Umsatz-Einbußen
Swakopmund - Die Leitung des städtischen Rastlagers von Swakopmund steht vor einem Problem. Zwar vor keinem unlösbaren, aber immerhin. Im Dezember 2001 wohnten nach offiziellen Statistiken 15689 Urlauber in den städtischen Ferienhäuschen am Südrand des Dorfes. Diese Ziffer liegt ungleich niedriger als die vom Dezember 2000, als sich 18889 Feriengänger die Bungalows besuchten.
Als die Schuldigen für den Rückgang von 16,94 Prozent im Vergleich zum Vergleich zur gleichen Zeitperiode des Vorjahres macht der Chef des städtischen Rastlagers die Immobilienmakler und privaten Wohnungsbesitzer vor Ort aus. Während erstere nach Ansicht von Peter van Ginkel das Gesetz übertreten, indem sie Häuser für eine Dauer von weniger als dreißig Tagen vermieten, verstoßen letztere gegen das Gesetz, weil sie ihre Wohnungen in Swakopmund vermieten, aber nicht als gastronomisches Unternehmen registriert sind.
Van Ginkel beklagt vor allem die Tatsache, dass das städtische Rastlager als registriertes Unternehmen monatlich viel Geld für Wasser, Strom und Steuern abführen muss, während private Vermieter seinen Vorwürfen zufolge keine Steuern abführen. "In Swakopmund gibt es nur 31 registrierte Unterkunfts-Etablissements, aber im Dezember haben Hunderte Privatleute zahlende Gäste bei sich aufgenommen", sagte der Chef des Bungalow-Lagers der AZ im Interview. Diese Ansicht teilt Stadtsekretär Eckart Demasius: "Wenn die privaten Vermieter sich als Unternehmen bei den relevanten Behörden registrieren lassen und Steuern abführen würden wie jede andere Firma, hätte ich nichts gegen ihre Existenz."
So einfach die Schuldfrage gelagert zu sein scheint, so komplex ist die Problematik an sich. Das liegt zum einen daran, dass ein Gesetzesentwurf mit einer Kategorisierung gastronomischer Unternehmen noch nicht in Kraft getreten ist, sondern schon seit geraumer Zeit bearbeitet wird. Gideon Shilongo, der Chef des Namibischen Tourismus-Rates (NTB), interpretiert die Gesetzesvorlage wie folgt: "Niemand muss sich beim NTB registrieren, wenn er sein Haus als Ganzes vermietet. Das befreit ihn aber von der Steuerpflicht. Sobald ein Hausbesitzer einzelne Zimmer seiner Wohnung auf Tagesbasis vermietet, muss er sich bei uns registrieren."
Johan Cilliers, Eigentümer der Swakopmunder Immobilienfirma Henric Estates, stellte im Gespräch mit der AZ fest: "Wir haben es hier mit einer gesetzlichen Grauzone zu tun, die man kaum zu durchschauen vermag." Die Beschuldigung seitens van Ginkel weist Cilliers weit von sich: "Unsere Schwesterfirma Namibia Holiday Services ist bei der Bed & Breakfast Association registriert. Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Auflagen." Es gebe eine Vielzahl von Urlaubern, die aus einer Reihe von Gründen nicht in den städtischen Bungalows wohnen wollen und prognostizierte: "Solange ein Bedarf für die Vermietung privater Wohnungen besteht, wird niemand dieser Praktik Einhalt gebieten."
Die Managerin des Namibischen Imm
Als die Schuldigen für den Rückgang von 16,94 Prozent im Vergleich zum Vergleich zur gleichen Zeitperiode des Vorjahres macht der Chef des städtischen Rastlagers die Immobilienmakler und privaten Wohnungsbesitzer vor Ort aus. Während erstere nach Ansicht von Peter van Ginkel das Gesetz übertreten, indem sie Häuser für eine Dauer von weniger als dreißig Tagen vermieten, verstoßen letztere gegen das Gesetz, weil sie ihre Wohnungen in Swakopmund vermieten, aber nicht als gastronomisches Unternehmen registriert sind.
Van Ginkel beklagt vor allem die Tatsache, dass das städtische Rastlager als registriertes Unternehmen monatlich viel Geld für Wasser, Strom und Steuern abführen muss, während private Vermieter seinen Vorwürfen zufolge keine Steuern abführen. "In Swakopmund gibt es nur 31 registrierte Unterkunfts-Etablissements, aber im Dezember haben Hunderte Privatleute zahlende Gäste bei sich aufgenommen", sagte der Chef des Bungalow-Lagers der AZ im Interview. Diese Ansicht teilt Stadtsekretär Eckart Demasius: "Wenn die privaten Vermieter sich als Unternehmen bei den relevanten Behörden registrieren lassen und Steuern abführen würden wie jede andere Firma, hätte ich nichts gegen ihre Existenz."
So einfach die Schuldfrage gelagert zu sein scheint, so komplex ist die Problematik an sich. Das liegt zum einen daran, dass ein Gesetzesentwurf mit einer Kategorisierung gastronomischer Unternehmen noch nicht in Kraft getreten ist, sondern schon seit geraumer Zeit bearbeitet wird. Gideon Shilongo, der Chef des Namibischen Tourismus-Rates (NTB), interpretiert die Gesetzesvorlage wie folgt: "Niemand muss sich beim NTB registrieren, wenn er sein Haus als Ganzes vermietet. Das befreit ihn aber von der Steuerpflicht. Sobald ein Hausbesitzer einzelne Zimmer seiner Wohnung auf Tagesbasis vermietet, muss er sich bei uns registrieren."
Johan Cilliers, Eigentümer der Swakopmunder Immobilienfirma Henric Estates, stellte im Gespräch mit der AZ fest: "Wir haben es hier mit einer gesetzlichen Grauzone zu tun, die man kaum zu durchschauen vermag." Die Beschuldigung seitens van Ginkel weist Cilliers weit von sich: "Unsere Schwesterfirma Namibia Holiday Services ist bei der Bed & Breakfast Association registriert. Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Auflagen." Es gebe eine Vielzahl von Urlaubern, die aus einer Reihe von Gründen nicht in den städtischen Bungalows wohnen wollen und prognostizierte: "Solange ein Bedarf für die Vermietung privater Wohnungen besteht, wird niemand dieser Praktik Einhalt gebieten."
Die Managerin des Namibischen Imm
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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