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Triebtäter zeigt keine Reue

Windhoek - Christiaan (32) wurde am 28. März von Richter Alfred Siboleka wegen Mordes, Körperverletzung, Vergewaltigung und schweren Raubes schuldig gesprochen. Der Richter sah es damals unter Hinweis auf Zeugenaussagen und DNA-Spuren als erwiesen an, dass Christiaan in der Nacht zum 10. Februar 2008 in die Wohnung von Feitjie Brand in Keetmanshoop eingedrungen ist und die Seniorin dort sexuell missbraucht, ausgeraubt und derart schwer misshandelt hat, dass sie am nächsten Tag im Krankenhaus verstarb (AZ berichtete).
Während seiner gestrigen Vernehmung durch Verteidiger Titus Ipumbu weigerte sich Christiaan ausdrücklich, irgendeine Form der Reue für sein Verbrechen zu zeigen oder den Hinterbliebenen des Opfers sein Bedauern auszusprechen. Vielmehr hielt er an seiner Darstellung fest, wonach er zur Tatzeit in einer Barackenbar gewesen und nach langem Aufenthalt von dort schwer alkoholisiert nach Hause gegangen sei. Die angebliche Trunkenheit seines Mandanten war folglich der einzig mildernde Umstand den sein Anwalt dem Gericht anbieten konnte.
Staatsanwältin Ethel Ndlovu will dieses Argument nicht gelten lassen. Wie sie im Verlaufe ihres Strafantrages betonte, sei die von Christiaan verübte Tat "eindeutig geplant" gewesen und zeige deutlich, dass er dabei "vorsätzlich und rational" vorgegangen sei. Der Mörder könne sich folglich nicht darauf berufen, er sei zur Tatzeit aufgrund von Alkoholeinfluss unzurechnungsfähig gewesen und deshalb vermindert schuldfähig.
Ndlovu zufolge müsse es ferner als erschwerender Umstand gelten, dass Christiaan sein Opfer in ihrer eigenen Wohnung überfallen habe und dabei mit äußerster Brutalität vorgegangen sei. Des Weiteren zähle gegen ihn, dass er bereits sieben Mal vorbestraft und innerhalb relativ kurzer unter anderem wegen Körperverletzung, schweren Raubes, Diebstahls und Einbruchs verurteilt worden sei.
"Der Angeklagte ist im Verlaufe seiner kriminellen Karriere immer gewaltbereiter geworden und kann vom Gericht keine Gnade erwarten, solange er selbst keine Reue für seine Taten zeigt", sagte Ndlovu. Außerdem forderte sie das Gericht auf, bei der Strafbemessung eine "Abschreckungswirkung für Gleichgesinnte" zu schaffen, die zunehmend das Leben unbescholtener Bürger bedrohten.
Ob Richter Siboleka diesem Antrag folgt, wird sich am 31. Mai zeigen. Dann will er das Strafmaß für den seit Februar 2008 in Untersuchungshaft sitzenden Christiaan verkünden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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