"Testfall" für Namibia
Der erste Tag in der Auslieferungssache Hans-Jürgen Koch begann zäh.Mit gut einer Stunde Verspätung startete Magistrat Mikka Namweya aus Grootfontein am Magistratsgericht Tsumeb gestern in die Anhörung, die allein am Vormittag zweimal unterbrochen wurde.
Tsumeb - Die Anhörung endete am Nachmittag auf Antrag von Staatsanklägerin Zenobia Barry vorzeitig um 15.30 Uhr. Dabei kam Hans-Jürgen Koch, der stundenlang in der Angeklagten-Box ausharren musste, nicht ein einziges Mal zu Wort. Die beiden Anwälte, Louis Botes und Rudi Cohrssen, des seit neun Monaten in Auslieferungshaft sitzenden mutmaßlichen deutschen Millionenbetrügers äußerten sich überhaupt nicht zur Sache, sondern ausschließlich zu formalen Fragen, um so die Anklage an sich zu Fall zu bringen.
Botes erstem Ansatzpunkt, nämlich der These, dass die Beglaubigungen auf den von der Münchner Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschriften und Zeugenaussagen nicht mit denen auf den englischen Übersetzungen übereinstimmten, widersprach Richter Namweya nach kurzer Diskussion. Über die weitere Argumentation, dass das "öffentliche Dokument", als das das Auslieferungsersuchen gemäß der Den Haager Konvention von 1961 zu gelten habe, nicht den Vorschriften entspreche, brütet seit gestern Nachmittag Staatsanklägerin Barry, die Heidi Jacobs (Stellvertretende General-Staatsanklägerin der Otjisondjupa Region) zur Unterstützung zugeteilt bekommen hat.
Das Verfahren Koch gilt in Namibia als "Testfall" (Barry), da es bislang noch kein ähnliches Auslieferungsersuchen gegeben habe. Insofern kann sich auch keine der beiden Seiten auf eine bekannte Argumentation zurückziehen.
Hans-Jürgen Koch selbst, der eine Stunde vor Verhandlungsbeginn zum Gericht gebracht wurde und sich dort mit seinen Anwälten beriet, wirkte anfangs sehr müde. Gekleidet in eine Safarihose, ein kariertes Hemd, Turnschuhe und eine Brille um den Hals hängend, wurde er aber mit Verlauf der Verhandlung zunehmend agiler. Mit einer Bekannten aus Tsumeb, die für Koch auch zwei Kühlboxen mit Getränken und Essen mitgebracht hatte, und dem Übersetzer, den er eigens für die Verhandlung verpflichtet hatte, redete er in einer Pause darüber, wie schön es auf seiner Farm "La Rochelle" sei, wie gut die Geschäfte liefen und dass er sich über Besuch auf seiner Jagd- und Gästefarm La Rochelle sehr freue. Die Nervosität des in Deutschland gesuchten mutmaßlichen Millionenbetrügers wurde allerdings deutlich durch eine starke Unruhe und zitternde Hände beim Zigarettenanzünden. Die Bitte von dem Redaktionsleiter und Journalisten des Tölzer Kuriers, Joachim Braun, um ein kurzes Interview lehnte Koch höflich aber bestimmt mit "Nein, kein Kommentar" ab. Der Prozess ist bis Donnerstag angesetzt.
Tsumeb - Die Anhörung endete am Nachmittag auf Antrag von Staatsanklägerin Zenobia Barry vorzeitig um 15.30 Uhr. Dabei kam Hans-Jürgen Koch, der stundenlang in der Angeklagten-Box ausharren musste, nicht ein einziges Mal zu Wort. Die beiden Anwälte, Louis Botes und Rudi Cohrssen, des seit neun Monaten in Auslieferungshaft sitzenden mutmaßlichen deutschen Millionenbetrügers äußerten sich überhaupt nicht zur Sache, sondern ausschließlich zu formalen Fragen, um so die Anklage an sich zu Fall zu bringen.
Botes erstem Ansatzpunkt, nämlich der These, dass die Beglaubigungen auf den von der Münchner Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschriften und Zeugenaussagen nicht mit denen auf den englischen Übersetzungen übereinstimmten, widersprach Richter Namweya nach kurzer Diskussion. Über die weitere Argumentation, dass das "öffentliche Dokument", als das das Auslieferungsersuchen gemäß der Den Haager Konvention von 1961 zu gelten habe, nicht den Vorschriften entspreche, brütet seit gestern Nachmittag Staatsanklägerin Barry, die Heidi Jacobs (Stellvertretende General-Staatsanklägerin der Otjisondjupa Region) zur Unterstützung zugeteilt bekommen hat.
Das Verfahren Koch gilt in Namibia als "Testfall" (Barry), da es bislang noch kein ähnliches Auslieferungsersuchen gegeben habe. Insofern kann sich auch keine der beiden Seiten auf eine bekannte Argumentation zurückziehen.
Hans-Jürgen Koch selbst, der eine Stunde vor Verhandlungsbeginn zum Gericht gebracht wurde und sich dort mit seinen Anwälten beriet, wirkte anfangs sehr müde. Gekleidet in eine Safarihose, ein kariertes Hemd, Turnschuhe und eine Brille um den Hals hängend, wurde er aber mit Verlauf der Verhandlung zunehmend agiler. Mit einer Bekannten aus Tsumeb, die für Koch auch zwei Kühlboxen mit Getränken und Essen mitgebracht hatte, und dem Übersetzer, den er eigens für die Verhandlung verpflichtet hatte, redete er in einer Pause darüber, wie schön es auf seiner Farm "La Rochelle" sei, wie gut die Geschäfte liefen und dass er sich über Besuch auf seiner Jagd- und Gästefarm La Rochelle sehr freue. Die Nervosität des in Deutschland gesuchten mutmaßlichen Millionenbetrügers wurde allerdings deutlich durch eine starke Unruhe und zitternde Hände beim Zigarettenanzünden. Die Bitte von dem Redaktionsleiter und Journalisten des Tölzer Kuriers, Joachim Braun, um ein kurzes Interview lehnte Koch höflich aber bestimmt mit "Nein, kein Kommentar" ab. Der Prozess ist bis Donnerstag angesetzt.
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Allgemeine Zeitung
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