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Tsumeb-Polizei verhaftet Koch

Hans-Jürgen Koch, gegen den seit längerem ein internationaler Haftbefehl besteht, wurde vorgestern auf seiner Jagdfarm verhaftet. Deutschland verlangt seine Auslieferung, da ihm Steuerhinterziehung sowie Veruntreuung von Geldern vorgeworfen werden.

Windhoek Derzeit befindet sich Koch in Polizeigewahrsam in Tsumeb. Nach Aussagen seines Rechtsanwaltes Francois Pretorius wurde der 53-jährige deutsche Staatsbürger am Montag gegen 20.00 Uhr auf seiner Jagd- und Gästefarm La Rochelle 40 km nordöstlich von Tsumeb festgenommen. Die Polizei verhaftete Koch auf Anordnung des Justizministeriums nach Paragraph 10 des Auslieferungsgesetzes, nachdem die Bundesregierung in der vorvergangenen Woche einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.


Koch soll heute das erste Mal vor dem Magistratsgericht von Tsumeb erscheinen. In den nächsten Tagen will die Verteidigung des Verhafteten einen Kautionsantrag stellen. Dies bestätigte gestern auch Staatsanwältin Zenobia Barry vom Magistratsgericht in Tsumeb. Da die Unterlagen in diesem Fall äußerst umfangreich seien, hänge der Zeitpunkt des Antrags vor allem von der benötigten Vorbereitung der Verteidigung ab.


Botschaftsrat Klaus Dieter Düxmann sagte gestern gegenüber der AZ, dass man damit rechne, dass eine Freilassung auf Kaution von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werde. "Zumindest werden wir von Seiten der Bundesregierung darauf drängen, dass ihm bei Bewilligung der Kaution alle Pässe abgenommen werden", so Düxmann.


Die Inhaftierung Kochs bedeutet Anwalt Pretorius zufolge nicht zwangsläufig, dass der in Deutschland Gesuchte auch wirklich ausgeliefert wird. Sollte er das Gericht von seiner Unschuld überzeugen können, bestehe keine Notwendigkeit, Koch auszuliefern. Die deutsche Staatsanwaltschaft müsse ihm erst alle vorgeworfenen Anklagepunkte nachweisen.


Dies, so Düxmann, sei auch der Grund dafür, dass die Bundesregierung den Auslieferungsantrag erst vor zwei Wochen an das Justizministerium gestellt habe. "Die Vorbereitung hat so lange gedauert, weil wir möglichst sicher stellen wollten, dass Koch keine juristischen Winkelzüge offen bleiben, um uns doch noch von der Schippe zu springen", so Düxmann. Ein Auslieferungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und Namibia besteht schon seit Dezember vergangenen Jahres.


Derzeit befindet sich ein Expertenteam von Rechtsverteidigern aus Windhoek vor Ort in Tsumeb, das den ehemaligen bayerischen Kreditvermittler und Ex-Honorarkonsul von Namibia über die Vorgehensweise in den nächsten Tagen beraten wird.


Gegen Koch liegt seit zwei Jahren ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen mehrfachen Betruges vor. Er soll bis März 2000 insgesamt 329 Kommunen und kommunale Einrichtungen in Deutschland in ein Schneeballsystem aus Krediten und Festgeldern verstrickt und um mutmaßlich 43 Millionen Euro betrogen haben. Sein System: Drei- bis Sechseckgeschäfte, in denen eine Kommune A von einer Kommune B Geld lieh, es aber von den Kommunen C, D oder E zurückbekommen sollte. Die Transaktionen wurden angeblich ohne Verträge über sein Privatkonto abgewickelt, wo einige der Gelder dann auch blieben.


Als der Betrug aufzufliegen drohte, flüchtete Koch 1999 nach Namibia, wo er seitdem auf der 1994 erworbenen Jagd- und Gästefarm La Rochelle lebt.


In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass sich Koch auch in Namibia anscheinend keine weiße Weste bewahrt hat. Das Nyae-Nyae-Hegegebiet im Buschmannland hatte im vergangenen Jahr einen Rechtsstreit gegen ihn angestrengt. Koch soll als alleiniger Inhaber der Jagdkonzession des Hegegebietes in den Jahren 2000 und 2001 vertragliche Vereinbarungen missachtet haben. Informationen des Hegegebiet-Vorstandes zufolge versäumte er es u.a., Gebühren rechtzeitig zu bezahlen und die Hegegebiet-Inhaber innerhalb von 24 Stunden nach dem Abschuss von Wild zu benachrichtigen, damit diese mit der Schlachtung beginnen können. Der Rechtsstreit wurde ersten Informationen des Legal Assistance Centre zufolge außergerichtlich beigelegt.








Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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