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Umwandlung läuft nach Plan

Windhoek - Derzeit stehe man im Kontakt mit dem Landwirtschaftsministerium, wo ein Rechtspfleger (Registrator) den internen Abstimmungsprozess überprüfe, erklärte Agra- Geschäftsführer Peter Kazmaier jetzt auf AZ-Nachfrage. Wenn alles in Ordnung sei, könne Agra aus dem Genossenschaftsregister gelöscht werden. Zur gleichen Zeit müssten unter anderem die Anteile aufgeschlüsselt und die Statuten für das neue Unternehmen aufgestellt werden. "Das ist viel Verwaltungsarbeit", räumt Kazmaier ein. Dennoch halte man an dem Ziel fest, dass Agra in der neuen Rechtsform am 1. August und somit zu Beginn des neuen Finanzjahres 2010/11 an den Start geht.

Für die Umwandlung der Genossenschaft in ein Unternehmen war die Zustimmung von 3095 Mitgliedern und somit eine Zwei-Drittel-Mehrheit (66,6%) nötig. Insgesamt habe man binnen 3,5 Monaten die Zustimmung von 67,3 Prozent der erforderlichen Mitgliederzahl erhalten, wobei es 111 Nein-Stimmen gegeben habe, so der Agra-Geschäftsführer. Ein Großteil der Mitglieder haben die Fragebögen nicht zurückgeschickt, was Kazmaier als stilles Einverständnis ansieht. "Das Ergebnis ist sehr positiv zu bewerten", resümiert er. Überdies habe es auf einer Mitgliederversammlung Ende März ein eindeutiges Votum gegeben: 91,2 Prozent der dort anwesenden Stimmberechtigten hätten der Agra-Führung grünes Licht für die Fortsetzung des Umwandlungsprozesses gegeben, sofern die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder erreicht sei.

Als Hauptargument für die Umwandlung von einer Genossenschaft in ein Unternehmen wurde stets die Förderung von Wachstum und Profitabilität von Agra genannt. In der neuen Rechtsform könnten Entscheidungen schneller und einfacher getroffen werden, weil man nicht von einer Mitgliedermehrheit abhängig sei. Überdies stünden für Finanzierungen nicht mehr nur Banken, sondern auch andere Quellen zur Verfügung.

Auch für die Mitglieder soll die Umwandlung merkbare Vorteile bringen. So würden die Reserven - immerhin rund 40 Millionen Namibia-Dollar - unter dem Dach eines Unternehmens in Anteile umgewandelt und den Mitgliedern (dann Teilhabern) in Abhängigkeit ihres Umsatzes zugeordnet. Die neuen Teilhaber würden zudem von der Leistung und dem Wachstum des Unternehmens profitieren, währenddessen der Wert der Anteile bei einer Genossenschaft stets gleich bleibe. Nicht zuletzt könnten Unternehmensanteile frei gehandelt und auch von Nicht-Mitgliedern erworben werden. Sie könnten auch gehalten werden, wenn ein Mitglied/Teilhaber die landwirtschaftliche Tätigkeit einstellt; in einer Genossenschaft würde die Mitgliedschaft in diesem Fall erlöschen. Insgesamt soll Agra in der neuen Rechtsform noch wettbewerbsfähiger werden, wozu bestehende Bereiche neu gegliedert und ausgebaut werden sollen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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