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Umdenken gefordert
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Meatco ist Opfer der Misswirtschaft
Frank Steffen
Windhoek (ste) • In einem Bericht der AZ-Schwester Namibian Sun beruft sich diese auf Vorschläge, die der Wirtschaftsberater Rainer Ritter angeblich im Auftrag des Ministeriums für Staatsbetriebe (MPE) erarbeitet hatte. Der Schlacht- und Fleischverarbeitungsbestrieb Meatco ist eines der Staatsunternehmen, die laut Ritter dringend saniert werden müssen, wenn Meatco seiner Rolle als landesweiter Abnehmer von Schlachtvieh gerecht werden soll.

Er analysiert sämtliche Zahlen, angefangen bei der ursprünglich anvisierten Schlachtzahl von 150000 Tieren pro Jahr im Jahr 1985 – das Gründungsjahr des Vorläuferbetriebs Swameat Corporation –, die er mit der Schlachtzahl von weniger als 40000 im vergangenen Jahr vergleicht. Der Volkswirt illustriert das schwindende Einkommen pro Rind und betrachtet das Realeinkommen gemessen am Umsatz, das seit 2003 kontinuierlich fällt – die Kapitalrendite stand 2018/19 auf minus 7,9%.

Die wachsende Verschuldung steht in krassem Widerspruch zur Direktorenvergütung, die im Jahr 2000 weniger als 200000 N$ betrug und im Jahr 2010 unter der Aufsichtsratsvorsitzenden Clara Bohitile auf 467000 N$ anschwoll, bevor sie unter der Aufsicht von Dr. Martha Namundjebo-Tilahun im Jahr 2013 auf 1,27 Mio. N$ zu stehen kam – 2017/18 waren es sogar 2,34 Mio. N$, bevor die ernsthafte Wirtschaftslage eine Verminderung erzwang.

Der ständige Wechsel an der Spitze beziehungsweise die Besetzung der Geschäftsführer- und Finanzdirektorenposten durch minder-qualifizierte Fachkräfte, wird moniert. Das Finanzresort einer Firma, die sich in einer Finanzkrise befinde wie Meatco, solle idealerweise von einem beeidigten Bücherrevisor (CA) verwaltet werden, so der Bericht.

Der Autor des Berichts schlägt vor, dass der Fleischsektor neu betrachtet werden soll, wonach neue Grundsätze für den Einkauf sowie die Vermarktung im Interesse aller Beteiligten durchgesetzt werden sollen. Meatco-Produzenten und Farmer sollten ihr Mitspracherecht neuverbrieft bekommen und unter Umständen die vorigen Aufsichtsräte persönlich für die Misswirtschaft im Betrieb belangen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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