Triebtäter erhält lebenslänglich
Windhoek (ms) – Ein 30-jähriger Wiederholungstäter, der in Henties Bay ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt und ermordet hat, nachdem er in einem gegen ihn laufendem Vergewaltigungsprozess auf Kaution freigelassen wurde, ist gestern zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
In seiner Strafmaßverkündung stellte Richter Alfred Siboleka bei dem Angeklagten Jandré Jacques de Klerk eine besondere Schwere der Schuld fest und erinnerte dabei an seine zahlreichen Vorstrafen, zu denen Einbruch, schwere Körperverletzung und sexuelle Nötigung gehörten. Ferner sei er „unbeschreiblich grausam“ vorgegangen, als er in der Nacht zum 4. Mai 2014 die 13-jährige Rachel Vanessa Boois in Henties Bay erwürgt und sich anschließend an ihrer Leiche vergangen habe.
Angesichts der Brutalität mit der er in diesem Fall und bei der vorangegangenen Vergewaltigung einer 24-jährigen Einwohnerin von Henties Bay vorgegangen sei, müsse de Klerk als Bedrohung für die Öffentlichkeit gelten und von seinem Urteil eine abschreckende Wirkung ausgehen. Demnach verurteilte Siboleka den Angeklagten für den Mord an Boois zu lebenslanger Haft, von der er mindestens 25 Jahre wird absitzen müssen, bevor er sich für eine Freilassung auf Bewährung qualifiziert.
Ferner legte er ihm 15 Jahre Freiheitsentzug wegen Vergewaltigung sowie fünf Jahre Gefängnis wegen Einbruchs auf und verhängte zusätzlich 12 Jahre Zuchthaus wegen Leichenschändung. De Klerk war bereits zwei Mal zuvor wegen der Misshandlung seiner Freundin zu einer Geldbuße von jeweils 1000 N$ oder sechs Monate Haft verurteilt worden.
In seiner Strafmaßverkündung stellte Richter Alfred Siboleka bei dem Angeklagten Jandré Jacques de Klerk eine besondere Schwere der Schuld fest und erinnerte dabei an seine zahlreichen Vorstrafen, zu denen Einbruch, schwere Körperverletzung und sexuelle Nötigung gehörten. Ferner sei er „unbeschreiblich grausam“ vorgegangen, als er in der Nacht zum 4. Mai 2014 die 13-jährige Rachel Vanessa Boois in Henties Bay erwürgt und sich anschließend an ihrer Leiche vergangen habe.
Angesichts der Brutalität mit der er in diesem Fall und bei der vorangegangenen Vergewaltigung einer 24-jährigen Einwohnerin von Henties Bay vorgegangen sei, müsse de Klerk als Bedrohung für die Öffentlichkeit gelten und von seinem Urteil eine abschreckende Wirkung ausgehen. Demnach verurteilte Siboleka den Angeklagten für den Mord an Boois zu lebenslanger Haft, von der er mindestens 25 Jahre wird absitzen müssen, bevor er sich für eine Freilassung auf Bewährung qualifiziert.
Ferner legte er ihm 15 Jahre Freiheitsentzug wegen Vergewaltigung sowie fünf Jahre Gefängnis wegen Einbruchs auf und verhängte zusätzlich 12 Jahre Zuchthaus wegen Leichenschändung. De Klerk war bereits zwei Mal zuvor wegen der Misshandlung seiner Freundin zu einer Geldbuße von jeweils 1000 N$ oder sechs Monate Haft verurteilt worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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