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Terror-Simulation hat Nachspiel

Bombenattrappe: Flughafen-Sicherheitsleiter wegen Justizbehinderung verurteilt
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In ihrer Urteilsbegründung kam Magistratsrichterin Alexis Diergaardt gestern am Regionalgericht in Windhoek zu dem Ergebnis, der angeklagte Hauptinspektor Nehemia Shafuda habe gegen die Vorschriften verstoßen, als er am 17. November 2010 die in einer Laptop-Tasche versteckte Bombenattrappe auf ein Gepäckband gestellt und nach deren Entdeckung sämtliche Kenntnis derselben bestritten habe.

Damit habe er unnötig Panik ausgelöst und für Verunsicherung gesorgt. Stattdessen hätte er in seiner Eigenschaft als Leiter der Sicherheitsabteilung nach dem Fund der Attrappe sofort offenbaren müssen, dass er diese auf dem Gepäckband abgestellt habe, um die Wachsamkeit seines Personals zu prüfen. Indem er auch während einer Befragung durch die Polizei bestritten habe, den vermeintlichen Sprengsatz auf dem Gepäckband platziert zu haben, habe er diese in die Irre führen wollen und sich damit der Justizbehinderung schuldig gemacht.

Auf Anklage der öffentlichen Gefährdung hingegen sei Diergaardt zufolge nicht erwiesen, dass Shafuda den reibungslosen Ablauf am Flughafen habe behindern wollen. Dieser Vorwurf basierte auf der Anschuldigung, wonach Shafuda eine Bestimmung des Flugverkehrs-Gesetzes verletzt habe. Darin ist jede Handlung mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren bedroht, die die „Sicherheit, Ordnung und Disziplin“ an einem Flughafen bedrohen könnte.

Shafuda hatte zu Beginn seines Verfahrens alle Vorwürfe bestritten und beteuert, er habe als Leiter der Sicherheitsabteilung keine Pflicht gehabt, seine Kollegen über einen Test dieser Art zu informieren. Die Sprengsatz-Nachbildung hatte er offenbar aus Deutschland bezogen, wo sie für Trainingszwecke eingesetzt wird.

Da er auf den Hauptanklagepunkt freigesprochen wurde, wird Shafuda bei seiner für Montag angesetzten Strafmaßverkündung vermutlich mit einer Verwarnung oder Bewährungsstrafe davonkommen. Warum er nach Entdeckung der Bombennachbildung nicht über deren Zweck informiert hatte, wurde in dem Verfahren nicht deutlich.

Dieses Versäumnis hatte zwischenzeitlich Terroralarm verursacht und sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch den amerikanischen FBI auf den Plan gerufen, die bei der Untersuchung der Bombenkopie beteiligt waren. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass der sogenannte Realtest-Koffer zwar Bauteile für einen möglichen Sprengsatz, aber keine explosiven Substanzen enthielt.

Das BKA hatte den Vorfall als mögliche Gefährdungssituation in Deutschland eingestuft, weil die Laptoptasche bei der Verladung in einen Airbus der Fluggesellschaft LTU/Air Berlin von Windhoek nach München aufgefallen war. Das beim Durchleuten von Gepäckstücken bemerkte Sprengsatz-Modell wurde Shafuda zugeordnet, nachdem dieser auf Überwachungskameras identifiziert und vorübergehend festgenommen wurde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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