Top-Führungskräfte gesucht
Minister Jooste will Auswahlverfahren für Aufsichtsräte verfeinern
Von Nampa und Clemens von Alten, Windhoek
Das Ministerium für Öffentliche Betriebe will sicherstellen, dass es die „richtigen Führungskräfte“ gewinnen kann. Das machte der für Staatsunternehmen zuständige Minister Leon Jooste deutlich, als er vor kurzem seinen Gesetzesentwurf zur Führung von SOEs (Public Enterprises Governance Bill) in der Nationalversammlung präsentierte. Dieser Vorschlag soll vor allem die Rechenschaftspflicht unter den Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen stärken.
Wie Jooste ankündigte, wird sein Ministerium den Vorgang ändern, mit dem diese Führungspersonen ausgewählt und ernannt werden. Künftig sollen öffentliche Unternehmen beispielsweise gezwungen werden, Leerstellen im Aufsichtsrat in den Medien zu annoncieren, damit sich qualifizierte Mitglieder der Öffentlichkeit bewerben können. Anschließend soll ein Nominierungskomitee eine engere Auswahl treffen und dann ein Gremium – das auch aus Experten des Privatsektors besteht – die Vorstellungsgespräche durchführen.
Jooste zufolge wird sein Ministerium eine interne Datenbank möglicher Kandidaten für Positionen in Aufsichtsräten anlegen, die später in ein elektronisches Rekrutierungssystem ausgebaut werden soll. „Über die Größe und die Aufstellung des Aufsichtsrates sowie über die benötigten Fachkenntnisse wird von Fall zu Fall entschieden, da sich jeder Staatsbetrieb in unterschiedlichen Umständen befindet“, erklärte Jooste in der Nationalverssammlung. Ihm zufolge wird auch von Aufsichtsratsmitgliedern künftig verlangt, dass sie ihre privaten Wirtschaftsinteressen offenlegen, um Konflikte zu vermeiden.
Zudem soll es der Gesetzesentwurf gestatten, Mitglieder öffentlicher Aufsichtsräte persönlich für fahrlässige Handlungen oder Misswirtschaft zu belangen. Doch auch ein Leistungsversagen soll künftig Konsequenzen nach sich ziehen: Jooste zufolge würde die vorgeschlagene Gesetzgebung ermöglichen, einen Aufsichtsrat auszuwechseln, wenn ein Staatsbetrieb seine unternehmerische Zielsetzung nicht erfülle. Dementsprechend sollen künftig sowohl der Aufsichtsrat als auch die Chefetage einem sogenannten Performance-Management-System unterzogen werden, um die Leistungen beurteilen zu können. Derweil sollen Spitzenpositionen mit einer erfolgsbezogenen Vergütung entlohnt werden.
„Ich verspreche mir aufgrund dieser neuen Maßnahmen eine deutliche Verbesserung bei der Einhaltung von Regeln“, erklärte der Minister für Staatsunternehmen. „Ich freue mich auf den Zeitpunkt, wenn überfällige Buchprüferberichte der Vergangenheit angehören“, so Jooste.
Das Ministerium für Öffentliche Betriebe will sicherstellen, dass es die „richtigen Führungskräfte“ gewinnen kann. Das machte der für Staatsunternehmen zuständige Minister Leon Jooste deutlich, als er vor kurzem seinen Gesetzesentwurf zur Führung von SOEs (Public Enterprises Governance Bill) in der Nationalversammlung präsentierte. Dieser Vorschlag soll vor allem die Rechenschaftspflicht unter den Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen stärken.
Wie Jooste ankündigte, wird sein Ministerium den Vorgang ändern, mit dem diese Führungspersonen ausgewählt und ernannt werden. Künftig sollen öffentliche Unternehmen beispielsweise gezwungen werden, Leerstellen im Aufsichtsrat in den Medien zu annoncieren, damit sich qualifizierte Mitglieder der Öffentlichkeit bewerben können. Anschließend soll ein Nominierungskomitee eine engere Auswahl treffen und dann ein Gremium – das auch aus Experten des Privatsektors besteht – die Vorstellungsgespräche durchführen.
Jooste zufolge wird sein Ministerium eine interne Datenbank möglicher Kandidaten für Positionen in Aufsichtsräten anlegen, die später in ein elektronisches Rekrutierungssystem ausgebaut werden soll. „Über die Größe und die Aufstellung des Aufsichtsrates sowie über die benötigten Fachkenntnisse wird von Fall zu Fall entschieden, da sich jeder Staatsbetrieb in unterschiedlichen Umständen befindet“, erklärte Jooste in der Nationalverssammlung. Ihm zufolge wird auch von Aufsichtsratsmitgliedern künftig verlangt, dass sie ihre privaten Wirtschaftsinteressen offenlegen, um Konflikte zu vermeiden.
Zudem soll es der Gesetzesentwurf gestatten, Mitglieder öffentlicher Aufsichtsräte persönlich für fahrlässige Handlungen oder Misswirtschaft zu belangen. Doch auch ein Leistungsversagen soll künftig Konsequenzen nach sich ziehen: Jooste zufolge würde die vorgeschlagene Gesetzgebung ermöglichen, einen Aufsichtsrat auszuwechseln, wenn ein Staatsbetrieb seine unternehmerische Zielsetzung nicht erfülle. Dementsprechend sollen künftig sowohl der Aufsichtsrat als auch die Chefetage einem sogenannten Performance-Management-System unterzogen werden, um die Leistungen beurteilen zu können. Derweil sollen Spitzenpositionen mit einer erfolgsbezogenen Vergütung entlohnt werden.
„Ich verspreche mir aufgrund dieser neuen Maßnahmen eine deutliche Verbesserung bei der Einhaltung von Regeln“, erklärte der Minister für Staatsunternehmen. „Ich freue mich auf den Zeitpunkt, wenn überfällige Buchprüferberichte der Vergangenheit angehören“, so Jooste.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen