Ugander wollen von Namibias Rechtswesen lernen
Windhoek - Zurzeit besucht eine achtköpfige Parlamentsdelegation aus Uganda die namibische Hauptstadt. Gestern besuchte die Politgruppe die höchste Instanz des Justizsystems, den Obersten Gerichtshof. "Wir wollen von Namibia lernen. Der Lernvorgang hört niemals auf", erklärte das ugandische Parlamentsmitglied, Baka Stephen Mugabi. Gesprächspartner war der oberste Staatsrichter (Chief Justice) Namibias, Peter Shivute, der die namibische Judikative als einen Politik-unabhängigen Arm erläuterte.
Er ging auf die verschiedenen Instanzen ein - Magistrats-, Regional-, Obergericht und obersten Gerichtshof - und erklärte deren Kompetenzen. Shivute verdeutlichte, dass die Zuständigkeit von Magistratsgerichten einerseits begrenzt sei, dass allerdings die Regionalgerichte jede Art von Vergehen - außer Hochverrat - behandeln dürfen. Die Obergerichte (in Windhoek und Oshakati) sind in keiner Weise beschränkt und übernehmen ebenfalls die Rolle eines Arbeits- und Berufungsgerichtes. Der Oberste Gerichtshof ist die letzte juristische Instanz und fungiert auch als Verfassungsgericht.
Genau der Verfassungsaspekt schien die acht Ugander zu interessieren. Auf Nachfrage Mugabis erklärte Shivute, dass Einzelpersonen keine gerichtlichen Verfassungsfragen beim Obersten Gerichtshof einreichen können. Dabei unterstrich er die Regel des Obersten Gerichtshofs, keine Erstverfahren aufzunehmen, da diese Instanz Urteile anderer Gerichte aufheben kann.
Ein weiterer Punkt von ugandischem Interesse ist die Ernennung der Richter. "Die Rechtsdienstkommission (Judiciary Service Commission) verlangt von allen Institutionen Bewerbungen für die Richterpositionen. Diese werden dann bewertet und anhand der Qualifikationen werden einige Bewerber nominiert", so Shivute. Daraufhin lege die Justizkommission diese Bewerbungen dem Landespräsidenten vor, der dann die Entscheidung trifft.
Besonders beeindruckt war die ausländische Gruppe, von der raschen Entscheidung des Landesoberhauptes. "Der Präsident kann heute eine Empfehlung erhalten und spätestens bis zum Beginn kommender Woche wird eine Entscheidung vorliegen", so Shivute. Nach dieser Aussage machte sich unter der politischen Delegation großes Erstaunen breit.
Er ging auf die verschiedenen Instanzen ein - Magistrats-, Regional-, Obergericht und obersten Gerichtshof - und erklärte deren Kompetenzen. Shivute verdeutlichte, dass die Zuständigkeit von Magistratsgerichten einerseits begrenzt sei, dass allerdings die Regionalgerichte jede Art von Vergehen - außer Hochverrat - behandeln dürfen. Die Obergerichte (in Windhoek und Oshakati) sind in keiner Weise beschränkt und übernehmen ebenfalls die Rolle eines Arbeits- und Berufungsgerichtes. Der Oberste Gerichtshof ist die letzte juristische Instanz und fungiert auch als Verfassungsgericht.
Genau der Verfassungsaspekt schien die acht Ugander zu interessieren. Auf Nachfrage Mugabis erklärte Shivute, dass Einzelpersonen keine gerichtlichen Verfassungsfragen beim Obersten Gerichtshof einreichen können. Dabei unterstrich er die Regel des Obersten Gerichtshofs, keine Erstverfahren aufzunehmen, da diese Instanz Urteile anderer Gerichte aufheben kann.
Ein weiterer Punkt von ugandischem Interesse ist die Ernennung der Richter. "Die Rechtsdienstkommission (Judiciary Service Commission) verlangt von allen Institutionen Bewerbungen für die Richterpositionen. Diese werden dann bewertet und anhand der Qualifikationen werden einige Bewerber nominiert", so Shivute. Daraufhin lege die Justizkommission diese Bewerbungen dem Landespräsidenten vor, der dann die Entscheidung trifft.
Besonders beeindruckt war die ausländische Gruppe, von der raschen Entscheidung des Landesoberhauptes. "Der Präsident kann heute eine Empfehlung erhalten und spätestens bis zum Beginn kommender Woche wird eine Entscheidung vorliegen", so Shivute. Nach dieser Aussage machte sich unter der politischen Delegation großes Erstaunen breit.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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