Triebtäter muss 60 Jahre in Haft
Windhoek (ms) – Ein Serienvergewaltiger der sich zwischen Mai 2007 und März 2010 an zwei Mädchen und zwei Frauen in Windhoek vergangen hat, ist zu einer Haftstrafe von 60 Jahren verurteilt worden.
Der Triebtäter Jan Rooinasie, bei dem Richter Alfred Siboleka eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte, müsse für lange Zeit von der Gesellschaft isoliert werden, um eine mögliche Wiederholungsgefahr zu bannen, erklärte jener bei der Strafmaßverkündung am Montag. Anschließend verhängte er eine Haftstrafe von jeweils 15 Jahre für jeden der acht Fälle der Vergewaltigung, denen Rooinasie überführt wurde. Weil er jeweils die Hälfte dieser Freiheitsstrafen zur Bewährung aussetzte, wird sich die Gesamtdauer des Freiheitsentzugs auf 60 Jahre summieren.
Ferner verhängte der Richter eine Gefängnisstrafe von jeweils acht Jahren für jeden der drei Fälle des versuchten Mordes, denen Rooinasie schuldig gesprochen wurde. Diese Haftstrafen wird der Wiederholungstäter jedoch ebenso parallel zu dem wegen Vergewaltigung auferlegten Freiheitsentzug verbüßen, wie zwei weitere Strafen von jeweils drei Monaten wegen Entführung und sexueller Nötigung.
Der Gewohnheitsverbrecher war anhand der Tätowierung einer brennenden Kerze auf der linken Schulter identifiziert worden, die eines der Opfer ebenso aufgefallen war, wie die fehlenden Schneidezähne des Angreifers.
Der Triebtäter Jan Rooinasie, bei dem Richter Alfred Siboleka eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte, müsse für lange Zeit von der Gesellschaft isoliert werden, um eine mögliche Wiederholungsgefahr zu bannen, erklärte jener bei der Strafmaßverkündung am Montag. Anschließend verhängte er eine Haftstrafe von jeweils 15 Jahre für jeden der acht Fälle der Vergewaltigung, denen Rooinasie überführt wurde. Weil er jeweils die Hälfte dieser Freiheitsstrafen zur Bewährung aussetzte, wird sich die Gesamtdauer des Freiheitsentzugs auf 60 Jahre summieren.
Ferner verhängte der Richter eine Gefängnisstrafe von jeweils acht Jahren für jeden der drei Fälle des versuchten Mordes, denen Rooinasie schuldig gesprochen wurde. Diese Haftstrafen wird der Wiederholungstäter jedoch ebenso parallel zu dem wegen Vergewaltigung auferlegten Freiheitsentzug verbüßen, wie zwei weitere Strafen von jeweils drei Monaten wegen Entführung und sexueller Nötigung.
Der Gewohnheitsverbrecher war anhand der Tätowierung einer brennenden Kerze auf der linken Schulter identifiziert worden, die eines der Opfer ebenso aufgefallen war, wie die fehlenden Schneidezähne des Angreifers.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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