Test für Auslieferungsgesetz
Windhoek - Ayoub (44), der seit 1999 in Namibia lebt, wurde am 1. März 2012 auf dem Weg nach Südafrika an der Grenze verhaftet, nachdem die hiesigen Behörden zuvor einen Auslieferungsantrag aus Frankreich erhalten haben. Dort soll er am 9. Januar 1992 in der Ortschaft Rouen eine Frau sexuell missbraucht haben. Ayoub selbst beteuert, bei der Klägerin handele es sich um seine Ex-Freundin, die zur vermeintlichen Tatzeit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt habe.
Nachdem der mutmaßliche Triebtäter am 10. Januar 1992 in Frankreich verhaftet und am 10. März desselben Jahres gegen Kaution wieder freigelassen wurde, verließ er im Februar 1993 das Land, während das Verfahren gegen ihn noch anhängig war. Am 10. Januar 1997 wurde er schließlich in Abwesenheit am Obergericht in Seine Maritime wegen Vergewaltigung zu 10 Jahren Haft verurteilt und 2006 ein internationaler Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Nachdem ihn die Polizei in Namibia festgenommen hatte, wurde ihm am 2. März 2012 im Windhoeker Magistratsgericht von Richterin Elina Nandago Kaution verweigert. Gegen dieses Urteil ist derzeit eine Revision von Ayoub am Obergericht anhängig.
Durch seinen gestern eingereichten Eilantrag wollte Ayoub erreichen, dass er unabhängig vom Ausgang dieses Berufungsverfahrens mit sofortiger Wirkung freigelassen wird. Dies begründet er damit, dass die Magistratsrichterin Nandago geirrt habe, als sie seinen Kautionsantrag verweigert und gleichzeitig die Vorbereitung eines Auslieferungsverfahrens gegen ihn angeordnet hat.
Der mutmaßliche Sexualverbrecher begründet dies unter anderem damit, dass die ihm vorgeworfene Vergewaltigung bereits über 20 Jahre zurückliege und nach namibischem Recht damit verjährt sei. In seinem von Anwalt Norman Tjombe vorbereiteten Eilantrag beruft er sich dabei auf das hiesige Auslieferungsgesetz, wonach kein mutmaßlicher Straftäter für ein Delikt ins Ausland ausgeliefert werden dürfe, dass nach namibischem Recht bereits verjährt sei.
In ähnlicher Weise argumentiert Ayoub ferner, dass er in Frankreich in Abwesenheit verurteilt worden sei, was gemäß namibischem Recht unzulässig sei. Folglich könne er auch nicht für ein in Frankreich gegen ihn ergangenes Urteil ausgeliefert werden, das gemäß hiesigem Recht unwirksam sei, da es in Abwesenheit des Angeklagten verhängt worden sei.
Ayoub weist in seinem Eilantrag ferner darauf hin, dass er nicht beabsichtige Namibia zu verlassen oder sich einem möglichen Auslieferungsverfahren zu entziehen, falls er gegen Kaution freigelassen werden sollte. Schließlich sei er bereits viele Jahre hierzulande sesshaft und habe in Namibia "tiefe Wurzeln geschlagen". Außerdem lebten seine Frau und zwei Kinder in Namibia und verfolge er hier Geschäftsinteressen als Farmer und Unternehmer, die er nicht aufgeben wolle.
Nach Darstellung des mutmaßlichen Sexualverbrechers besitzen er und seine Frau in Namibia gemeinsame Immobilien und Vermögenswerte von über 20 Millionen N$ die er "unter keinem Umständen" einer Flucht ins Ausland opfern werde. Ayoub hat nach eigener Aussage seit dem 5. Dezember 2003 aufgrund von Eheschließung eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Namibia und hat hier inzwischen einen Antrag auf Staatsangehörigkeit gestellt.
Seinen Antrag auf unmittelbare Freilassung aus dem Windhoeker Zentralgefängnis begründet er ferner damit, dass sich seine Frau nicht allein um den gemeinsamen Farm- und die Vorbereitung eines geplanten Gästebetriebs kümmern könne. Um weitere Verluste seines Unternehmens zu verhindern, sei dringend seine aktive Intervention und dafür seine sofortige Freilassung nötig.
Sollte gegen Ayoub tatsächlich ein formales Auslieferungsverfahren eingeleitet werden, wäre dies ein weiterer Test für das namibische Auslieferungsgesetz. Das seit fünf Jahren laufende Auslieferungsverfahren gegen den Israeli Kobie Alexander, der in den USA wegen angeblichen Betrugs und Geldwäsche gesucht wird, ist derzeit noch am Obergericht anhängig.
Nachdem der mutmaßliche Triebtäter am 10. Januar 1992 in Frankreich verhaftet und am 10. März desselben Jahres gegen Kaution wieder freigelassen wurde, verließ er im Februar 1993 das Land, während das Verfahren gegen ihn noch anhängig war. Am 10. Januar 1997 wurde er schließlich in Abwesenheit am Obergericht in Seine Maritime wegen Vergewaltigung zu 10 Jahren Haft verurteilt und 2006 ein internationaler Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Nachdem ihn die Polizei in Namibia festgenommen hatte, wurde ihm am 2. März 2012 im Windhoeker Magistratsgericht von Richterin Elina Nandago Kaution verweigert. Gegen dieses Urteil ist derzeit eine Revision von Ayoub am Obergericht anhängig.
Durch seinen gestern eingereichten Eilantrag wollte Ayoub erreichen, dass er unabhängig vom Ausgang dieses Berufungsverfahrens mit sofortiger Wirkung freigelassen wird. Dies begründet er damit, dass die Magistratsrichterin Nandago geirrt habe, als sie seinen Kautionsantrag verweigert und gleichzeitig die Vorbereitung eines Auslieferungsverfahrens gegen ihn angeordnet hat.
Der mutmaßliche Sexualverbrecher begründet dies unter anderem damit, dass die ihm vorgeworfene Vergewaltigung bereits über 20 Jahre zurückliege und nach namibischem Recht damit verjährt sei. In seinem von Anwalt Norman Tjombe vorbereiteten Eilantrag beruft er sich dabei auf das hiesige Auslieferungsgesetz, wonach kein mutmaßlicher Straftäter für ein Delikt ins Ausland ausgeliefert werden dürfe, dass nach namibischem Recht bereits verjährt sei.
In ähnlicher Weise argumentiert Ayoub ferner, dass er in Frankreich in Abwesenheit verurteilt worden sei, was gemäß namibischem Recht unzulässig sei. Folglich könne er auch nicht für ein in Frankreich gegen ihn ergangenes Urteil ausgeliefert werden, das gemäß hiesigem Recht unwirksam sei, da es in Abwesenheit des Angeklagten verhängt worden sei.
Ayoub weist in seinem Eilantrag ferner darauf hin, dass er nicht beabsichtige Namibia zu verlassen oder sich einem möglichen Auslieferungsverfahren zu entziehen, falls er gegen Kaution freigelassen werden sollte. Schließlich sei er bereits viele Jahre hierzulande sesshaft und habe in Namibia "tiefe Wurzeln geschlagen". Außerdem lebten seine Frau und zwei Kinder in Namibia und verfolge er hier Geschäftsinteressen als Farmer und Unternehmer, die er nicht aufgeben wolle.
Nach Darstellung des mutmaßlichen Sexualverbrechers besitzen er und seine Frau in Namibia gemeinsame Immobilien und Vermögenswerte von über 20 Millionen N$ die er "unter keinem Umständen" einer Flucht ins Ausland opfern werde. Ayoub hat nach eigener Aussage seit dem 5. Dezember 2003 aufgrund von Eheschließung eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Namibia und hat hier inzwischen einen Antrag auf Staatsangehörigkeit gestellt.
Seinen Antrag auf unmittelbare Freilassung aus dem Windhoeker Zentralgefängnis begründet er ferner damit, dass sich seine Frau nicht allein um den gemeinsamen Farm- und die Vorbereitung eines geplanten Gästebetriebs kümmern könne. Um weitere Verluste seines Unternehmens zu verhindern, sei dringend seine aktive Intervention und dafür seine sofortige Freilassung nötig.
Sollte gegen Ayoub tatsächlich ein formales Auslieferungsverfahren eingeleitet werden, wäre dies ein weiterer Test für das namibische Auslieferungsgesetz. Das seit fünf Jahren laufende Auslieferungsverfahren gegen den Israeli Kobie Alexander, der in den USA wegen angeblichen Betrugs und Geldwäsche gesucht wird, ist derzeit noch am Obergericht anhängig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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