Testamentsvollstrecker verklagt Bauunternehmen
Testamentsvollstrecker verklagt Baufirma
Windhoek (ms) • Ein Testamentsvollstrecker hat eine Privatfirma verklagt, die er dafür verantwortlich macht, dass der Bruder eines Verstorbenen in dessen Wagen vor rund zwei Jahren außerhalb von Swakopmund in einen Unfall geraten ist.
In seiner Klagebegründung macht der Antragsteller Josua Jacobus Meuwesen die Firma Colas Namibia bzw. deren Angestellten Frans Nuutushi dafür verantwortlich, dass jener am 20. Juli 2018 etwa 30 Kilometer außerhalb von Swakopmund in seinem Opel mit dem Jeep Cherokee des Verstorbenen Gideon Grobler kollidiert sei. Konkret wirft Meuwesen den Antragsgegnern vor, sie hätten versäumt, mittels Warnschildern vor Bauarbeiten an dem Straßenabschnitt zu warnen, bzw. darauf hinzuweisen, dass die Fahrbahn von Baumaterial und Sand blockiert gewesen sei und der Verkehr dort zum Stillstand kommen könnte.
Alternativ macht Meuwesen geltend, der Nebenbeklagte Nuutushi sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und unachtsam gewesen, als er in den Jeep Cherokee gefahren sei. Deshalb sei entweder er oder sein Arbeitsgeber Colas Namibia für den dabei entstandenen Schaden samt Abschlepp- und Assessor-Gebühr von insgesamt 227000 N$ haftbar.
Die Antragsgegner bestreiten dies und dementieren, dass sich der Unfall an der Baustelle von ihnen ereignet habe. Ferner verweist die Firma Colas Namibia darauf, dass sie nicht Projektleiter, sondern ein von dem Auftragnehmer China Henan International Cooperation Group (CHICO) engagiertes Subunternehmen und als solches nicht haftbar sei. Darüber hinaus berufen sich die Beklagten darauf, Meuwesen hätte den Jeep als Teil der Erbmasse sichern und verhindern müssen, dass der Bruder des Verstorbenen damit auf Reisen geht.
In seiner Klagebegründung macht der Antragsteller Josua Jacobus Meuwesen die Firma Colas Namibia bzw. deren Angestellten Frans Nuutushi dafür verantwortlich, dass jener am 20. Juli 2018 etwa 30 Kilometer außerhalb von Swakopmund in seinem Opel mit dem Jeep Cherokee des Verstorbenen Gideon Grobler kollidiert sei. Konkret wirft Meuwesen den Antragsgegnern vor, sie hätten versäumt, mittels Warnschildern vor Bauarbeiten an dem Straßenabschnitt zu warnen, bzw. darauf hinzuweisen, dass die Fahrbahn von Baumaterial und Sand blockiert gewesen sei und der Verkehr dort zum Stillstand kommen könnte.
Alternativ macht Meuwesen geltend, der Nebenbeklagte Nuutushi sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und unachtsam gewesen, als er in den Jeep Cherokee gefahren sei. Deshalb sei entweder er oder sein Arbeitsgeber Colas Namibia für den dabei entstandenen Schaden samt Abschlepp- und Assessor-Gebühr von insgesamt 227000 N$ haftbar.
Die Antragsgegner bestreiten dies und dementieren, dass sich der Unfall an der Baustelle von ihnen ereignet habe. Ferner verweist die Firma Colas Namibia darauf, dass sie nicht Projektleiter, sondern ein von dem Auftragnehmer China Henan International Cooperation Group (CHICO) engagiertes Subunternehmen und als solches nicht haftbar sei. Darüber hinaus berufen sich die Beklagten darauf, Meuwesen hätte den Jeep als Teil der Erbmasse sichern und verhindern müssen, dass der Bruder des Verstorbenen damit auf Reisen geht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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