Transparenz pflegen
Das nunmehr dritte Schiedsgericht zur Schlichtung von Bodenpreisdisputen und Anspruchsfragen in der Landreform und Landzuteilung gehört zu den formalen Staatsinstrumenten, die Klärung heikler Fragen voranzutreiben (siehe Bericht auf Seite 1). Ferner lässt sich die Landesexekutive vom Sonderausschuss des Kabinetts über die Landreform beraten. Dieser Ausschuss wiederum benutzt das Gutachten und die Studie des Ständigen Technischen Landreform-Teams des Ministeriums für Ländereien und Neusiedlung- Permanent Technical Team, PTT - als Arbeitsgrundlage.
In diesem Rahmen stehen die Bemühungen zur friedlichen Landreform weitaus besser da als noch vor zwei, drei Jahren, als die Agitatoren der Gewerkschaften und die Populisten der Swapo den öffentlichen Ton angaben. Die Regierung hat zeitweilig zwar ins gleiche Horn gestoßen, hat sich jedoch nicht der Willkür hingegeben. Mit dem verstärkten institutionellen Rahmen haben die Scharfmacher propagandistischen Handlungsraum verloren und konzentrieren sich nun hauptsächlich auf ihr eigentliches Betätigungsfeld - das Los von Farmarbeitern und ihrer Angehöriger, die im Disput mit Arbeitgebern ihre Arbeitsstelle und ihren Wohnsitz verloren haben.
Minister Pohamba hat gestern bei der Vorstellung der Mitglieder des Schiedsgerichts für Landreformdispute mit sichtlicher Zufriedenheit auf andere Grundlagen hingewiesen, die den Vorgang der Landreform transparenter machen sollen und für den weiteren Verlauf als unentbehrlich gelten:
- ein Register abgeschätzter Farmen mit Einzelheiten der Besitzverhältnisse (Pohamba geht von 86 Prozent aus
- ein Datenverzeichnis aller Neusiedler der Landreform, samt ihrer Angehöriger und ihres Viehstocks
- die Anwendung des Gesetzes von 2002 über kommunale Landnutzung, das unter anderem durch die Landräte - Lands Boards - von zwölf Regionen (außer Khomas, wo es keine Kommunalgebiete gibt) umgesetzt werden soll. Hier geht es vor allem um die abgesicherte Landnutzung und die langfristige Pacht, so dass Kommunalflarmer für Landwirtschaftskredite in Frage kommen.
- Im Grundbuchamt soll die derzeitige Datenerfassung per Computer auch die Kartographie mit einbeziehen und endlich die Unüberschaubarkeit bekämpfen.
Dennoch gehört noch mehr zum glatten Verlauf. Farmverkäufer, die ihren Bodenpreis gegen das in der Regel niedrige Staatsangebot durchsetzen wollen, werden sich vor aufwendigem Rechtsstreit - mit dem Einsatz von Anwälten - vor dem Schiedsgericht hüten müssen.
Aber die Landreform läuft in gesetzlichen Bahnen.
In diesem Rahmen stehen die Bemühungen zur friedlichen Landreform weitaus besser da als noch vor zwei, drei Jahren, als die Agitatoren der Gewerkschaften und die Populisten der Swapo den öffentlichen Ton angaben. Die Regierung hat zeitweilig zwar ins gleiche Horn gestoßen, hat sich jedoch nicht der Willkür hingegeben. Mit dem verstärkten institutionellen Rahmen haben die Scharfmacher propagandistischen Handlungsraum verloren und konzentrieren sich nun hauptsächlich auf ihr eigentliches Betätigungsfeld - das Los von Farmarbeitern und ihrer Angehöriger, die im Disput mit Arbeitgebern ihre Arbeitsstelle und ihren Wohnsitz verloren haben.
Minister Pohamba hat gestern bei der Vorstellung der Mitglieder des Schiedsgerichts für Landreformdispute mit sichtlicher Zufriedenheit auf andere Grundlagen hingewiesen, die den Vorgang der Landreform transparenter machen sollen und für den weiteren Verlauf als unentbehrlich gelten:
- ein Register abgeschätzter Farmen mit Einzelheiten der Besitzverhältnisse (Pohamba geht von 86 Prozent aus
- ein Datenverzeichnis aller Neusiedler der Landreform, samt ihrer Angehöriger und ihres Viehstocks
- die Anwendung des Gesetzes von 2002 über kommunale Landnutzung, das unter anderem durch die Landräte - Lands Boards - von zwölf Regionen (außer Khomas, wo es keine Kommunalgebiete gibt) umgesetzt werden soll. Hier geht es vor allem um die abgesicherte Landnutzung und die langfristige Pacht, so dass Kommunalflarmer für Landwirtschaftskredite in Frage kommen.
- Im Grundbuchamt soll die derzeitige Datenerfassung per Computer auch die Kartographie mit einbeziehen und endlich die Unüberschaubarkeit bekämpfen.
Dennoch gehört noch mehr zum glatten Verlauf. Farmverkäufer, die ihren Bodenpreis gegen das in der Regel niedrige Staatsangebot durchsetzen wollen, werden sich vor aufwendigem Rechtsstreit - mit dem Einsatz von Anwälten - vor dem Schiedsgericht hüten müssen.
Aber die Landreform läuft in gesetzlichen Bahnen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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