Um Ya Nangoloh besorgt
New York/Windhoek - Der Bund für das Internationale Strafgericht (Coalition for the International Criminal Court, CICC) hat seine Besorgnis ausgesprochen, dass der namibische Menschenrechtler Phil ya Nangoloh persönlichen Drohungen ausgesetzt ist. Der CICC ist ein internationaler Bund von über 2000 nichtstaatlichen Organisationen, von denen sich viele Jahre lang für die Gründung des Internationalen Strafgerichts (ICC) eingesetzt hatten. Nach der Gründung des ICC setzt sich der CICC für die effiziente Arbeitsweise des Gerichts ein.
"Zur Eingabe (der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM) oder zu irgendeinem anderen Antrag an das ICC bezieht der CICC keine Stellung. Der CICC verteidigt jedoch jedermanns Recht, dem Strafgericht Information vorzulegen, ohne dass eine Organisation oder Person dafür Schikane oder Drohungen erfahren muss." Die NGfM ist ein Mitglied des CICC und Phil ya Nangoloh hat von der Erklärung des Bunds Kenntnis genommen.
Namibia hat die "Gründungsstatuten von Rom" des ICC am 22 Juni 2002 ratifiziert und damit als gültig akzeptiert. Das Gericht hat am 1. Juli 2002 seine Tätigkeit aufgenommen. Der Ankläger des ICC kann laut Statuten Verbrechen untersuchen, die innerhalb der Rechtsprechung des Gerichts liegen.
"Zur Eingabe (der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM) oder zu irgendeinem anderen Antrag an das ICC bezieht der CICC keine Stellung. Der CICC verteidigt jedoch jedermanns Recht, dem Strafgericht Information vorzulegen, ohne dass eine Organisation oder Person dafür Schikane oder Drohungen erfahren muss." Die NGfM ist ein Mitglied des CICC und Phil ya Nangoloh hat von der Erklärung des Bunds Kenntnis genommen.
Namibia hat die "Gründungsstatuten von Rom" des ICC am 22 Juni 2002 ratifiziert und damit als gültig akzeptiert. Das Gericht hat am 1. Juli 2002 seine Tätigkeit aufgenommen. Der Ankläger des ICC kann laut Statuten Verbrechen untersuchen, die innerhalb der Rechtsprechung des Gerichts liegen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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