Telefonieren mit Mehrwertsteuer
Windhoek - Ab 1. Februar 2008 wird die 15-prozentige Mehrwertsteuer auch auf Produkte und Angebote im Telekommunikationsbereich erhoben. Das teilte das Finanzministerium jetzt mit. Danach werde die Steuer für Telefonkarten, Gesprächsguthaben für Mobiltelefone und Starter-Pakete berechnet.
Alle Personen und Firmen, die Mehrwertsteuer zahlen, sollten Verkäufe von vorausbezahltem Guthaben ab dem genannten Datum in der Steuererklärung einbeziehen. Zudem könne der Käufer diese Kosten im Rahmen des Vorsteuerabzugs zurückverlangen. Der Anbieter dieser Dienste sollte keine Steuer für das Benutzen der gekauften Produkte verlangen, da dies zur doppelten Bezahlung führen würde. Kurzum, die genannten Produkte, bei denen im Verkaufspreis noch keine Mehrwertsteuer enthalten ist, werden in Zukunft 15 Prozent teurer. Die Steuerpflicht sollte zunächst am 1.9.2007 eingeführt werden, wurde dan aber verschoben.
Alle Personen und Firmen, die Mehrwertsteuer zahlen, sollten Verkäufe von vorausbezahltem Guthaben ab dem genannten Datum in der Steuererklärung einbeziehen. Zudem könne der Käufer diese Kosten im Rahmen des Vorsteuerabzugs zurückverlangen. Der Anbieter dieser Dienste sollte keine Steuer für das Benutzen der gekauften Produkte verlangen, da dies zur doppelten Bezahlung führen würde. Kurzum, die genannten Produkte, bei denen im Verkaufspreis noch keine Mehrwertsteuer enthalten ist, werden in Zukunft 15 Prozent teurer. Die Steuerpflicht sollte zunächst am 1.9.2007 eingeführt werden, wurde dan aber verschoben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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