Touristenmörder vor Gericht
Windhoek - Der Berufungsantrag eines vor zwei Jahren zu 49 Jahren verurteilten Mörders, der bei Spitzkoppe den deutschen Touristen Hans-Jörg Meboldt getötet hatte, wurde gestern am Windhoeker Obergericht abgelehnt. Richter Simpson Mtambanengwe war der Meinung, dass Manfred Gariseb (33) dem Gericht keine neuen Fakten vorlegen konnte, die auf einen Erfolg in nächsthöherer Instanz schließen lassen. Gariseb habe jedoch 21 Tage Zeit, auch den Oberrichter um Erlaubnis zu bitten, einen Berufungsantrag zu stellen.
"Dieses Gericht war niemals fair mir gegenüber", beteuerte der Verurteilte, als sein Gesuch vom Richter abgelehnt wurde. Bereits bei der Urteilssprechung von Gariseb im September 2000 betonte dieser immer wieder seine Unschuld. Mtambanengwe war damals der Meinung gewesen, dass der Angeklagte keinerlei Reue zeigte.
Gariseb und der heute 25-jährige Silas Nero wurden damals wegen Mordes an Meboldt sowie Entführung und schwerwiegenden Raubes im Fall von drei weiteren deutschen Touristen am 1. April 1999 bei Spitzkoppe zu 49 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die beiden bestritten, am Mordtag am Tatort gewesen zu sein. Erdrückende Beweise gegen Gariseb führten letzlich zu seiner Verurteilung. In seinem Haus wurden sämtliche persönlichen Sachen des ermordeten Meboldt sichergestellt. Unter den gestohlenen Gegenständen befanden sich auch die Schuhe des Toten. Der Deutsche wurde durch einen Genickschuss getötet, als dieser gerade von Bushmans Paradise zurückkam.
Beide Verurteilten weisen in ihrem Register etliche Vorstrafen auf.
"Dieses Gericht war niemals fair mir gegenüber", beteuerte der Verurteilte, als sein Gesuch vom Richter abgelehnt wurde. Bereits bei der Urteilssprechung von Gariseb im September 2000 betonte dieser immer wieder seine Unschuld. Mtambanengwe war damals der Meinung gewesen, dass der Angeklagte keinerlei Reue zeigte.
Gariseb und der heute 25-jährige Silas Nero wurden damals wegen Mordes an Meboldt sowie Entführung und schwerwiegenden Raubes im Fall von drei weiteren deutschen Touristen am 1. April 1999 bei Spitzkoppe zu 49 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die beiden bestritten, am Mordtag am Tatort gewesen zu sein. Erdrückende Beweise gegen Gariseb führten letzlich zu seiner Verurteilung. In seinem Haus wurden sämtliche persönlichen Sachen des ermordeten Meboldt sichergestellt. Unter den gestohlenen Gegenständen befanden sich auch die Schuhe des Toten. Der Deutsche wurde durch einen Genickschuss getötet, als dieser gerade von Bushmans Paradise zurückkam.
Beide Verurteilten weisen in ihrem Register etliche Vorstrafen auf.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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