Triebtäter droht lange Haftstrafe
Windhoek (ms) • Einem 29-jährigen Mann aus Henties Bay droht lebenslange Haft, nachdem er am Freitag am Obergericht wegen Einbruchs, Vergewaltigung, Mordes und Leichenschändung verurteilt wurde. In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass der Angeklagte Jandre Jacques de Klerk in der Nacht zum 4. Mai 2014 die 13-jährige Rachel Vanessa Boois vergewaltigt und erwürgt hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass sich de Klerk nach dem Mord an dem toten Opfer vergangen und damit der Leichenschändung schuldig gemacht hat.
Darüber hinaus folgte Siboleka der Argumentation von Staatsanwältin Antonia Verhoef, wonach de Klerk in der Nacht zum 15. Juni 2013 in die Wohnung von Belinda G. eingedrungen ist und die Absicht gehabt hat, auch diese zu vergewaltigen. Weil die Staatsanwaltschaft jedoch einen sexuellen Missbrauch nicht ohne jeden Zweifel habe belegen können, wurde de Klerk auf diesen zweiten Anklagepunkt der Vergewaltigung freigesprochen. Das Verfahren wird am 20. Januar 2020 fortgesetzt und an einem noch festzulegenden Datum in der Strafmaßverkündung münden.
Darüber hinaus folgte Siboleka der Argumentation von Staatsanwältin Antonia Verhoef, wonach de Klerk in der Nacht zum 15. Juni 2013 in die Wohnung von Belinda G. eingedrungen ist und die Absicht gehabt hat, auch diese zu vergewaltigen. Weil die Staatsanwaltschaft jedoch einen sexuellen Missbrauch nicht ohne jeden Zweifel habe belegen können, wurde de Klerk auf diesen zweiten Anklagepunkt der Vergewaltigung freigesprochen. Das Verfahren wird am 20. Januar 2020 fortgesetzt und an einem noch festzulegenden Datum in der Strafmaßverkündung münden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen