Teko-Trio steht vor Freispruch
Windhoek (ms) – Dem sogenannten Teko-Trio winkt am 25. Oktober ein Freispruch, nachdem die Staatsanwaltschaft gestern eingeräumt hat, dass sie 14 der 18 gegen die Beschuldigten gerichtete Anklagepunkte nicht hätte beweisen können.
Dem Zugeständnis ging am Dienstag ein Antrag von Verteidiger Sisa Namanje voraus, das Verfahren gegen die Beschuldigten Teckla Lameck, Yang Fan und Jerobeam Mokaxwa vorzeitig einzustellen, weil ihnen die Anklage in ihrer kurz zuvor abgeschlossenen Beweisführung kein strafbares Verhalten nachgewiesen habe. Staatsanwalt Dominic Lisulo wurde dabei vor allem durch die Tatsache behindert, dass Richter Christie Liebenberg diverse Beweismittel wie Kontoauszüge und andere Unterlagen disqualifiziert hatte, die die Anti-Korruptionskommission ohne Dursuchungsbeschluss oder richterliche Genehmigung rechtswidrig erlangt hatte (AZ berichtete).
Weil sich die vier verbliebenen Anklagepunkte alle auf weniger schwerwiegende Vorwürfe wie einen mutmaßliche Verstoß gegen das Immigrationsgesetz beziehen, müssen die Beschuldigten inzwischen schlimmsten Falls eine Geldstrafe fürchten. Ihnen wurde vorgeworfen, sich bei einem vom Finanzministerium in Auftrag gegebenen und von ihnen vermittelten Kauf von 26 Fluggepäck-Scannern um rund 42 Millionen N$ bereichert und damit der Korruption schuldig gemacht zu haben (AZ berichtete). Das Verfahren läuft seit über sieben Jahren.
Dem Zugeständnis ging am Dienstag ein Antrag von Verteidiger Sisa Namanje voraus, das Verfahren gegen die Beschuldigten Teckla Lameck, Yang Fan und Jerobeam Mokaxwa vorzeitig einzustellen, weil ihnen die Anklage in ihrer kurz zuvor abgeschlossenen Beweisführung kein strafbares Verhalten nachgewiesen habe. Staatsanwalt Dominic Lisulo wurde dabei vor allem durch die Tatsache behindert, dass Richter Christie Liebenberg diverse Beweismittel wie Kontoauszüge und andere Unterlagen disqualifiziert hatte, die die Anti-Korruptionskommission ohne Dursuchungsbeschluss oder richterliche Genehmigung rechtswidrig erlangt hatte (AZ berichtete).
Weil sich die vier verbliebenen Anklagepunkte alle auf weniger schwerwiegende Vorwürfe wie einen mutmaßliche Verstoß gegen das Immigrationsgesetz beziehen, müssen die Beschuldigten inzwischen schlimmsten Falls eine Geldstrafe fürchten. Ihnen wurde vorgeworfen, sich bei einem vom Finanzministerium in Auftrag gegebenen und von ihnen vermittelten Kauf von 26 Fluggepäck-Scannern um rund 42 Millionen N$ bereichert und damit der Korruption schuldig gemacht zu haben (AZ berichtete). Das Verfahren läuft seit über sieben Jahren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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