Unfallfahrer droht mehr Ungemach
Zivilprozess: Dippenaar auf Entschädigung von knapp 11 Millionen N$ verklagt
Von Marc Springer, Windhoek
Die entsprechende Entschädigungsklage, deren Verhandlung gestern in Abwesenheit des zuständigen Richters Collins Parker auf den 12. Juni vertagt wurde, geht von der in Berlin sesshaften Annette Schlösinger aus, die als Erziehungsberechtigte der inzwischen 20-jährigen Antonia Joschko fungiert. Deren gesamte Familie ist bei der angeblich von Dippenaar verursachten Kollision getötet worden, die auch den drei bei ihm mitreisenden Passagieren Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und JC Horn (27) das Leben gekostet hat.
Zur Begründung ihrer Entschädigungsforderung führt Schlösinger an, die Nachlässigkeit des Beklagten sei daran schuld, dass Joschko bei dem Frontalzusammenstoß am 29. Dezember 2014 ihren Vater Walter Helmut (48), ihre Mutter Stephanie Dorothea Schemick (49) und ihre Schwester Alexandra (19) verloren habe. Schließlich habe sich das Unglück rund 12 Kilometer vor Henties Bay nur deshalb ereignet, weil der Antragsgegner „unter Einfluss von Alkohol gefahren ist, ohne Führerschein und mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und ein unsicheres Überholmanöver vollzogen bzw. nicht rechtszeitig gebremst hat.“
Wegen dieser Missachtung der Verkehrsregeln sei Dippenaar auf die entgegenkommende Fahrbahn geraten und dort mit seinem FJ Cruiser auf den Ford Ranger der Familie Joschko geprallt. Als unmittelbare Konsequenz sei Antonia Joschko nicht nur schwer verletzt, sondern auch des Unterhalts und der Unterstützung ihrer Eltern beraubt worden. Darüber hinaus sei sie traumatisiert worden und leide noch heute unter Angstzuständen, Stress und unbewältigter Trauer für die ein Schmerzensgeld von 500000 N$ fällig sei.
Abgesehen von den Bestattungskosten für die drei Angehörigen von Antonia in Höhe von umgerechnet rund 82000 N$ fordert Schlösinger in deren Namen ferner eine Summe von etwa 709400 Euro (etwa 10 Millionen N$) als Kompensierung für den von Antonia erlittenen Verlust der finanziellen Unterstützung seitens ihrer verstorbenen Eltern. Dabei legt sie für jene zum Zeitpunkt des Unfalls ein gemeinsames Jahreseinkommen von knapp 2 Millionen N$ zu Grunde, von denen Antonia rund ein Sechstel beansprucht hätte.
Demnach hätte jene bis zur eigenen finanziellen Selbstständigkeit mit geschätzt 30 Jahren von den Eltern eine Summe von etwa 10 Millionen N$ (inklusive Inflation) erhalten. Weil Dippenaar rechtswidrig den Tod der Eltern verursacht und Antonia dadurch ihren Unterhalt verloren habe, sei er nun für diese Summe haftbar.
Antonia Joschko hat das bis Oktober ruhende Strafverfahren gegen Dippenaar von Beginn an verfolgt und dort auch bereits als Zeugin ausgesagt. Dabei hatte sie zu Protokoll gegeben, sie habe sich mit der Familie auf dem Weg nach Swakopmund befunden, als ihnen auf einer Anhöhe plötzlich das vom Angeklagten geführte Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit entgegengekommen sei.
Obwohl ihr Vater kaum Reaktionszeit gehabt habe, sei es ihm dennoch gelungen, das Auto so weit nach rechts zu steuern, dass der FJ Cruiser sie nicht frontal, sondern seitwärts im linken Bereich ihres Wagens getroffen habe. Deshalb sei sie auf der Rückbank hinter dem Fahrersitz am weitesten von dem Aufprallpunkt entfernt gewesen, was ihr vermutlich das Leben gerettet habe. Nachdem ihr Ford Ranger durch die Wucht der Kollision auf das Dach gedreht worden sei, habe sie sich eine Weile kopfüber befunden, bevor sie sich aus dem Sicherheitsgurt habe befreien können.
Abgesehen von Antonia Joschka haben in der bisherigen Beweisführung am Magistratsgericht in Swakopmund auch diverse andere Zeugen angegeben, Dippennar sei mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren und habe unmittelbar vor einem Hügel überholt, hinter dem der weitere Straßenverlauf für ihn nicht sichtbar gewesen sei. (AZ berichtete).
Die entsprechende Entschädigungsklage, deren Verhandlung gestern in Abwesenheit des zuständigen Richters Collins Parker auf den 12. Juni vertagt wurde, geht von der in Berlin sesshaften Annette Schlösinger aus, die als Erziehungsberechtigte der inzwischen 20-jährigen Antonia Joschko fungiert. Deren gesamte Familie ist bei der angeblich von Dippenaar verursachten Kollision getötet worden, die auch den drei bei ihm mitreisenden Passagieren Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und JC Horn (27) das Leben gekostet hat.
Zur Begründung ihrer Entschädigungsforderung führt Schlösinger an, die Nachlässigkeit des Beklagten sei daran schuld, dass Joschko bei dem Frontalzusammenstoß am 29. Dezember 2014 ihren Vater Walter Helmut (48), ihre Mutter Stephanie Dorothea Schemick (49) und ihre Schwester Alexandra (19) verloren habe. Schließlich habe sich das Unglück rund 12 Kilometer vor Henties Bay nur deshalb ereignet, weil der Antragsgegner „unter Einfluss von Alkohol gefahren ist, ohne Führerschein und mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und ein unsicheres Überholmanöver vollzogen bzw. nicht rechtszeitig gebremst hat.“
Wegen dieser Missachtung der Verkehrsregeln sei Dippenaar auf die entgegenkommende Fahrbahn geraten und dort mit seinem FJ Cruiser auf den Ford Ranger der Familie Joschko geprallt. Als unmittelbare Konsequenz sei Antonia Joschko nicht nur schwer verletzt, sondern auch des Unterhalts und der Unterstützung ihrer Eltern beraubt worden. Darüber hinaus sei sie traumatisiert worden und leide noch heute unter Angstzuständen, Stress und unbewältigter Trauer für die ein Schmerzensgeld von 500000 N$ fällig sei.
Abgesehen von den Bestattungskosten für die drei Angehörigen von Antonia in Höhe von umgerechnet rund 82000 N$ fordert Schlösinger in deren Namen ferner eine Summe von etwa 709400 Euro (etwa 10 Millionen N$) als Kompensierung für den von Antonia erlittenen Verlust der finanziellen Unterstützung seitens ihrer verstorbenen Eltern. Dabei legt sie für jene zum Zeitpunkt des Unfalls ein gemeinsames Jahreseinkommen von knapp 2 Millionen N$ zu Grunde, von denen Antonia rund ein Sechstel beansprucht hätte.
Demnach hätte jene bis zur eigenen finanziellen Selbstständigkeit mit geschätzt 30 Jahren von den Eltern eine Summe von etwa 10 Millionen N$ (inklusive Inflation) erhalten. Weil Dippenaar rechtswidrig den Tod der Eltern verursacht und Antonia dadurch ihren Unterhalt verloren habe, sei er nun für diese Summe haftbar.
Antonia Joschko hat das bis Oktober ruhende Strafverfahren gegen Dippenaar von Beginn an verfolgt und dort auch bereits als Zeugin ausgesagt. Dabei hatte sie zu Protokoll gegeben, sie habe sich mit der Familie auf dem Weg nach Swakopmund befunden, als ihnen auf einer Anhöhe plötzlich das vom Angeklagten geführte Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit entgegengekommen sei.
Obwohl ihr Vater kaum Reaktionszeit gehabt habe, sei es ihm dennoch gelungen, das Auto so weit nach rechts zu steuern, dass der FJ Cruiser sie nicht frontal, sondern seitwärts im linken Bereich ihres Wagens getroffen habe. Deshalb sei sie auf der Rückbank hinter dem Fahrersitz am weitesten von dem Aufprallpunkt entfernt gewesen, was ihr vermutlich das Leben gerettet habe. Nachdem ihr Ford Ranger durch die Wucht der Kollision auf das Dach gedreht worden sei, habe sie sich eine Weile kopfüber befunden, bevor sie sich aus dem Sicherheitsgurt habe befreien können.
Abgesehen von Antonia Joschka haben in der bisherigen Beweisführung am Magistratsgericht in Swakopmund auch diverse andere Zeugen angegeben, Dippennar sei mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren und habe unmittelbar vor einem Hügel überholt, hinter dem der weitere Straßenverlauf für ihn nicht sichtbar gewesen sei. (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen