Tötemeyer tritt ab
Windhoek - Mit Wirkung vom 1. September 2004 legt Prof. Gerhard Tötemeyer sein Amt als Vizeminister für Regional- und Kommunalverwaltung und Wohnungsbau nieder und verlässt zugleich die Nationalversammlung. Das sagte er gegenüber der AZ auf die Frage nach entsprechenden Gerüchten.
"Ich habe Ende letzten Monats den Präsidenten gebeten, mich aus gesundheitlichen Gründen meines Amtes als Vizeminister und Abgeordneter ab 1. September zu entbinden. Ich habe aber angedeutet, dass, falls benötigt, ich weiterhin als Berater zur Verfügung stehen werde. Der Präsident hat meiner Bitte stattgegeben und mein Angebot dankend angenommen", so Tötemeyer. Präsident Nujoma hat schriftlich auf das Gesuch des Vizeministers geantwortet und die Hoffnung ausgesprochen, dass Tötemeyer als namibischer Sachverständiger künftig noch in Ausschüssen und Kommissionen dienen werde. "Dazu bin ich bereit", sagte Tötemeyer am Freitag gegenüber der AZ, "ich musste jedoch den Rat meines Arztes ernst nehmen, ab jetzt ,kürzer zu treten?".
In einem ausführlichen Interview äußert sich der Vizeminister u.a. über die Verwaltungsmisere etlicher Ortschaften (Seite 9).
"Ich habe Ende letzten Monats den Präsidenten gebeten, mich aus gesundheitlichen Gründen meines Amtes als Vizeminister und Abgeordneter ab 1. September zu entbinden. Ich habe aber angedeutet, dass, falls benötigt, ich weiterhin als Berater zur Verfügung stehen werde. Der Präsident hat meiner Bitte stattgegeben und mein Angebot dankend angenommen", so Tötemeyer. Präsident Nujoma hat schriftlich auf das Gesuch des Vizeministers geantwortet und die Hoffnung ausgesprochen, dass Tötemeyer als namibischer Sachverständiger künftig noch in Ausschüssen und Kommissionen dienen werde. "Dazu bin ich bereit", sagte Tötemeyer am Freitag gegenüber der AZ, "ich musste jedoch den Rat meines Arztes ernst nehmen, ab jetzt ,kürzer zu treten?".
In einem ausführlichen Interview äußert sich der Vizeminister u.a. über die Verwaltungsmisere etlicher Ortschaften (Seite 9).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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