Telefon-Haft
Das Unfassbare ist geschehen. Ein Vater bestellt die Polizei in die Windhoek High School, um den Schulleiter verhaften zu lassen, der dem verzogenen Sohn im Examens-Lokal das Mobiltelefon abnehmen ließ, auf dem dieser vor seinem Prüfungsbogen einen Anruf entgegennahm und Telefonkonversation übte. Ganz gleich, ob die Anzeige des Vaters auf "Diebstahl" oder sonstwie lautete - die Polizei machte mit! Die Polizei hatte zu dieser "Anzeige" ein Auto und hatte Zeit, jemanden zu schicken, was bei einem Notruf im Falle von Einbruch und bewaffnetem Raub nur selten vorkommt.
Jetzt - nachdem diese Geschichte schon länger in den Medien breitgetreten worden ist - kommt Erziehungsminister John Mutorwa mit einer Fünf-Punkte-Erklärung, in der er einen Eiertanz vollführt, um ja nicht für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen. Immerhin bringt er es zur Feststellung, dass es sich um eine schlichte Disziplinarfrage handelt - straightforward disciplinary issue. Zum ersten war die Polizei von dieser Frage offensichtlich total überfordert. Der Gesetzeshüter in Uniform war nicht im Stande, zwischen einer internen Schul- und Disziplinarfrage einerseits und einem Kriminalfall andererseits zu unterscheiden. Der Polizei ist in diesem Fall das Urteilsvermögen total abhanden gekommen. Wenn sie in dieser simplen Sache versagt, wie fällt die Entscheidung denn bei einem komplizierteren Sachverhalt aus?
Dieser beschämende faux pas ist einmal mehr ein Armutszeugnis der Ordnungsdiener. Den irritierten Parlamentariern, die in der Nationalversammlung ihre Bedenken über florierende private Patrouillen- und Wachdienste ihre Sorge aussprechen, sollte endlich ein Licht aufgehen.
Jetzt ist die Mobiltelefonaffäre im Gericht gelandet und Mutorwa will vor dem Ausgang noch keine Stellung beziehen. Immerhin besteht er auf volle Einhaltung des aktuellen Disziplinarkodexes aus dem Erziehungsgesetz (Nr. 16, 2001).
Für alle Schulen, die etwas auf ihre Hausordnung und auf das Gesetz halten, mag dieser Vorfall ein "Lehrstück" sein, dass sie sich durch die eigene Struktur und durch ihr vereinbartes Disziplinarverfahren gegen irrationale Eltern und gegen inkompetente Polizei sorgfältig absichern. Im WHS-Fall sollte der Vorstand die Partei, die Anzeige erstattet hat, vor allen Mitgliedern zum Verhör und zur Erklärung laden.
Jetzt - nachdem diese Geschichte schon länger in den Medien breitgetreten worden ist - kommt Erziehungsminister John Mutorwa mit einer Fünf-Punkte-Erklärung, in der er einen Eiertanz vollführt, um ja nicht für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen. Immerhin bringt er es zur Feststellung, dass es sich um eine schlichte Disziplinarfrage handelt - straightforward disciplinary issue. Zum ersten war die Polizei von dieser Frage offensichtlich total überfordert. Der Gesetzeshüter in Uniform war nicht im Stande, zwischen einer internen Schul- und Disziplinarfrage einerseits und einem Kriminalfall andererseits zu unterscheiden. Der Polizei ist in diesem Fall das Urteilsvermögen total abhanden gekommen. Wenn sie in dieser simplen Sache versagt, wie fällt die Entscheidung denn bei einem komplizierteren Sachverhalt aus?
Dieser beschämende faux pas ist einmal mehr ein Armutszeugnis der Ordnungsdiener. Den irritierten Parlamentariern, die in der Nationalversammlung ihre Bedenken über florierende private Patrouillen- und Wachdienste ihre Sorge aussprechen, sollte endlich ein Licht aufgehen.
Jetzt ist die Mobiltelefonaffäre im Gericht gelandet und Mutorwa will vor dem Ausgang noch keine Stellung beziehen. Immerhin besteht er auf volle Einhaltung des aktuellen Disziplinarkodexes aus dem Erziehungsgesetz (Nr. 16, 2001).
Für alle Schulen, die etwas auf ihre Hausordnung und auf das Gesetz halten, mag dieser Vorfall ein "Lehrstück" sein, dass sie sich durch die eigene Struktur und durch ihr vereinbartes Disziplinarverfahren gegen irrationale Eltern und gegen inkompetente Polizei sorgfältig absichern. Im WHS-Fall sollte der Vorstand die Partei, die Anzeige erstattet hat, vor allen Mitgliedern zum Verhör und zur Erklärung laden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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