Tiere aus dem Park entwischt
Windhoek - Verschiedene Farmer haben der Naturschutzbehörde vor einigen Wochen mitgeteilt, dass sich seltene Rappenantilopen und Nashörner aus dem Waterberg-Plateaupark auf den angrenzenden Farmen befänden. Das Ministerium für Umwelt und Tourismus hatte die Farmer der Umgebung anschließend offenbar aufgefordert, solche Beobachtungen umgehend der Behörde zu melden.
Mindestens vier Farmer hatten über die Anwesenheit der gesuchten Tierarten berichtet, darunter Harry Schneider-Waterberg und Hans Erno Diekmann. "Einer meiner Arbeiter meldete mir vor drei Wochen, dass er zwei Rappenantilopen auf der Farm gesehen hatte. Kurz darauf stand eine Rappenantilope bei mir am Haus im Kraal. Ich habe den Tierarzt und Leiter der Wildfangmannschaft benachrichtigt, kurz darauf waren die Männer bei mir auf der Farm", sagte Harry Schneider-Waterberg. Die Naturschutzbeamten hätten nach den Rappenantilopen gesucht, diese aber nicht gefunden. "Sie haben Nashörner bei mir und auf der Nachbarfarm entdeckt und die Dickhäuter schließlich auf der Nachbarfarm fangen und in den Park zurückbringen können. Auch ein Nashorn, welches wir im Rahmen des Patenschaftsabkommens erhalten hatten, war unter den Tieren und wurde zu uns zurückgebracht", sage der Farmer Schneider-Waterberg.
Rappenantilopen, die aus dem Park stammen, sollen sich auch auf der Farm von Hans Erno Diekmann befunden haben. Dieser wurde am vergangenen Samstagabend zusammen mit dem Wildfänger Herbert Henle und dem Hubschrauberpiloten Jürgen Richard Benz verhaftet, weil sie drei Rappenantilopen auf der Farm von Dieckmann gefangen haben sollen und die Tiere auf eine andere Farm transportieren wollten (AZ berichtete).
Dem Direktor der Naturschutzbehörde des Ministeriums für Umwelt und Tourismus, Ben Beytell, zufolge sind die jagdbaren Wildarten nur dann Eigentum des Farmers, wenn sich das Wild auf dessen Farm begibt. Die Farm müsse jedoch eingezäunt sein. Nur dann kann ein Farmer die jagdbaren Wildarten sein Eigentum nennen und für den Eigenbedarf nutzen. "Für alle per Gesetz geschützten und besonders geschützten Wildarten muss ein Farmer eine Genehmigung (Permit) haben, um diese Tiere auf seiner Farm zu nutzen. Für alle Tierarten, auch die jagdbaren Arten, ist ein Permit nötig, wenn diese erlegt und das Fleisch verkauft oder die Tiere gefangen und verkauft werden sollen", sagte Beytell. Geschützte Arten seien nicht automatisch das Eigentum eines Farmers, wenn sich die Tiere auf dessen Farm befinden.
Benz, Diekmann und Henle wollen vermutlich heute einen weiteren Kautionsantrag stellen, nachdem sie am Montag vor Gericht erschienen waren und ihr Kautionsantrag abgelehnt wurde. Sie müssen sich des Diebstahls, der Jagd auf geschütztes Wild und des Transports von Wild ohne Permit verantworten.
Mindestens vier Farmer hatten über die Anwesenheit der gesuchten Tierarten berichtet, darunter Harry Schneider-Waterberg und Hans Erno Diekmann. "Einer meiner Arbeiter meldete mir vor drei Wochen, dass er zwei Rappenantilopen auf der Farm gesehen hatte. Kurz darauf stand eine Rappenantilope bei mir am Haus im Kraal. Ich habe den Tierarzt und Leiter der Wildfangmannschaft benachrichtigt, kurz darauf waren die Männer bei mir auf der Farm", sagte Harry Schneider-Waterberg. Die Naturschutzbeamten hätten nach den Rappenantilopen gesucht, diese aber nicht gefunden. "Sie haben Nashörner bei mir und auf der Nachbarfarm entdeckt und die Dickhäuter schließlich auf der Nachbarfarm fangen und in den Park zurückbringen können. Auch ein Nashorn, welches wir im Rahmen des Patenschaftsabkommens erhalten hatten, war unter den Tieren und wurde zu uns zurückgebracht", sage der Farmer Schneider-Waterberg.
Rappenantilopen, die aus dem Park stammen, sollen sich auch auf der Farm von Hans Erno Diekmann befunden haben. Dieser wurde am vergangenen Samstagabend zusammen mit dem Wildfänger Herbert Henle und dem Hubschrauberpiloten Jürgen Richard Benz verhaftet, weil sie drei Rappenantilopen auf der Farm von Dieckmann gefangen haben sollen und die Tiere auf eine andere Farm transportieren wollten (AZ berichtete).
Dem Direktor der Naturschutzbehörde des Ministeriums für Umwelt und Tourismus, Ben Beytell, zufolge sind die jagdbaren Wildarten nur dann Eigentum des Farmers, wenn sich das Wild auf dessen Farm begibt. Die Farm müsse jedoch eingezäunt sein. Nur dann kann ein Farmer die jagdbaren Wildarten sein Eigentum nennen und für den Eigenbedarf nutzen. "Für alle per Gesetz geschützten und besonders geschützten Wildarten muss ein Farmer eine Genehmigung (Permit) haben, um diese Tiere auf seiner Farm zu nutzen. Für alle Tierarten, auch die jagdbaren Arten, ist ein Permit nötig, wenn diese erlegt und das Fleisch verkauft oder die Tiere gefangen und verkauft werden sollen", sagte Beytell. Geschützte Arten seien nicht automatisch das Eigentum eines Farmers, wenn sich die Tiere auf dessen Farm befinden.
Benz, Diekmann und Henle wollen vermutlich heute einen weiteren Kautionsantrag stellen, nachdem sie am Montag vor Gericht erschienen waren und ihr Kautionsantrag abgelehnt wurde. Sie müssen sich des Diebstahls, der Jagd auf geschütztes Wild und des Transports von Wild ohne Permit verantworten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen