Ulenga relativiert Vorwurf
Windhoek - Der CoD-Präsident Ben Ulenga hat seinen Korruptions-Vorwurf gegen Ex-Minister Peter Tshirumbu Tsheehama relativiert, mit dem er am Mittwoch heftige Proteste der SWAPO-Fraktion im Parlament ausgelöst hatte (AZ berichtete).
"Ich wollte nicht Tsheehama persönlich angreifen, als ich dessen private Nutzung von zwei Regierungsfahrzeugen für irregulär erklärt habe", betonte Ulenga gestern. Vielmehr habe er deutlich machen wollen, dass jegliche Ausnahmeregelung zugunsten Einzelner problematisch sei und den Eindruck der Günstlingswirtschaft erwecke.
Ulenga zufolge ist es "durchaus denkbar", dass Tsheehama vom Kabinett befugt sei, zwei Staatsfahrzeuge zu nutzen, obwohl er seit zwei Jahren nicht mehr Mitglied des Parlaments oder Kabinetts sei. Selbst im Falle einer solchen Genehmigung sei der Vorgang jedoch "fragwürdig", weil er eine "selektive Bevorzugung" und damit eine Abweichung von verbindlichen Vorschriften darstelle. Schließlich würden Minister nach Ausscheiden aus dem Regierungsdienst grundsätzlich jeglichen Anspruch auf den Gebrauch von Staatsfahrzeugen verlieren.
Sollte das Kabinett im Falle von Tsheehama diesen Grundsatz aufgehoben haben, sei dies ebenso bedenklich wie der Missbrauch von Regierungsfahrzeugen für parteipolitische Kundgebungen der SWAPO. Tsheehama könne daraus kein Vorwurf abgeleitet werden, wohl aber dem Kabinett, das offenbar willkürlich Privilegien verteile, ohne sich dabei auf offizielle Bestimmungen zu berufen oder seine Entscheidung öffentlich rechtfertigen zu können.
"Ich wollte nicht Tsheehama persönlich angreifen, als ich dessen private Nutzung von zwei Regierungsfahrzeugen für irregulär erklärt habe", betonte Ulenga gestern. Vielmehr habe er deutlich machen wollen, dass jegliche Ausnahmeregelung zugunsten Einzelner problematisch sei und den Eindruck der Günstlingswirtschaft erwecke.
Ulenga zufolge ist es "durchaus denkbar", dass Tsheehama vom Kabinett befugt sei, zwei Staatsfahrzeuge zu nutzen, obwohl er seit zwei Jahren nicht mehr Mitglied des Parlaments oder Kabinetts sei. Selbst im Falle einer solchen Genehmigung sei der Vorgang jedoch "fragwürdig", weil er eine "selektive Bevorzugung" und damit eine Abweichung von verbindlichen Vorschriften darstelle. Schließlich würden Minister nach Ausscheiden aus dem Regierungsdienst grundsätzlich jeglichen Anspruch auf den Gebrauch von Staatsfahrzeugen verlieren.
Sollte das Kabinett im Falle von Tsheehama diesen Grundsatz aufgehoben haben, sei dies ebenso bedenklich wie der Missbrauch von Regierungsfahrzeugen für parteipolitische Kundgebungen der SWAPO. Tsheehama könne daraus kein Vorwurf abgeleitet werden, wohl aber dem Kabinett, das offenbar willkürlich Privilegien verteile, ohne sich dabei auf offizielle Bestimmungen zu berufen oder seine Entscheidung öffentlich rechtfertigen zu können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen