Tjiriange bleibt hart
Windhoek - Justizminister Ngarikutuke Tjiriange hat gestern in der Nationalversammlung erneut betont, die Regierung verfüge nicht über die finanziellen Mittel, allen der 128 vermeintlichen Caprivi-Separatisten für ihren Hochverrats-Prozess staatliche Rechtsbeihilfe bereitzustellen.
Mit dieser Klarstellung wollte Tjiriange den "falschen Eindruck" widerlegen, nach dem die Regierung nicht bereit sei, den Angeklagten Rechtsbeistand zu gewähren. "Es ist ein großer Unterschied, ob jemand unwillig oder unfähig ist, etwas zu tun", erklärte er. Im Falle des Direktorates für Rechtshilfe, das im Justizministerium angesiedelt und für die juristische Unterstützung mittelloser Angeklagter verantwortlich ist, treffe letzteres zu.
Dem Direktorat sei für das kommende Finanzjahr ein Betrag von N$ 1,6 Millionen in Aussicht gestellt worden, was angesichts der Fülle an Anträgen auf Rechtshilfe vollkommen unzureichend sei. Auf Grund der mangelhaften Finanzausstattung sowie der erwarteten Länge des Separatisten-Verfahrens und der großen Anzahl an Beschuldigten, könne das Direktorat nicht allen von ihnen Rechtshilfe gewähren. Dazu sei dieses auch gemäß Verfassung nicht verpflichtet, die Rechtshilfe nur "unter Berücksichtigung der staatlichen Ressourcen" erfordert. Die Exekutive sei dabei am ehesten in der Lage, über die finanziellen Möglichkeiten der Regierung zu entscheiden und müsse dabei auch andere Prioritäten wie beispielsweise das Erziehungs- und Gesundheitswesen, die Aids-Prävention und den Wohnungsbau berücksichtigen.
Tjiriange gab jedoch auch bekannt, dass das Direktorat zwei zusätzliche Anwälte angestellt habe, von denen einer diejenigen der 43 vermeintlichen Separatisten vertreten werde, die Rechtshilfe beantragt hätten und sich auf Grund unzureichender Eigenmittel für eine solche Unterstützung qualifizieren würden. Dieses Zugeständnis sei "unter den Umständen alles, was wir uns leisten können".
Mit dieser Klarstellung wollte Tjiriange den "falschen Eindruck" widerlegen, nach dem die Regierung nicht bereit sei, den Angeklagten Rechtsbeistand zu gewähren. "Es ist ein großer Unterschied, ob jemand unwillig oder unfähig ist, etwas zu tun", erklärte er. Im Falle des Direktorates für Rechtshilfe, das im Justizministerium angesiedelt und für die juristische Unterstützung mittelloser Angeklagter verantwortlich ist, treffe letzteres zu.
Dem Direktorat sei für das kommende Finanzjahr ein Betrag von N$ 1,6 Millionen in Aussicht gestellt worden, was angesichts der Fülle an Anträgen auf Rechtshilfe vollkommen unzureichend sei. Auf Grund der mangelhaften Finanzausstattung sowie der erwarteten Länge des Separatisten-Verfahrens und der großen Anzahl an Beschuldigten, könne das Direktorat nicht allen von ihnen Rechtshilfe gewähren. Dazu sei dieses auch gemäß Verfassung nicht verpflichtet, die Rechtshilfe nur "unter Berücksichtigung der staatlichen Ressourcen" erfordert. Die Exekutive sei dabei am ehesten in der Lage, über die finanziellen Möglichkeiten der Regierung zu entscheiden und müsse dabei auch andere Prioritäten wie beispielsweise das Erziehungs- und Gesundheitswesen, die Aids-Prävention und den Wohnungsbau berücksichtigen.
Tjiriange gab jedoch auch bekannt, dass das Direktorat zwei zusätzliche Anwälte angestellt habe, von denen einer diejenigen der 43 vermeintlichen Separatisten vertreten werde, die Rechtshilfe beantragt hätten und sich auf Grund unzureichender Eigenmittel für eine solche Unterstützung qualifizieren würden. Dieses Zugeständnis sei "unter den Umständen alles, was wir uns leisten können".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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