Umdenken bei Kreditvergabe an Kleinbetriebe
Wie die Geschäftsführerin von Oshipe, Janita von Wielligh, vor kurzem bei der Vorstellung des neu gegründeten Fonds mitteilte, werde dieser nach der Zuerkennung eines Darlehens das begünstigte Kleinunternehmen auch in Rat gebender Funktion unterstützen und sich damit von den Handelsbanken abheben, die nach der Kreditvergabe keine Betreuung der Nutznießer anbieten würden. Außerdem werde der Fonds geringere Zinsen als andere Finanzinstitute berechnen, weniger Wert auf eventuell vorhandene Sicherheiten der Antragsteller legen und den bedachten Betrieben längere Fristen zur Rückzahlung des Darlehens einräumen.
Der Fonds wird bei der Beurteilung von Kreditanträgen jene Kleinunternehmen bevorzugt berücksichtigen, die künftig zu Lieferanten des Diamantenkonzerns NAMDEB avancieren könnten. Außerdem werden nur jene Kleinbetriebe berücksichtigt, die zur Entwicklung des Landes beitragen und Arbeitsplätze für historisch Benachteiligte schaffen können.
Demnach sind alle Unternehmen bei der Kreditvergabe ausgeschlossen, die ausschließlich Alkohol oder Tabak verkaufen, Glückspiele anbieten oder "illegale Geschäfte" machen. Außerdem kommen keine Taxiunternehmen, Kirchen, Wohltätigkeitsorganisationen, Sportklubs, politische Parteien, Tankstellen, Handyverkäufer oder Kleinstfirmen in Frage, die von Privatwohnungen betrieben werden.
Gemäß seiner geplanten Beraterfunktion will sich der Fonds in den von ihm mit Krediten belohnten Kleinunternehmen einkaufen und seine Anteile erst dann wieder an den Eigentümer des begünstigten Unternehmens veräußern, wenn sich dessen Betrieb etabliert hat. Dementsprechend wird der Fonds auch auf dem Vorstand des Unternehmens vertreten und an Entscheidungsprozessen beteiligt sein.
Außerdem will der Fonds die Geschäftsführer bzw. Eigentümer der bedachten Firma verpflichten, zehn Prozent zu dem benötigten Startkapital beizutragen bzw. eine entsprechende Summe für die Anschaffung von Maschinen oder Geräten beizusteuern. Außerdem will der Fonds durchsetzen, dass mindestens eine Person vollzeitig bei dem Unternehmen angestellt ist, das von Oshipe einen Kredit erhält. Durch diese beiden Bedingungen will der Fonds sicherstellen, dass der oder die Geschäftsführer des Empfänger-Betriebes ein Pflichtgefühl gegenüber ihrem Geschäft entwickeln und aufgrund der geleisteten Eigenbeteiligung auch ein Interesse daran haben, dieses zum Erfolg zu führen.
Wielligh zufolge wird der Fonds Kredite von zwischen N$ 500000 und N$ 1 Millionen vergeben und die Rückzahlungsfrist auf zwischen drei und fünf Jahre festsetzen. Kredite von unter N$ 200000 kämen für den Fonds nicht in Frage, weil der Aufwand der geplanten Unternehmensberatung dann nicht mehr im Verhältnis zu der geleisteten Finanzhilfe stehe.
Bei der Beurteilung von Kreditanträgen behält sich Oshipe das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Darlehen an Firmen zu verweigern, deren Profitpotenzial dem Fonds zu gering erscheint oder deren Geschäftsplan unrealistisch ist. Grundsätzlich kommen nur Kleinbetriebe für ein Darlehen in Frage, die von Namibiern geführt werden, die, wenn möglich, zu der Zielgruppe historisch Benachteiligter gehören sollen. Diese müssen ihrem Kreditantrag einen Geschäfts- und Finanzplan, eine Marktanalyse, eine schriftliche Vermarktungsstrategie für ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistung, eine Gewerbelizenz, eine gültige Steuernummer, einen Beweis ihrer namibischen Staatsangehörigkeit und andere Dokumente vorlegen, die je nach Art des Unternehmens notwendig sein könnten.
Wielligh zufolge hat der Fonds bereits an sechs Kleinbetriebe (darunter eine Textilienfabrik, die Uniformen für NAMDEB produzieren könnte) Darlehen in Höhe von insgesamt N$ 3,7 Millionen vergeben und seit seiner Gründung im Februar 2006 etwa 40 Kreditanträge im Monat erhalten.
Der Fonds wird bei der Beurteilung von Kreditanträgen jene Kleinunternehmen bevorzugt berücksichtigen, die künftig zu Lieferanten des Diamantenkonzerns NAMDEB avancieren könnten. Außerdem werden nur jene Kleinbetriebe berücksichtigt, die zur Entwicklung des Landes beitragen und Arbeitsplätze für historisch Benachteiligte schaffen können.
Demnach sind alle Unternehmen bei der Kreditvergabe ausgeschlossen, die ausschließlich Alkohol oder Tabak verkaufen, Glückspiele anbieten oder "illegale Geschäfte" machen. Außerdem kommen keine Taxiunternehmen, Kirchen, Wohltätigkeitsorganisationen, Sportklubs, politische Parteien, Tankstellen, Handyverkäufer oder Kleinstfirmen in Frage, die von Privatwohnungen betrieben werden.
Gemäß seiner geplanten Beraterfunktion will sich der Fonds in den von ihm mit Krediten belohnten Kleinunternehmen einkaufen und seine Anteile erst dann wieder an den Eigentümer des begünstigten Unternehmens veräußern, wenn sich dessen Betrieb etabliert hat. Dementsprechend wird der Fonds auch auf dem Vorstand des Unternehmens vertreten und an Entscheidungsprozessen beteiligt sein.
Außerdem will der Fonds die Geschäftsführer bzw. Eigentümer der bedachten Firma verpflichten, zehn Prozent zu dem benötigten Startkapital beizutragen bzw. eine entsprechende Summe für die Anschaffung von Maschinen oder Geräten beizusteuern. Außerdem will der Fonds durchsetzen, dass mindestens eine Person vollzeitig bei dem Unternehmen angestellt ist, das von Oshipe einen Kredit erhält. Durch diese beiden Bedingungen will der Fonds sicherstellen, dass der oder die Geschäftsführer des Empfänger-Betriebes ein Pflichtgefühl gegenüber ihrem Geschäft entwickeln und aufgrund der geleisteten Eigenbeteiligung auch ein Interesse daran haben, dieses zum Erfolg zu führen.
Wielligh zufolge wird der Fonds Kredite von zwischen N$ 500000 und N$ 1 Millionen vergeben und die Rückzahlungsfrist auf zwischen drei und fünf Jahre festsetzen. Kredite von unter N$ 200000 kämen für den Fonds nicht in Frage, weil der Aufwand der geplanten Unternehmensberatung dann nicht mehr im Verhältnis zu der geleisteten Finanzhilfe stehe.
Bei der Beurteilung von Kreditanträgen behält sich Oshipe das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Darlehen an Firmen zu verweigern, deren Profitpotenzial dem Fonds zu gering erscheint oder deren Geschäftsplan unrealistisch ist. Grundsätzlich kommen nur Kleinbetriebe für ein Darlehen in Frage, die von Namibiern geführt werden, die, wenn möglich, zu der Zielgruppe historisch Benachteiligter gehören sollen. Diese müssen ihrem Kreditantrag einen Geschäfts- und Finanzplan, eine Marktanalyse, eine schriftliche Vermarktungsstrategie für ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistung, eine Gewerbelizenz, eine gültige Steuernummer, einen Beweis ihrer namibischen Staatsangehörigkeit und andere Dokumente vorlegen, die je nach Art des Unternehmens notwendig sein könnten.
Wielligh zufolge hat der Fonds bereits an sechs Kleinbetriebe (darunter eine Textilienfabrik, die Uniformen für NAMDEB produzieren könnte) Darlehen in Höhe von insgesamt N$ 3,7 Millionen vergeben und seit seiner Gründung im Februar 2006 etwa 40 Kreditanträge im Monat erhalten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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