Unentschuldbare Unkenntnis
Die Anhörungen des ständigen Parlamentsauschusses für Öffentliche Finanzen sind zwar ein lobenswerter Versuch, die Finanzkontrolle innerhalb hiesiger Ministerien zu verbessern, sie greifen aber auf Grund der Unkenntnis vieler der Beteiligten ins Leere.
Die oft mangelhafte Verwaltungsarbeit in vielen der Ministerien wird sich kaum bessern, solange es den zuständigen Staatssekretären an gesicherten Informationen über das Finanzgebaren in den ihnen unterstehenden Abteilungen fehlt. Und ohne diese Information wird es ihnen auch nicht gelingen, die Ursachen für die finanzielle Misswirtschaft zu rekonstruieren, die in vielen der Ministerien grassiert.
Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum sich viele der vorgeladenen Staatssekretäre vollkommen unvorbereitet dem Verhör des Ausschusses gestellt haben, obwohl ihnen im Vorfeld konkrete Fragen zugestellt und darin die Bereiche ausgeführt wurden, die Gegenstand der Anhörung sein sollten. Abgesehen von dieser Orientierungshilfe stand den Staatssekretären auch der Bericht des Generalbuchprüfers aus dem Jahre 1999 zur Verfügung, in dem eben jene Missstände behandelt werden, die Anlass der Anhörung waren.
Diese Revision haben viele der vorgeladenen Staatssekretäre aber offensichtlich nicht studiert und damit ein Desinteresse demonstriert, dass sie eigentlich für ihre verantwortungsvolle Arbeit als ministerielle Verwaltungsspitzen disqualifizieren sollte.
Die oft mangelhafte Verwaltungsarbeit in vielen der Ministerien wird sich kaum bessern, solange es den zuständigen Staatssekretären an gesicherten Informationen über das Finanzgebaren in den ihnen unterstehenden Abteilungen fehlt. Und ohne diese Information wird es ihnen auch nicht gelingen, die Ursachen für die finanzielle Misswirtschaft zu rekonstruieren, die in vielen der Ministerien grassiert.
Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum sich viele der vorgeladenen Staatssekretäre vollkommen unvorbereitet dem Verhör des Ausschusses gestellt haben, obwohl ihnen im Vorfeld konkrete Fragen zugestellt und darin die Bereiche ausgeführt wurden, die Gegenstand der Anhörung sein sollten. Abgesehen von dieser Orientierungshilfe stand den Staatssekretären auch der Bericht des Generalbuchprüfers aus dem Jahre 1999 zur Verfügung, in dem eben jene Missstände behandelt werden, die Anlass der Anhörung waren.
Diese Revision haben viele der vorgeladenen Staatssekretäre aber offensichtlich nicht studiert und damit ein Desinteresse demonstriert, dass sie eigentlich für ihre verantwortungsvolle Arbeit als ministerielle Verwaltungsspitzen disqualifizieren sollte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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