Tod von Kleinkind bleibt ungeklärt
Gericht spricht Frau des Mordes an innerlich verblutetem Jungen frei
Von Marc Springer, Windhoek
Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen und dabei fünf Zeugen vernommen hatte, hatte Verteidiger Max Lameck einen vorzeitigen Freispruch seiner Mandantin beantragt, der Magistratsrichter Ileni Velikosho am Montag stattgab. Zur Begründung führte er an, die Anklage habe lediglich bewiesen, dass die Beschuldigte Magdalena Naris (30) am 22. Februar 2015 auf den 15 Monate alten Hope Mbimuii Uhongora aufgepasst habe und dieser am Abend verstorben sei. Abgesehen davon habe sie jedoch nicht belegt, dass die Angeklagte für die Verletzungen verantwortlich sei, denen das Kleinkind erlegen ist.
In seinem Urteil erinnerte Velikosho auch an den Befund einer Autopsie, wonach Uhongora einen Leberriss erlitten und daran innerlich verblutet sei. Die Obduktion hatte bei dem Jungen ferner Frakturen am Knorpelgewebe einiger Rippen und eine Prellung in dessen Brustbereich offenbart, die vermutlich durch stumpfe Gewalteinwirkung verursacht wurden und laut Obduktion binnen einer Stunde zum Tod geführt haben müssten. Diese deute laut Gerichtsmediziner jedoch nicht zwangsläufige auf Fremdverschulden hin, da sich der Junge auch mit großer Wucht an einem harten Gegenstand gestoßen haben könnte.
Weil es laut Richter keine Augenzeugen gebe, könne nicht geschlussfolgert werden, dass die Verletzungen durch eine Handlung oder Unterlassung auf Seiten der Angeklagten verursacht wurde und sie folglich der Beweisführung der Staatsanwaltschaft erwidern müsse. Jene hatte vorgebracht, Uhongora habe sich zusammen mit anderen Kindern im Haus seiner Großmutter in Khomasdal unter Obhut der Angeklagten befunden und nach Angaben seiner Mutter Emily Muundjua unter einer Decke im Wohnzimmer gelegen, als sie gegen 20 Uhr eingetroffen sei.
Die Mutter hatte ferner zu Protokoll gegeben, ihr Sohn habe nur schwach geatmet und zwischenzeitlich geschrien, weshalb sie ihm ein Schmerzmittel verabreicht und ihn zu Bett gebracht habe. Diese Darstellung hatte die Großmuttermit Hinweis darauf ergänzt, der Zustand von Uhongora habe sich nach ihrer Rückkehr weiter verschlechtert. Deshalb habe man beschlossen, ihn ins Krankenhaus zu bringen, aber Schwierigkeiten gehabt, geeigneten Transport zu arrangieren.
Bei der Ankunft des Kindes im Staatskrankenhaus von Katutura konnten Ärzte dort nur noch seinen Tod feststellen.
Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen und dabei fünf Zeugen vernommen hatte, hatte Verteidiger Max Lameck einen vorzeitigen Freispruch seiner Mandantin beantragt, der Magistratsrichter Ileni Velikosho am Montag stattgab. Zur Begründung führte er an, die Anklage habe lediglich bewiesen, dass die Beschuldigte Magdalena Naris (30) am 22. Februar 2015 auf den 15 Monate alten Hope Mbimuii Uhongora aufgepasst habe und dieser am Abend verstorben sei. Abgesehen davon habe sie jedoch nicht belegt, dass die Angeklagte für die Verletzungen verantwortlich sei, denen das Kleinkind erlegen ist.
In seinem Urteil erinnerte Velikosho auch an den Befund einer Autopsie, wonach Uhongora einen Leberriss erlitten und daran innerlich verblutet sei. Die Obduktion hatte bei dem Jungen ferner Frakturen am Knorpelgewebe einiger Rippen und eine Prellung in dessen Brustbereich offenbart, die vermutlich durch stumpfe Gewalteinwirkung verursacht wurden und laut Obduktion binnen einer Stunde zum Tod geführt haben müssten. Diese deute laut Gerichtsmediziner jedoch nicht zwangsläufige auf Fremdverschulden hin, da sich der Junge auch mit großer Wucht an einem harten Gegenstand gestoßen haben könnte.
Weil es laut Richter keine Augenzeugen gebe, könne nicht geschlussfolgert werden, dass die Verletzungen durch eine Handlung oder Unterlassung auf Seiten der Angeklagten verursacht wurde und sie folglich der Beweisführung der Staatsanwaltschaft erwidern müsse. Jene hatte vorgebracht, Uhongora habe sich zusammen mit anderen Kindern im Haus seiner Großmutter in Khomasdal unter Obhut der Angeklagten befunden und nach Angaben seiner Mutter Emily Muundjua unter einer Decke im Wohnzimmer gelegen, als sie gegen 20 Uhr eingetroffen sei.
Die Mutter hatte ferner zu Protokoll gegeben, ihr Sohn habe nur schwach geatmet und zwischenzeitlich geschrien, weshalb sie ihm ein Schmerzmittel verabreicht und ihn zu Bett gebracht habe. Diese Darstellung hatte die Großmuttermit Hinweis darauf ergänzt, der Zustand von Uhongora habe sich nach ihrer Rückkehr weiter verschlechtert. Deshalb habe man beschlossen, ihn ins Krankenhaus zu bringen, aber Schwierigkeiten gehabt, geeigneten Transport zu arrangieren.
Bei der Ankunft des Kindes im Staatskrankenhaus von Katutura konnten Ärzte dort nur noch seinen Tod feststellen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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