Umstrittenes Urteil mit Folgen
Olympiasiegerin Semenya scheitert mit Einspruch vor Sportgerichtshof
Von R. Jarkowski und A. Schirmer, dpa
Lausanne
In den Stadien glänzt die Weltklasseläuferin Caster Semenya mit Seriensiegen und Medaillen, vor Gericht erlitt sie jetzt eine ganz bittere Niederlage. In einem wegweisenden Urteil lehnte der Internationale Sportgerichtshof im Streit um Testosteron-Grenzwerte für Frauen den Einspruch der 28 Jahre alten Südafrikanerin ab. Damit ist eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF rechtens, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden.
„Manchmal ist die beste Reaktion, gar nicht zu reagieren“, twitterte Semenya. Die 28 Jahre alte Südafrikanerin hat nun die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einzulegen. Seit 2009 steht die zweimalige Olympiasiegerin und dreimalige Weltmeisterin über 800 Meter im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus, Intersexualität und vermeintliche Wettbewerbsvorteile.
Läuferinnen, die künftig bei internationalen Wettkämpfen über Distanzen von 400 Metern bis zu einer Meile (1609 Meter) starten wollen, müssen ihren Testosteronwert „innerhalb einer durchgehenden Periode“ von mindestens sechs Monaten auf unter fünf Nanomol pro Liter senken. Dies ist auch durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel möglich. Einschränkungen könnte es auch für Hammerwerferinnen und Stabhochspringerinnen geben.
Die Testosteron-Regel des Leichtathletik-Weltverbandes wird nun am 8. Mai in Kraft treten. Der CAS wies in seiner Entscheidung aber bereits darauf hin, dass die praktische Umsetzung im Einzelfall juristische Probleme heraufbeschwören könnte.
Das dreiköpfige CAS-Gericht in Lausanne lehnte dennoch die Einsprüche Semenyas und des südafrikanischen Leichtathletik-Verbandes ASA ab. Die IAAF-Regel sei zwar diskriminierend, aber die drei Richter befanden sie mehrheitlich auf Grundlage der von allen Parteien eingereichten Unterlagen auch „als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel“. So könne das Ziel des Weltverbandes erreicht werden, die Integrität weiblicher Athleten in den fraglichen Wettbewerben aufrecht zu erhalten.
Die CAS-Richter warnten ausdrücklich davor, dass es im konkreten Einzelfall zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regel kommen könne. Der CAS empfahl der IAAF beispielsweise, im konkreten Fall die beiden Distanzen 1500 Meter und Meile aus der Regel wieder herauszunehmen, bis es weitere relevante Erkenntnisse dazu gibt. Die 1500 Meter gehören jetzt auch zu Semenyas Wettkampfstrecken.
Lausanne
In den Stadien glänzt die Weltklasseläuferin Caster Semenya mit Seriensiegen und Medaillen, vor Gericht erlitt sie jetzt eine ganz bittere Niederlage. In einem wegweisenden Urteil lehnte der Internationale Sportgerichtshof im Streit um Testosteron-Grenzwerte für Frauen den Einspruch der 28 Jahre alten Südafrikanerin ab. Damit ist eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF rechtens, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden.
„Manchmal ist die beste Reaktion, gar nicht zu reagieren“, twitterte Semenya. Die 28 Jahre alte Südafrikanerin hat nun die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einzulegen. Seit 2009 steht die zweimalige Olympiasiegerin und dreimalige Weltmeisterin über 800 Meter im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus, Intersexualität und vermeintliche Wettbewerbsvorteile.
Läuferinnen, die künftig bei internationalen Wettkämpfen über Distanzen von 400 Metern bis zu einer Meile (1609 Meter) starten wollen, müssen ihren Testosteronwert „innerhalb einer durchgehenden Periode“ von mindestens sechs Monaten auf unter fünf Nanomol pro Liter senken. Dies ist auch durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel möglich. Einschränkungen könnte es auch für Hammerwerferinnen und Stabhochspringerinnen geben.
Die Testosteron-Regel des Leichtathletik-Weltverbandes wird nun am 8. Mai in Kraft treten. Der CAS wies in seiner Entscheidung aber bereits darauf hin, dass die praktische Umsetzung im Einzelfall juristische Probleme heraufbeschwören könnte.
Das dreiköpfige CAS-Gericht in Lausanne lehnte dennoch die Einsprüche Semenyas und des südafrikanischen Leichtathletik-Verbandes ASA ab. Die IAAF-Regel sei zwar diskriminierend, aber die drei Richter befanden sie mehrheitlich auf Grundlage der von allen Parteien eingereichten Unterlagen auch „als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel“. So könne das Ziel des Weltverbandes erreicht werden, die Integrität weiblicher Athleten in den fraglichen Wettbewerben aufrecht zu erhalten.
Die CAS-Richter warnten ausdrücklich davor, dass es im konkreten Einzelfall zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regel kommen könne. Der CAS empfahl der IAAF beispielsweise, im konkreten Fall die beiden Distanzen 1500 Meter und Meile aus der Regel wieder herauszunehmen, bis es weitere relevante Erkenntnisse dazu gibt. Die 1500 Meter gehören jetzt auch zu Semenyas Wettkampfstrecken.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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