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Todesstrafe abgelehnt

Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat die Forderung nach einer Wiedereinführung der Todesstrafe verurteilt, die einigen namibischen Parlamentariern als wirksames Instrument gegen die eskalierende Kriminalität im Lande gilt.

Windhoek - "Artikel 5 der Verfassung verpflichtet jeden Abgeordneten dazu, das Grundgesetz zu respektieren und zu wahren, in dem die Todestrafe untersagt ist", erklärte gestern der NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh. Der relevante Eid, den alle Gesetzgeber vor jeder Parlamentsberatung ablegten, sei für alle der Volksvertreter verbindlich. Dementsprechend könnten Abgeordnete, die nun die Todesstrafe forderten und damit ihren eigenen Schwur auf die Verfassung relativierten, schwerlich von Kriminellen verlangen, sich den Gesetzen des Landes zu beugen.


Den Wunsch nach der Todesstrafe empfindet ya Nangoloh als "heuchlerisch, egoistisch und unverantwortlich" und ist darüber "entsetzt", dass selbst einige Parlamentarier sich diesem Anliegen angeschlossen haben. "Zahlreiche Studien in verschiedenen Ländern der Welt haben gezeigt, dass die Todesstrafe keine Abschreckung für potenzielle Kriminelle darstellt", sagte ya Nangoloh. Als Beispiel führte er dabei Amerika an, wo in einigen Staaten nach wie vor die Todesstrafe gelte, ohne dass dort ein Rückgang der Kriminalität erkennbar geworden sei.


Ya Nangoloh verwies ferner auf die Gefahr von Justizirrtümern, die nach einer Einführung der Todesstrafe zu der Hinrichtung von Unschuldigen führen könnten. Anstatt sich Verbrechern zu "entledigen", sei es die Verantwortung des Staates, diese zu rehabilitieren und sie damit wieder gesellschaftsfähig zu machen.


"Befürworter von Exekutionen suchen nach einer schnellen Lösung für ein komplexes Problem", glaubt der Menschenrechtler. Entscheidungsträger, die nach der Hinrichtung von Kriminellen verlangten, würden demnach auch ihr Unvermögen ausdrücken, die Herausforderung der Kriminalitätsbekämpfung zu bewältigen.


Ya Nangolo verwies dabei auf den Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Rückgang und zunehmender Kriminalität. Solange es der Regierung folglich nicht gelinge, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, könne sie selbst durch die Einführung der Todesstrafe nicht auf einen Rückgang von Straftaten hoffen.


Die Forderung nach einer Wiedereinführung der Todesstrafe, die mit der Verabschiedung der Verfassung im Jahre 1990 außer Kraft gesetzt und Mitte der 70er Jahre zuletzt vollstreckt wurde, war von einigen Gesetzgebern während einer Diskussion über die Kriminalität erhoben worden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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