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Tierschutzverein siegt gegen Stadtrat
Tierschutzverein siegt gegen Stadtrat

Tierschutzverein siegt gegen Stadtrat

Präzedenzfall: Gericht verfügt Freilassung vernachlässigter Tiere in Ondangwa
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Gemäß der am Freitag von Richter Herman January erlassenen Verfügung ist es dem beklagten Stadtrat von Ondangwa ferner untersagt, weitere Tiere in besagtem Gehege bei Oluno einzusperren, bis nicht konkrete Regularien über deren artgerechte Haltung erarbeitet und verabschiedet wurden. Außerdem ordnete das Obergericht in Oshakati an, dass der Tierschutzverein als Kläger diese Regularien prüfen und gutheißen muss, bevor sie umgesetzt werden dürfen. Sobald dies geschehen ist und das Gehege wieder genutzt werden darf, müssen die Antragsgegner außerdem regelmäßig über die Anzahl und den Zustand der dort gehaltenen Tiere informieren und diese Berichte mit Fotos ergänzen.

Die einstweilige Verfügung geht auf eine Klage des Tierschutzvereins Oshana zurück und stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung von dessen Leiterin und Anwältin Wilmarie Horn. Darin führt sie an, sie sei am 17. Dezember 2017 auf angebliche Tierquälerei bei dem städtischen Gehege aufmerksam gemacht worden, in dem Rinder, Ziegen, Schafe, Esel und Schweine untergebracht seien, die zuvor unbeaufsichtigt in Ondangwa umhergelaufen seien und deshalb beschlagnahmt wurden.

Weil sich die zuständige Veterinärbehörde der Beschwerde nicht angenommen habe, sei sie am 5. Januar persönlich zu den Kraal gefahren und habe dort 10 Schweine, sieben Ziegen, sieben Esel und einige Rinder vorgefunden, die extrem unterernährt und zum Teil verletzt gewesen seien. Der Kraal, in dem einige verendete und kurz vor dem Verhungern stehende Tiere gelegen hätten, sei stark verdreckt und mit Scherben, Plastik und anderem Unrat übersäht gewesen. Das wenige vorhandene Gras sei vom Regen durchnässt und verfault und kaum Wasser für die Tiere vorhanden gewesen.

Deshalb habe sie auf Kosten des Tierschutzvereins sofort Heu und Luzerne für die Tiere besorgen lassen und mit Unterstützung eines Veterinärs zwei von ihnen provisorisch behandelt. Auf die unhygienischen Zustände in dem Gehege angesprochen, hätten zwei dort postierte Sicherheitsbeamte angegeben, die Tiere würden nur ein Mal pro Woche gefüttert und in der Regel verhungern, sofern sie nicht von ihren Eigentümern abgeholt würden. In diesem Falle würden die Kadaver der Tiere in eine nahegelegene Grube geworfen und dort verbrannt.

Horn zufolge habe der Geschäftsführer der Stadtverwaltung ihr gegenüber bestätigt, die Tiere hätten keine Priorität weshalb auch niemand für ihre Versorgung zuständig sei. Ferner weist sie darauf hin, die Antragsteller hätten deshalb eine getrennte Klage wegen Tierquälerei gegen den Stadtrat angestrengt.

Nachdem jener der Verfügung zunächst nicht Folge geleistet und Horn eine weitere Klage wegen Missachtung des Gerichts gegen jenen vorbereitet hatte, wurde gestern zu Redaktionsschluss noch eine Einigung erzielt. Demnach habe sich der Stadtrat nach Angaben von Horn bereiterklärt, die Tiere sofort freizulassen, deren Eigentümer unbekannt sind. Sofern die zuvor identifizierten Besitzer der verbleibenden Tiere diese nicht bis heute Abend abgeholt haben, sollen jene auch freigelassen werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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