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"Ungewöhnlicher" Strafprozess um Kindsmord abgeschlossen

Windhoek - Der Richter Christie Liebenberg hat eine junge Frau zu acht Jahren Haft verurteilt, die ihren einjährigen Sohn vorsätzlich erstochen hat. Die Strafbemessung in dem "ungewöhnlichen" Fall ist dem Richter nach eigener Aussage "besonders schwergefallen".
Die 22-jährige Kafuro Theohilie Kanguro wurde für schuldig befunden, am 6. Juni 2008 in dem Dorf Kahanga ihren Sohn durch insgesamt vier Messerstiche in den Hals getötet zu haben. Anschließend hat sie versucht, sich selbst durch Messerstiche in den Hals und Unterleib das Leben zu nehmen. Dabei hat sie sich lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt, die sie nur knapp überlebt hat.
In seiner Strafmaßverkündung im Obergericht von Oshakati wertete Liebenberg vor kurzem den "mentalen Defekt" der Angeklagten als mildernden Umstand. Dabei berief er sich auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach die Beschuldigte seit ihrer Kindheit unter Epilepsie leidet und wegen einer Psychose behandelt wird. Diese Störung werde nach Darstellung des Gutachtens in "Stresssituationen" wie jener deutlich, die bei der Tat eine wesentliche Rolle gespielt habe.
Liebenberg zufolge ist es erwiesen, dass Kanguro unmittelbar vor der Tat einen heftigen Streit mit der Mutter gehabt hat und anschließend "geistig verwirrt" war. Das daraus resultierende Gefühl der "Hoffnungslosigkeit" habe laut Gutachten zu ihrer Entscheidung beigetragen, zunächst ihren Sohn und anschließend sich selbst zu töten.
Obwohl Liebenberg einräumte, dass die Angeklagte aufgrund dieser vorübergehenden "Umnachtung" zur Tatzeit vermindert zurechnungsfähig gewesen sei, hält er sie dennoch nicht für schuldunfähig. Schließlich habe sich der Streit mit der Mutter am Tag vor der Tat ereignet und die Angeklagte folglich nicht "im Affekt" gehandelt. Vielmehr habe sie die Kindstötung in dem Zeitraum zwischen dem Streit und der Tat "offenbar geplant" und demnach vorsätzlich gehandelt.
Liebenberg wies ferner darauf hin, dass die Angeklagte die Möglichkeit gehabt habe, ihren Sohn vorübergehend zu den Großeltern zu geben, mit denen sie nach eigener Aussage ein gutes Verhältnis habe und die derzeit auch auf ihr zweites Kind achten würden. Dies habe sie jedoch nicht getan, sondern in "egoistischer" Weise beschlossen, die Wut auf ihre Mutter gegen den eigenen Sohn zu richten und sich anschließend durch Suizid der eigenen Verantwortung zu entziehen.
Als erschwerenden Umstand nannte Liebenberg nicht nur die "besondere Brutalität" der "barbarischen Tat", sondern auch das junge Alter des Opfers, das Kanguro als Mutter hätte "lieben und beschützen" müssen. Obwohl die Angeklagte offensichtlich "verzweifelt", nicht vorbestraft und zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, sei deshalb eine Haftstrafe von acht Jahren angemessen.
In diesem Zusammenhang hob Liebenberg auch hervor, dass für eine Kindstötung wie im vorliegenden Fall "normaler Weise" eine Haftstrafe von 30 Jahren verhängt würde. Einem derart langen Freiheitsentzug sei die Beschuldigte nur deshalb entgangen, weil sie zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei und bereits drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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