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Traditionelles Gericht in Mbunza entscheidet über Ritualmordfall
Traditionelles Gericht in Mbunza entscheidet über Ritualmordfall

Traditionelles Gericht in Mbunza entscheidet über Ritualmordfall

Claudia Reiter
Rundu/Windhoek (kk/cr) - Die Familie des verstorbenen Engidius Kayanguya (35), der mit fehlenden Körperteilen im Okavango-Fluss treibend aufgefunden wurde, (AZ berichtete), hat sich an das Gericht der traditionellen Autorität Mbunza gewandt, um Rechtsmittel einzulegen.

Dies bestätigte der Chef der traditionellen Autorität, Alfons Kaundu, gegenüber der Schwesterzeitung Namibian Sun. Die Familie habe die Namen derjenigen vorgelegt, die verdächtigt werden, an seinem Tod beteiligt gewesen zu sein.

„Mein Sekretär hat mir gesagt, dass die Familie des verstorbenen Kayanguya einen Antrag an das Gemeindegericht gestellt hat. Sie haben drei bis vier Namen von Personen vorgelegt, die vor Gericht gestellt werden sollen“, sagte er. Kaundu fügte hinzu, dass die Angelegenheit am kommenden Montag in den Büros der traditionellen Autorität in Kapako verhandelt werden soll.

Obwohl Gemeindegerichte nicht befugt sind, Personen, die des Mordes oder der Vergewaltigung beschuldigt werden, vor Gericht zu stellen, können sich Familien an die traditionellen Autoritäten wenden, um „Tränen zu trocknen“ - nicht unbedingt, um Verdächtige für schuldig zu erklären, da dies in den Händen der Polizei liegt, während ein zuständiges Gericht für die Rechtsprechung zuständig ist.

Unterdessen machen in Rundu Gerüchte die Runde, dass mehrere Personen im Zusammenhang mit Kayanguyas Tod von der Polizei verhaftet und zum Verhör gebracht wurden. Die Namibian Sun hat erfahren, dass drei Personen verhaftet wurden, darunter ein Geschäftsmann aus Sauyemwa, der mit dem Mord in Verbindung gebracht wird.

Die Polizei hat diese Behauptungen jedoch dementiert und erklärt, da die Leiche auf der angolanischen Seite des Flusses gefunden wurde, werde die angolanische Polizei die Angelegenheit in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei bearbeiten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-03

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