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Trunkenheit begünstigt Täter
Trunkenheit begünstigt Täter

Trunkenheit begünstigt Täter

Angolanischer Angeklagter entgeht Verurteilung wegen Mordes
Marc Springer
Windhoek (ms) – Ein angolanischer Farmarbeiter, der vor über vier Jahren seine schwangere Freundin umgebracht hat, ist von dem Vorwurf des vorsätzlichen Mordes freigesprochen, aber wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

In seiner Urteilsbegründung kam Richter Alfred Siboleka vor kurzem zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte Simon Tobias Ndeshifa schwer alkoholisiert und nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sei, als er am 1. November 2014 auf der Farm Dornputz im Bezirk Outjo seine Freundin Hinautiele Kandele Ndemupandula (17) mit einem Stock angegriffen und damit auf sie eingeschlagen hat.

Ndeshifa hatte zu Beginn seines Verfahrens zugegeben, die ebenfalls aus Angola stammende Freundin auf dem Heimweg von einem Trinkgelage nach einem Streit angegriffen zu haben. Obwohl er in seiner Klageerwiderung bestritt, dass er die Freundin habe umbringen wollen, räumte er dennoch ein, die fatalen Folgen seines Handelns vorhergesehen zu haben. Ferner gab er an, er sei auf dem Heimweg eingeschlafen und erst zu sich gekommen, als ihn die Freundin geweckt und ihm erzählt habe, einige Zeit zuvor von ihm angegriffen worden zu sein. Daran habe er sich jedoch wegen seiner schweren Trunkenheit nicht erinnern können.

Nachdem sie ihre Heimreise zu Fuß fortgesetzt hätten, habe Ndemupandula ihm mitgeteilt, dass sie aufgrund der von ihm verursachten Verletzungen nicht weiterlaufen könne. Daraufhin habe er ihr seine Jacke abgenommen und den Marsch alleine fortgesetzt um Streichhölzer zu holen. Als er später an den Ort zurückgekehrt sei, wo er sie zurückgelassen habe, sei sie tot gewesen.

Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Opfer schwanger war und an den Folgen einer Gehirnblutung durch Gewaltanwendung gegen den Kopf gestorben war. Ndeshifa war nach der Tat geflohen und fünf Tage später auf einer Farm bei Kamanjab verhaftet worden, wo er sich zuvor um Arbeit beworben hatte.

Siboleka zufolge hätten diverse Zeugen übereinstimmend ausgesagt, dass Ndeshifa große Mengen an Wein konsumiert habe und schwer betrunken gewesen sei. Er habe in seinem Zustand geistiger Umnachtung also kaum eine vorsätzliche Mordabsicht haben, wohl aber die tödlichen Folgen seines Handels vorhersehen können und diese billigend in Kauf genommen. Damit habe er sich zwar nicht des Mordes, wohl aber der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

Das Verfahren wird 11. Juni mit den Strafanträgen von Staatsanwältin Karin Esterhuizen und Verteidiger Titus Ipumbu fortgesetzt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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