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Tierschutzgesetze in Namibia gelten als veraltet
Tierschutzgesetze in Namibia gelten als veraltet

Tierschutzgesetze in Namibia gelten als veraltet

Die #JusticeForAnimals-Kampagne wird erneut aufgerufen – Tierwohl soll sich landesweit verbessern
Claudia Reiter
Claudia Reiter

Windhoek

Namibia nimmt für sich in Anspruch, führend im Naturschutz zu sein, die Tierschutzgesetze sind jedoch veraltet und in der heutigen Zeit nicht mehr anwendbar. „Das Tierschutzgesetz von Namibia aus 1962 ist nun fast 60 Jahre alt, für einen Verstoß gegen das Gesetz gibt es eine Höchststrafe von lediglich 200 N$ - unabhängig von der Schwere des begangenen Verstoßes“, so die Advokatin Ronél Lewies. Die Expertin für Tierwohlrecht, die mit den rechtlichen Aspekten der aktuellen und der geplanten Gesetzgebung bestens vertraut ist, sagte dies gestern in Windhoek bei einem Workshop zwecks des Tierwohles in Namibia. Den Auftakt der „#JusticeForAnimals“-Kampagne bildet ein Workshop, der sich mit der aktuellen Gesetzgebung, Studien und vorgeschlagenen neuen Rechtsvorschriften befasst. Die Kampagne wird mindestens ein Jahr lang laufen und soll Medienbeiträge, Werbevideos und Soziale-Medien-Aktionen auf Plattformen umfassen, die sich der Sache widmen. Ziel des Workshops ist es, den Akteuren eine Plattform zu bieten, sich über dieses Thema auszutauschen, und den Startschuss für die Wiederbelebung der Kampagne zu geben, die das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema schärfen und vorantreiben soll.

„Ich habe die #JusticeForAnimals-Kampagne zusammen mit dem Justizministerium und der SPCA Namibia als strategische Partner im Jahr 2019 initiiert. Das Ziel ist es, die Tierschutzgesetzgebung in Namibia zu fördern und voranzubringen und insbesondere für eine Reform des Tierschutzgesetzes in Namibia einzutreten“, so Lewies. Damals fiel das Gesetz in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums. Unter der Leitung des damaligen Justizministers, Sacky Shanghala, sei der Gesetzentwurf zum Tierschutz im Jahr 2019 ausgearbeitet, aber nie im Parlament eingebracht worden.

Die überholten Gesetze seien vage, widersprüchlich und unzureichend, um das Wohlergehen von Haus-, Nutz- und Wildtieren zu gewährleisten. Infolgedessen sterben laut der Wildtier-Auffangstation N/a’an ku sê viele Tiere aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf das Wohlergehen von Tieren und den Umgang mit ihnen - insbesondere bei Konflikten zwischen Mensch und Wildtier. „Diese Situation führt nur dazu, dass die Misshandlung von Tieren fortgesetzt wird. Sie trägt sogar dazu bei und schadet dem Ruf Namibias als einem Land, das sich für den Tierschutz einsetzt.“

Als Bürger Namibias haben wir das verfassungsmäßige Recht, Tiere zu besitzen. Diese Rechte sind in verschiedenen Artikeln der namibischen Verfassung, im Tierschutzgesetz und im Vertrag der Weltorganisation für Tiergesundheit verankert, dem Namibia angehört. Zu den Leitprinzipien, die dem Vertrag zugrunde liegen, gehören jedoch die „fünf Freiheiten“. Diese beschreiben die Erwartungen der Gesellschaft an die Bedingungen, die Tiere in menschlicher Obhut erfahren sollten: - Freiheit von Hunger, Unterernährung und Durst; Freiheit von Angst und Bedrängnis; Freiheit von Hitzestress oder körperlichem Unbehagen; Freiheit von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten; und Freiheit, normale Verhaltensmuster zu zeigen.

„Wir möchten klarstellen, dass es sich hier nicht um eine Tierrechtskampagne handelt. Es geht um das Tierwohl“, so Lewies. Tierwohl und Tierrechte unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt: Tierwohl ist ein faktenorientierter Ansatz für unsere Beziehung zu Tieren, während Tierrechte einen philosophischen Ansatz verfolgen. Tierrechte bedeuten, dass wir Tiere nicht für Nahrung, Kleidung, Unterhaltung oder Experimente verwenden dürfen. Das Tierwohl erlaubt diese Verwendungszwecke, wenn „humane“ Richtlinien befolgt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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