Undifferenzierte Verallgemeinerung
Wer das mitunter fremdenfeindliche Gebaren des Innenministeriums beobachtet, vermisst vor allem eines: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit.
Gewiss gibt es Ausländer, die mittels Scheinehe oder fingiertem Arbeitsvertrag versuchen, eine Aufenthaltsgenehmigung in Namibia zu erschleichen. Und zweifellos ist es deshalb ratsam, durch strikte Anwendung bestehender Gesetze eine Abschreckungswirkung gegen Nachahmer zu schaffen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass alles, was gesetzlich möglich ist, auch ausgeschöpft werden muss, dass jeder zum Teil unbeabsichtigte Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen mit aller Härte und ohne Ausnahme geahndet werden muss.
Ein solcher Fall ist das aus Südafrika stammende Rentnerehepaar Kinghorn, das sich über 24 Jahren hier aufgehalten und gemeinnützige Arbeit geleistet hat, aber zum Dank dafür wie Verbrecher verfolgt wurde. Unabhängig davon, dass ihr Einspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags auf ständige Arbeitserlaubnis noch anhängig und das Ehepaar damit zum vorläufigen Verbleib in Namibia berechtigt war, stört der rüde Umgang mit ihnen auch in anderer Hinsicht.
Schließlich wollten sie freiwillig das Land verlassen, wurden aber dennoch festgenommen und wie Kriminelle getrennt voneinander über fünf Tage gefangen gehalten. Dass sie vor Gericht die Ausreiserlaubnis erstreiten mussten, weil das Ministerium offenbar an ihnen ein Exempel statuieren, sie als illegale Einwanderer verurteilen und medienwirksam deportieren wollte, zeigt einmal mehr: Ausländer gelten hierzulande oft solange als illegale Immigranten, bis sie das Gegenteil bewiesen haben.
Marc Springer
Gewiss gibt es Ausländer, die mittels Scheinehe oder fingiertem Arbeitsvertrag versuchen, eine Aufenthaltsgenehmigung in Namibia zu erschleichen. Und zweifellos ist es deshalb ratsam, durch strikte Anwendung bestehender Gesetze eine Abschreckungswirkung gegen Nachahmer zu schaffen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass alles, was gesetzlich möglich ist, auch ausgeschöpft werden muss, dass jeder zum Teil unbeabsichtigte Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen mit aller Härte und ohne Ausnahme geahndet werden muss.
Ein solcher Fall ist das aus Südafrika stammende Rentnerehepaar Kinghorn, das sich über 24 Jahren hier aufgehalten und gemeinnützige Arbeit geleistet hat, aber zum Dank dafür wie Verbrecher verfolgt wurde. Unabhängig davon, dass ihr Einspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags auf ständige Arbeitserlaubnis noch anhängig und das Ehepaar damit zum vorläufigen Verbleib in Namibia berechtigt war, stört der rüde Umgang mit ihnen auch in anderer Hinsicht.
Schließlich wollten sie freiwillig das Land verlassen, wurden aber dennoch festgenommen und wie Kriminelle getrennt voneinander über fünf Tage gefangen gehalten. Dass sie vor Gericht die Ausreiserlaubnis erstreiten mussten, weil das Ministerium offenbar an ihnen ein Exempel statuieren, sie als illegale Einwanderer verurteilen und medienwirksam deportieren wollte, zeigt einmal mehr: Ausländer gelten hierzulande oft solange als illegale Immigranten, bis sie das Gegenteil bewiesen haben.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen