Unfallfonds wird reformiert
Windhoek - Der MVA-Fonds stütz sich momentan auf ein Gesetz aus dem Jahre 2004. Gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen sind Unfallverursacher grundsätzlich von einer möglichen Entschädigung des Fonds ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unfallopfer, die in ein Unglück verwickelt wurden, das nicht durch Fahrlässigkeit eines Fahrers verursacht wurde. So kommen z.B. die Insassen eines Wagens nicht für eine Entschädigung in Frage, wenn sich dieser Wagen aufgrund eines geplatzten Reifens überschlägt, weil sich dieser Vorgang nicht auf einen Fehler des Fahrers zurückführen lässt.
Personen, die sich bei einem Verkehrsunfall verletzt haben, oder deren Auto beschädigt wurde, müssen also bei dem MVA-Fonds beweisen, dass das Unglück durch Nachlässigkeit des Unfallgegners bzw. des Wagenlenkers verursacht wurde, in deren Auto sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls befanden. Diese Beweisführung kann sehr kompliziert sein und im Streitfalle vor Gericht enden, wo die Antragsteller häufig Anwälte bemühen müssen, um ihren Anspruch bei dem Fonds durchzusetzen.
Da sich ein solcher Rechtsstreit zum Teil über Jahre hinzieht, soll die Klärung der Schuldfrage nun durch ein neues Gesetz abgeschafft werden, das am Mittwoch von Finanzministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila in der Nationalversammlung vorgelegt wurde. In ihrer Begründung der Novelle wies diese darauf hin, dass rund 90 Prozent aller Unfallopfer aus ärmlichen Verhältnissen stammen und an dem Unglück vollkommen schuldlos sind. Diesen Geschädigten könne nicht zugemutet werden, in einer aufwändigen und mitunter teuren Auseinandersetzung mit dem MVA-Fonds nachzuweisen, dass nicht sie, sondern eine dritte Partei an dem Unfall Schuld waren, bei dem sie Verletzungen erlitten haben oder ihr Fahrzeug beschädigt wurde. Deshalb würden sich im Zuge des Gesetzentwurfes unabhängig von der Schuldfrage sämtliche Unfallopfer in Zukunft für eine Entschädigung des MVA-Fonds qualifizieren.
Eine weitere wesentliche Neuerung der Novelle besteht darin, dass sie feste Entschädigungsbeträge vorsieht, auf die Opfer von Verkehrsunfällen künftig Anspruch haben sollen. So sieht der Gesetzentwurf eine Entschädigung bis zu N$ 1,5 Millionen für Personen vor, die sich bei einem Unfall verletzt haben und deshalb operiert bzw. medizinisch versorgt werden müssen. Bisher ist diese Entschädigung auf N$ 380000 begrenzt.
Außerdem kommen Unfallopfer im Zuge der neuen Gesetzvorlage für eine Barzahlung von bis zu N$ 100000 in Frage, mit denen "generelle Schäden" abgedeckt werden sollen, die bei einem Verkehrsunfall entstehen können.
Darüber hinaus sollen sich die Familienmitglieder eines Alleinverdieners, der bei einem Unfall ums Leben gekommen ist und von dem sie vorher finanziell komplett abhängig waren, für eine Vergütung von bis zu N$ 100000 pro Jahr qualifizieren, sobald der Gesetzentwurf in Kraft getreten ist. Abgesehen davon sollen sie eine Pauschale von N$ 7000 von dem MVA-Fonds erhalten, mit dem sie die Beerdigung ihres beim Unfall getöteten Angehörigen finanzieren können.
Die Festlegung dieser Entschädigungsbeträge ist Kuugongelwa-Amadhila zufolge notwendig, weil Unfallopfer bisher belegen mussten, wie hoch der von ihnen erlittene Schaden tatsächlich war. Diese Auflage stelle derzeit ein großes Hindernis für die Antragsteller dar, weil diese zum Teil mittels Gutachten vor Gericht belegen müssten, welchen finanziellen Schaden sie an ihrem Fahrzeug erlitten hätten, bzw. wie viel die Behandlung ihrer Verletzungen kosten werde.
Die Festlegung genauer Entschädigungssummen ist nach Angaben der Finanzministerin ferner deshalb vorteilhaft, weil sie verhindert, dass Unfallopfer aus dem Unglück finanzielles Kapital schlagen, indem sie Entschädigungsbeträge einforderten, die weit über dem eigentlich erlittenen Schaden liegen. Die Neuregelung habe ferner den Vorteil, dass der MVA-Fonds seine Ausgaben in etwa vorhersagen könne, was bisher unmöglich sei, weil im Disputfall die Entschädigungssumme von einem Gericht festgelegt werde.
Die nun definierten Entschädigungsbeträge gelten nur bedingt für Unfallopfer, die mehr als N$ 100000 verdienen und bei denen es Kuugongelwa-Amadhila zufolge eine "Diskrepanz" zwischen dem erlittenen Schaden und der ausgezahlten Summe geben könnte. Obwohl sich künftig auch Unfallverursacher für eine Entschädigung aus dem MVA-Fonds qualifizieren sollen, bleiben jene von ihnen weiter ausgeschlossen, die aufgrund "krimineller Vergehen", wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer, einen Unfall verursacht haben.
Personen, die sich bei einem Verkehrsunfall verletzt haben, oder deren Auto beschädigt wurde, müssen also bei dem MVA-Fonds beweisen, dass das Unglück durch Nachlässigkeit des Unfallgegners bzw. des Wagenlenkers verursacht wurde, in deren Auto sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls befanden. Diese Beweisführung kann sehr kompliziert sein und im Streitfalle vor Gericht enden, wo die Antragsteller häufig Anwälte bemühen müssen, um ihren Anspruch bei dem Fonds durchzusetzen.
Da sich ein solcher Rechtsstreit zum Teil über Jahre hinzieht, soll die Klärung der Schuldfrage nun durch ein neues Gesetz abgeschafft werden, das am Mittwoch von Finanzministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila in der Nationalversammlung vorgelegt wurde. In ihrer Begründung der Novelle wies diese darauf hin, dass rund 90 Prozent aller Unfallopfer aus ärmlichen Verhältnissen stammen und an dem Unglück vollkommen schuldlos sind. Diesen Geschädigten könne nicht zugemutet werden, in einer aufwändigen und mitunter teuren Auseinandersetzung mit dem MVA-Fonds nachzuweisen, dass nicht sie, sondern eine dritte Partei an dem Unfall Schuld waren, bei dem sie Verletzungen erlitten haben oder ihr Fahrzeug beschädigt wurde. Deshalb würden sich im Zuge des Gesetzentwurfes unabhängig von der Schuldfrage sämtliche Unfallopfer in Zukunft für eine Entschädigung des MVA-Fonds qualifizieren.
Eine weitere wesentliche Neuerung der Novelle besteht darin, dass sie feste Entschädigungsbeträge vorsieht, auf die Opfer von Verkehrsunfällen künftig Anspruch haben sollen. So sieht der Gesetzentwurf eine Entschädigung bis zu N$ 1,5 Millionen für Personen vor, die sich bei einem Unfall verletzt haben und deshalb operiert bzw. medizinisch versorgt werden müssen. Bisher ist diese Entschädigung auf N$ 380000 begrenzt.
Außerdem kommen Unfallopfer im Zuge der neuen Gesetzvorlage für eine Barzahlung von bis zu N$ 100000 in Frage, mit denen "generelle Schäden" abgedeckt werden sollen, die bei einem Verkehrsunfall entstehen können.
Darüber hinaus sollen sich die Familienmitglieder eines Alleinverdieners, der bei einem Unfall ums Leben gekommen ist und von dem sie vorher finanziell komplett abhängig waren, für eine Vergütung von bis zu N$ 100000 pro Jahr qualifizieren, sobald der Gesetzentwurf in Kraft getreten ist. Abgesehen davon sollen sie eine Pauschale von N$ 7000 von dem MVA-Fonds erhalten, mit dem sie die Beerdigung ihres beim Unfall getöteten Angehörigen finanzieren können.
Die Festlegung dieser Entschädigungsbeträge ist Kuugongelwa-Amadhila zufolge notwendig, weil Unfallopfer bisher belegen mussten, wie hoch der von ihnen erlittene Schaden tatsächlich war. Diese Auflage stelle derzeit ein großes Hindernis für die Antragsteller dar, weil diese zum Teil mittels Gutachten vor Gericht belegen müssten, welchen finanziellen Schaden sie an ihrem Fahrzeug erlitten hätten, bzw. wie viel die Behandlung ihrer Verletzungen kosten werde.
Die Festlegung genauer Entschädigungssummen ist nach Angaben der Finanzministerin ferner deshalb vorteilhaft, weil sie verhindert, dass Unfallopfer aus dem Unglück finanzielles Kapital schlagen, indem sie Entschädigungsbeträge einforderten, die weit über dem eigentlich erlittenen Schaden liegen. Die Neuregelung habe ferner den Vorteil, dass der MVA-Fonds seine Ausgaben in etwa vorhersagen könne, was bisher unmöglich sei, weil im Disputfall die Entschädigungssumme von einem Gericht festgelegt werde.
Die nun definierten Entschädigungsbeträge gelten nur bedingt für Unfallopfer, die mehr als N$ 100000 verdienen und bei denen es Kuugongelwa-Amadhila zufolge eine "Diskrepanz" zwischen dem erlittenen Schaden und der ausgezahlten Summe geben könnte. Obwohl sich künftig auch Unfallverursacher für eine Entschädigung aus dem MVA-Fonds qualifizieren sollen, bleiben jene von ihnen weiter ausgeschlossen, die aufgrund "krimineller Vergehen", wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer, einen Unfall verursacht haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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