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Telecom und Leo fusionieren

Windhoek - Auf derselben Sitzung hat die Kommission den Zusammenschluss der Minengesellschaften Exxaro Base Metals Namibia (Pty) Ltd und Wilru Ivestments 124 (Pty) Ltd, bewilligt. Wilru ist eine Tochtergesellschaft von Glencore International Plc. Die Absicht von Telecom, Leo aufzukaufen ("zu schlucken"), hatte aus mehreren Gründen viele öffentliche Bedenken zur Folge, die die Wettbewerbskommission (Namibian Competition Commission: NaCC) laut ihrem Vorsitzenden, Heinrich Mihe Gaomab, durch bestimmte Auflagen gebannt haben will.

Die staatliche/öffentlich-rechtliche Telecom-Gesellschaft hatte am 9. Januar 2012 der NaCC die Intention mitgeteilt, dass sie die private Powercom übernehmen wolle, die der Gesellschaft Guinea Fowl Investments Two (Pty) Ltd. untersteht, woran wiederum Investec Bank Ltd. und Nedbank Ltd. beteiligt sind. Telecom ist wiederum eine Tochtergesellschaft der Namibia Post and Telecommunications Holdings Ltd. (NPTH), eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich dem Staat gehört.

Vor dem Ausgangspunkt hat die NaCC bestimmt, dass die fusionierte Partei (Telecom und Leo) und die separat bestehende MTC getrennte Aktiengesellschaften gründen, so Gaomab. Die Holding-Struktur muss binnen zweier Jahre vom Datum der amtlichen NaCC-Ankündigung erfolgt sein.

Während der Interimsphase von zwei Jahren gelten folgende Beschränkungen für das Führungspersonal der NPTH-Holding-Gesellschaft, die durch die Fusion gleichzeitig die Kontrolle über sowohl Telecom und den anderen Mobilfunkbetreiber, MTC, ausüben wird: Der NPTH-Exekutiv-Geschäftsführer (CEO), der gleichzeitig geschäftsführender Direktor von Telecom ist, sowie der NPTH-Gesellschaftssekretär, der gleichzeitig Prokurist der Telecom ist, müssen ihre NPTH-Ämter sofort niederlegen. "Keine Person, die ein Direktor oder Angestellter der Telecom Namibia ist, darf gleichzeitig Direktor der NPTH sowie der MTC sein. Ebenso darf keine Person, die ein Direktor oder Angestellter der MTC ist, ein Direktor der NPTH oder der Telecom Namibia sein." Gaomab erklärt diese Vorschrift aus der Tatsache, dass die NPTH eine vollständig staatliche Holdinggesellschaft ist, die sich von Beginn an der Telecom und danach und auch weitgehend an der MTC beteiligt hat. Ohne die Trennung der Aktien der MTC und der Telecom besteht die Gefahr eines Kartells, dem der Mobilfunkmarkt ausgeliefert wird, auf dem es keine Konkurrenz mehr gibt. Die Bedingungen für das Führungspersonal sowie das Aktienregime sollen verhindern, dass Telecom und MTC ein "abgekartetes Spiel" abziehen und freie Konkurrenz unterbinden. In einer Formulierung lässt Gaomab anklingen, dass die Fusion auf jeden Fall Gefahren in sich birgt: "Die Bedingungen werden vorgeschrieben, um die negativen Auswirkungen zu verringern, die der Zusammenschluss auf den Wettbewerb auf dem Markt ausüben kann."

Bergbaugesellschaften fusionieren
Die NaCC hat vergangene Woche einem weiteren Antrag auf Fusion stattgegeben. Die Minengesellschaft Wilru Investments 134 (Pty) Ltd. hatte am 28. Februar 2012 die Absicht angekündigt, Exxaro Base Metals Namibia (Pty) Ltd. zu übernehmen. Beides sind Privatgesellschaften. Wilru ist eine Tochtergesellschaft von Glencore International AG, die wiederum der Glencore International Plc nachgeordnet ist. Exxaro BMN ist eine Tochtergesellschaft von Industrial Minerals Holdings, die wiederum der Gesellschaft Exxaro Resources Limited untersteht.

Die NaCC-Kommission hat den Fusionsantrag unter folgender Bedingung gutgeheißen: Die erweiterte Gesellschaft muss sich an die Produktionsabsichten halten, die als einklagbar gelten und die sie in einer Absichtserklärung zu Papier gebracht hat. Die vergrößerte Gesellschaft hat sich verpflichtet, das sogenannte Gergarub-Projekt, wonach Abbau von Zinkerz betrieben wird, als hohe Priorität durchzuführen und den Rohstoff auf nachhaltiger Basis vor Ort aufzuarbeiten, damit es zur Wertschöpfung kommt. Außerdem verlangt die Kommission die Schaffung weiterer Arbeitsstellen.

Die noch junge NaCC hat bisher 140 Fusionsanträge analysiert, aber noch nicht alle entschieden. Alle Beschlüsse der Kommission werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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