Umwälzung im Gesundheitswesen
Windhoek - Die Regierung will das hiesige Gesundheitswesen unter einem Dachverband organisieren und dabei die 18 bestehenden Kontrollräte, die verschiedene Bereiche der Gesundheitsfürsorge regulieren, unter einer Aufsichtsbehörde konsolidieren.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme, die mittels fünf neuer Gesetzentwürfe verwirklicht werden soll, hat Gesundheitsministerin Dr. Libertine Amathila am Mittwoch in der Nationalversammlung begründet. Dabei wies sie zunächst darauf hin, dass zurzeit 18 verschiedene Aufsichtsräte bestehen, die die Arbeit unterschiedlicher Berufsgruppen in der Gesundheitsfürsorge, darunter Zahnmediziner, Krankenpfleger, Sozialarbeiter, Apotheker und Psychologen regulieren.
Insgesamt sind 7724 registrierte Mediziner und Ärzte unter diesen 18 Gremien organisiert, von denen die meisten seit 1995 aktiv sind. Amathila zufolge habe die "rapide Zunahme" derlei Aufsichtsräte zu diversen Problemen geführt und eine "schlankere Regulierungsstruktur" notwendig gemacht.
Eine solche Neuordnung ist nach Angaben der Gesundheitsministerin unter anderem deshalb erforderlich, weil die bestehenden Aufsichtsbehörden ausschließlich aus gewählten Vertretern der verschiedenen Medizinergruppen bestehen. Dieser Sachverhalt habe den Eindruck erweckt, dass die betroffenen Aufsichtsbehörden eher die Interessen der Ärzteschaft schützten, als sich für die Belange der Patienten einzusetzen, die auf den Aufsichtsräten nicht repräsentiert sind.
Ein weiteres Manko der momentanen Gesetzgebungen besteht laut Amathila darin, dass der zuständige Minister nicht befugt ist, Vertreter für die Aufsichtsbehörden zu ernennen und deren Zusammensetzung damit zu beeinflussen. Dieser Umstand sei angesichts der Tatsache unvertretbar, dass das Ministerium die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung im Lande trage und der größte Arbeitgeber für Ärzte und Mediziner sei.
Amathila zufolge sei die "überproportional" hohe Anzahl an Aufsichtsbehörden "ineffizient und verschwenderisch". Deshalb sei eine Neuausrichtung der Kontrollorgane notwendig, deren Anzahl sich im Zuge der neuen Gesetzesinitiative auf fünf reduzieren wird. Diese werden unter anderem auch für die Registrierung von Ärzten und Medizinier zuständig und für die Inspektion von deren Praxen verantwortlich sein.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme, die mittels fünf neuer Gesetzentwürfe verwirklicht werden soll, hat Gesundheitsministerin Dr. Libertine Amathila am Mittwoch in der Nationalversammlung begründet. Dabei wies sie zunächst darauf hin, dass zurzeit 18 verschiedene Aufsichtsräte bestehen, die die Arbeit unterschiedlicher Berufsgruppen in der Gesundheitsfürsorge, darunter Zahnmediziner, Krankenpfleger, Sozialarbeiter, Apotheker und Psychologen regulieren.
Insgesamt sind 7724 registrierte Mediziner und Ärzte unter diesen 18 Gremien organisiert, von denen die meisten seit 1995 aktiv sind. Amathila zufolge habe die "rapide Zunahme" derlei Aufsichtsräte zu diversen Problemen geführt und eine "schlankere Regulierungsstruktur" notwendig gemacht.
Eine solche Neuordnung ist nach Angaben der Gesundheitsministerin unter anderem deshalb erforderlich, weil die bestehenden Aufsichtsbehörden ausschließlich aus gewählten Vertretern der verschiedenen Medizinergruppen bestehen. Dieser Sachverhalt habe den Eindruck erweckt, dass die betroffenen Aufsichtsbehörden eher die Interessen der Ärzteschaft schützten, als sich für die Belange der Patienten einzusetzen, die auf den Aufsichtsräten nicht repräsentiert sind.
Ein weiteres Manko der momentanen Gesetzgebungen besteht laut Amathila darin, dass der zuständige Minister nicht befugt ist, Vertreter für die Aufsichtsbehörden zu ernennen und deren Zusammensetzung damit zu beeinflussen. Dieser Umstand sei angesichts der Tatsache unvertretbar, dass das Ministerium die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung im Lande trage und der größte Arbeitgeber für Ärzte und Mediziner sei.
Amathila zufolge sei die "überproportional" hohe Anzahl an Aufsichtsbehörden "ineffizient und verschwenderisch". Deshalb sei eine Neuausrichtung der Kontrollorgane notwendig, deren Anzahl sich im Zuge der neuen Gesetzesinitiative auf fünf reduzieren wird. Diese werden unter anderem auch für die Registrierung von Ärzten und Medizinier zuständig und für die Inspektion von deren Praxen verantwortlich sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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