Teilerfolg für Versicherungen
Schlettwein muss Dokumente freigeben – Rechtsstreit geht weiter
Von Marc Springer, Windhoek
Anhand dieser Unterlagen, zu denen die Kläger unter anderem Finanzberichte, Gutachten und Studien aller Art zählen, wollen die Versicherungen klären, welche Informationen der Finanzminister vor Einführung der umstrittenen Maßnahme berücksichtigt hat. Ferner wollen sie darüber Auskunft erlangen, welche Statistiken Schlettwein als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung verwendet hat, wonach sie genau 20 Prozent ihres Portfolios bei der Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) absichern sollen.
Anhand der erhofften Unterlagen, die Schlettwein nach Darstellung der Kläger angeblich unter Verschluss hält, wollen die Versicherungen belegen, dass die zwangsweise Rückversicherung unredlich sei. Dieses Argument nutzen sie auch zur Begründung ihrer Hauptklage, in der sie der Regierung vorwerfen, sie wolle Zugriff auf die Versicherungsanlagen ihrer Bürger erlangen und sich damit „auf Kosten der Verbraucher und der Versicherungen bereichern“. Um diese Vermutung zu belegen, hatten die Versicherungen Zugang zu „jedem Schnipsel Papier“ verlangt, der „direkt oder indirekt“ darüber Auskunft geben könnte, wie die Entscheidung des Ministers zu Stande gekommen sei.
In seinem gestern ergangenen Urteil entspricht Richter Harald Geier den meisten Forderungen auf Akteneinsicht seitens der Kläger. Dabei betont er jedoch auch, seine Verfügung sei auf Dokumente begrenzt, die für die seitens der Versicherungen beanstandete Entscheidung relevant seien und sich im Besitz des Finanzministeriums befänden. Zwar sei Schlettwein angehalten, soweit möglich Zugriff auf relevante Dokumente im Besitz dritter Parteien zu erlangen, er könnte diese jedoch unabhängig von der gestrigen Verfügung nicht zwingen, ihm diese zu überlassen.
Das Finanzministerium hatte sich der Forderung der Kläger mit der Begründung widersetzt, die meisten von ihnen geforderte Unterlagen seien entweder irrelevant, vertraulich, nicht Existenz, oder hätten bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. So argumentierte Schlettwein er habe viele der gewünschten Dokumente bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt, oder diese erst studiert, nachdem er den angefochtenen Beschluss gefasst habe.
In dem Hauptverfahren wollen die Versicherungen die am 27. Juni 2018 in Kraft getretene und von ihnen als verfassungswidrig empfundene Verfügung des Finanzministeriums für null und nichtig erklären. Das Ministerium hält die Regularien für eine notwendige Maßnahme gegen Kapitalabfluss und rechnet vor, dass dem Staat jährlich rund 1 Milliarde N$ entgingen, weil sich Versicherungen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden.
Anhand dieser Unterlagen, zu denen die Kläger unter anderem Finanzberichte, Gutachten und Studien aller Art zählen, wollen die Versicherungen klären, welche Informationen der Finanzminister vor Einführung der umstrittenen Maßnahme berücksichtigt hat. Ferner wollen sie darüber Auskunft erlangen, welche Statistiken Schlettwein als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung verwendet hat, wonach sie genau 20 Prozent ihres Portfolios bei der Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) absichern sollen.
Anhand der erhofften Unterlagen, die Schlettwein nach Darstellung der Kläger angeblich unter Verschluss hält, wollen die Versicherungen belegen, dass die zwangsweise Rückversicherung unredlich sei. Dieses Argument nutzen sie auch zur Begründung ihrer Hauptklage, in der sie der Regierung vorwerfen, sie wolle Zugriff auf die Versicherungsanlagen ihrer Bürger erlangen und sich damit „auf Kosten der Verbraucher und der Versicherungen bereichern“. Um diese Vermutung zu belegen, hatten die Versicherungen Zugang zu „jedem Schnipsel Papier“ verlangt, der „direkt oder indirekt“ darüber Auskunft geben könnte, wie die Entscheidung des Ministers zu Stande gekommen sei.
In seinem gestern ergangenen Urteil entspricht Richter Harald Geier den meisten Forderungen auf Akteneinsicht seitens der Kläger. Dabei betont er jedoch auch, seine Verfügung sei auf Dokumente begrenzt, die für die seitens der Versicherungen beanstandete Entscheidung relevant seien und sich im Besitz des Finanzministeriums befänden. Zwar sei Schlettwein angehalten, soweit möglich Zugriff auf relevante Dokumente im Besitz dritter Parteien zu erlangen, er könnte diese jedoch unabhängig von der gestrigen Verfügung nicht zwingen, ihm diese zu überlassen.
Das Finanzministerium hatte sich der Forderung der Kläger mit der Begründung widersetzt, die meisten von ihnen geforderte Unterlagen seien entweder irrelevant, vertraulich, nicht Existenz, oder hätten bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. So argumentierte Schlettwein er habe viele der gewünschten Dokumente bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt, oder diese erst studiert, nachdem er den angefochtenen Beschluss gefasst habe.
In dem Hauptverfahren wollen die Versicherungen die am 27. Juni 2018 in Kraft getretene und von ihnen als verfassungswidrig empfundene Verfügung des Finanzministeriums für null und nichtig erklären. Das Ministerium hält die Regularien für eine notwendige Maßnahme gegen Kapitalabfluss und rechnet vor, dass dem Staat jährlich rund 1 Milliarde N$ entgingen, weil sich Versicherungen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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