Treibstoff-Streit geht weiter
Windhoek - Auslöser des Disputs ist eine Entscheidung des Kabinetts vom Oktober 2010. Damals hatte die Exekutive beschlossen, mit Wirkung vom 1. Februar 2011 eine Abmachung mit der staatlichen Mineralölgesellschaft NAMCOR aufzukündigen, die mit ihren beiden Vertragspartnern Petroneft und Glencore 50 Prozent des namibischen Treibstoff-Bedarfs durch Importe decken sollte. Die vorzeitige Beendigung dieser 2008 geschlossenen Vereinbarung hatte das Kabinett unter anderem damit begründet, die Beteiligung ausländischer Vertragspartner sei eine der Ursachen für die hohen Verluste von NAMCOR.
Gegen diesen Beschluss hatten Petroneft und Glencore vor dem Obergericht geklagt und dort im April von Richter Dave Smuts Recht bekommen. Dieser hatte sein Urteil vor allem damit begründet, das Kabinett habe weder eine gesetzliche Grundlage für die umstrittene Entscheidung angeboten, noch den Klägern die Gelegenheit gegeben, gegen den Beschluss Einspruch zu erheben. Demnach hatte er angeordnet, dass die ursprüngliche Abmachung zwischen der Regierung und NAMCOR weiterhin Bestand hat und die staatliche Mineralölgesellschaft folglich zusammen mit ihren Vertragspartnern Petroneft und Glencore auch künftig für 50 Prozent der namibischen Spritimporte zuständig ist.
Da das zuständige Ministerium für Bergbau und Energie gegen dieses Urteil in Berufung gegangen war, müssen sich nun auch die Richter Shivute, Maritz und O'Regan am Obersten Gericht mit dem Fall befassen. Dort argumentierte gestern der Anwalt des Ministeriums, Vincent Maleka, das Kabinett sei durchaus befugt gewesen, die Abmachung mit NAMCOR aufzukündigen, weil es sich dabei nicht um einen "verwaltungstechnischen Beschluss", sondern um eine "strategische Exekutivmaßnahme" gehandelt habe, die vom Gericht nicht rückgängig gemacht werden könne.
Ferner wies er darauf hin, dass Petroneft und Glencore ihre Klage gegen die Kabinettsentscheidung derart spät eingereicht hätten, dass die geltende Kündigungsfrist von 90 Tagen nach Auflösung des Vertrages mit NAMCOR bereits verstrichen sei. Rein rechtlich gesehen sei folglich gar kein Vertrag mehr existent gewesen, auf den sich die Kläger damals hätten berufen können.
Angesichts der Tatsache, dass die Regierung NAMCOL wiederholt finanzielle Hilfestellung habe leisten müssen, sei das Kabinett durchaus berechtigt gewesen, den Vertrag mit der Mineralölgesellschaft aufzukündigen. Dies habe zwar eine Folgewirkung für Petroneft und Glencore gehabt, die jedoch nicht mit der Regierung sondern mit NAMCOR vertraglich verbunden waren und denen gegenüber das Kabinett keine Verpflichtungen habe.
Gegen diesen Beschluss hatten Petroneft und Glencore vor dem Obergericht geklagt und dort im April von Richter Dave Smuts Recht bekommen. Dieser hatte sein Urteil vor allem damit begründet, das Kabinett habe weder eine gesetzliche Grundlage für die umstrittene Entscheidung angeboten, noch den Klägern die Gelegenheit gegeben, gegen den Beschluss Einspruch zu erheben. Demnach hatte er angeordnet, dass die ursprüngliche Abmachung zwischen der Regierung und NAMCOR weiterhin Bestand hat und die staatliche Mineralölgesellschaft folglich zusammen mit ihren Vertragspartnern Petroneft und Glencore auch künftig für 50 Prozent der namibischen Spritimporte zuständig ist.
Da das zuständige Ministerium für Bergbau und Energie gegen dieses Urteil in Berufung gegangen war, müssen sich nun auch die Richter Shivute, Maritz und O'Regan am Obersten Gericht mit dem Fall befassen. Dort argumentierte gestern der Anwalt des Ministeriums, Vincent Maleka, das Kabinett sei durchaus befugt gewesen, die Abmachung mit NAMCOR aufzukündigen, weil es sich dabei nicht um einen "verwaltungstechnischen Beschluss", sondern um eine "strategische Exekutivmaßnahme" gehandelt habe, die vom Gericht nicht rückgängig gemacht werden könne.
Ferner wies er darauf hin, dass Petroneft und Glencore ihre Klage gegen die Kabinettsentscheidung derart spät eingereicht hätten, dass die geltende Kündigungsfrist von 90 Tagen nach Auflösung des Vertrages mit NAMCOR bereits verstrichen sei. Rein rechtlich gesehen sei folglich gar kein Vertrag mehr existent gewesen, auf den sich die Kläger damals hätten berufen können.
Angesichts der Tatsache, dass die Regierung NAMCOL wiederholt finanzielle Hilfestellung habe leisten müssen, sei das Kabinett durchaus berechtigt gewesen, den Vertrag mit der Mineralölgesellschaft aufzukündigen. Dies habe zwar eine Folgewirkung für Petroneft und Glencore gehabt, die jedoch nicht mit der Regierung sondern mit NAMCOR vertraglich verbunden waren und denen gegenüber das Kabinett keine Verpflichtungen habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen