt, wandte sich Schlettwein in höchster Instanz erneut an die Justiz und beantragte dort, Ersatzrichter Frank für befangen und damit auch dessen Ablehnung seines Berufungsgesuchs für null und nichtig zu erklären. Zur Begründung hatte er damals angeführt, Frank habe bereits im Jahre 2001 ein Gruppe Versicherungen bei einer von ihnen angestrengten Verfassungsklage gegen NamibRe als Anwalt vertreten und sei derzeit Vorsitzender der Firma NedNamibia Holdings die ihrerseits Mutterkonzern der Versicherung NedNamibia Life Assurance sei.
Abgesehen davon, dass er für diese Tätigkeit bezahlt werde, sei er auch in der Vergangenheit Direktor des Unternehmens Trustco gewesen, dass ebenfalls an dem derzeitigen Rechtsstreit beteiligt sei. Daraus ergebe sich für Frank ein Interessenskonflikt, weshalb er nicht über den Antrag auf Berufungserlaubnis hätte entscheiden dürfen.
In dem gestrigen Urteil gibt das Oberste Gericht dem Minister in dieser Einschätzung mit Hinweis darauf Recht, die versicherungsrelevanten Privatbelange auf Seiten von Frank würden in der Summe tatsächlich eine Interessensverquickung darstellen. Deshalb hätte sich jener dem gegen die Versicherungsindustrie gerichteten Antrag auf Berufungserlaubnis nicht annehmen dürfen, sondern den Fall abgeben müssen.
In der Konsequenz erklärt das Oberste Gericht die Entscheidung von Frank für unwirksam und erteilt dem Finanzminister gleichzeitig die Erlaubnis in höchster Instanz erneut zu versuchen, die beklagten Versicherungsfirmen zur vorübergehenden Einhaltung seiner Auflagen zu zwingen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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