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Teilerfolg für schwarzen Farmer

Windhoek - Ein schwarzer simbabwischer Farmer hat gestern am SADC-Tribunal in Windhoek einen Teilerfolg bei seinem Rechtsstreit gegen die Regierung in Harare erzielt: Die fünf Richter der obersten Instanz der Region erließen einen einstweilige Verfügung, die Luke Munyandu Tembani vor Enteignung schützt, bis sein Fall am 4. Juni vor dem Tribunal verhandelt und anschließend ein Urteil gefällt worden ist.

Tembani, mittlerweile 70 Jahre alt, war nicht selber anwesend und wurde von seiner Anwältin Sheila Jarvis (unterstützt von Norman Tjombe vom Windhoeker Zentrum für Rechtsbeistand, LAC) vertreten. Jarvis war auf die Anhörung vorbereitet, die Anwälte des simbabwischen Staats hingegen nicht. Nelson Muntsonziwa erklärte dem Gericht, dass man nicht mehr, wie im Vorfeld angekündigt, Einspruch gegen die Anhörung des Verfahrens vor dem Tribunal einlegen werde. Weil die Richter davon nicht informiert worden waren, erlegten sie der simbabwischen Seite die Kosten für diesen Prozesstag auf.

Luke Munyadu Tembani wirft der Regierung den Bruch internationalen Rechts vor und geht zugleich gegen ein Gesetz vor, das Finanzen und Landwirtschaft regelt. Tembani ist zweifelsohne eine außergewöhnliche Person in Simbabwe: Er war der erste schwarze kommerzielle Farmer im Land. 1983 hatte er nach langjährigen Engagements einen Pachtvertrag plus Kaufoption für ein Stück Land mit dem Namen Minverwag (weniger erwartet) unterzeichnet und war zwei Jahre später tatsächlich dessen registrierter Eigentümer geworden. Seitdem lebt und wirtschaftet er mit seiner Familie auf der Farm, hat sie entwickelt und sogar eine Kirche und eine Grundschule für 320 Farmkinder errichtet.

Um den Farmbetrieb zu finanzieren, hatte er mehrere Kredite von der simbabwischen Landwirtschaftsbank (ABZ, vergleichbar der namibischen Agribank, d. Red.) aufgenommen. Als die Wirtschaft seines Landes ab 1997 ins Bodenlose fiel und die Zinssätze exorbitant hoch wurden, hatte Tembani seine Farm mit Genehmigung der ABZ aufgeteilt, um einen kleineren Teil des Landes bei wirtschaftlicher Not zu verlaufen. Die ABZ war nicht in der Lage, den genauen Wert von Tembanis Außenständen zu beziffern und entschloss sich trotz aller Versuche des bereits betagten Mannes, seinen gesamten Besitz zu enteignen und ihm im Gegenzug lediglich Entschädigung für den kleinen zuvor abgetrennten Bereich zu zahlen.

Während der Farmer vor Gericht gegen diesen Schritt kämpfte, wurde die Farm bereits einem neuen Eigentümer zugeschrieben. Am 21. Mai sollte er sein Land verlassen - die SADC-Entscheidung gibt ihm zumindest Aufschub bis zum Urteil der Richter.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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