Unkenntnis ist keine Ausrede
Der Prozess über die angeblich unrechtmäßige Entlassung von sechs Angestellten der Farm Ongombo West macht einmal mehr die Bedeutung sichtbar, die den gesetzlich festgeschriebenen Abläufen während eines Arbeitsdisputes zukommt.
Für den unbefangenen Beobachter scheint der Farmer Andreas Wiese in sofern im Recht zu sein, als dass er wiederholte Anstrengungen unternommen hat, den Konflikt (über dessen Ursache er sich nach eigenen Angaben bis heute nicht sicher ist) mit seinen Angestellten zu lösen. In diesen Bemühungen ist er jedoch offensichtlich an der Verweigerungshaltung seiner Angestellten gescheitert, mit denen er nach eigener Aussage bisher ein "harmonisches" Arbeitsverhältnis hatte.
Durch die mangelnde Gesprächsbereitschaft der Arbeiter frustriert und über das Unvermögen des Arbeitsministeriums, eine Lösung des Konflikts zu erleichtern, verärgert, hat Wiese seinen Angestellten schließlich gekündigt. Dieses Verhalten ist bei einem "Laien im Arbeitsgesetz" (wie sich Wiese selbst bezeichnet) zwar verständlich, aber juristisch dennoch unvertretbar.
Das Gesetz soll unrechtmäßige Entlassungen verhindern und Angestellte vor der Willkür ihrer Arbeitgeber schützen. Und deshalb müssen die darin definierten Abläufe auch von Arbeitgebern wie Wiese eingehalten werden, selbst wenn sie nach einer neutralen Bewertung der Sachlage im Recht zu sein scheinen. Dass sich Wiese diesen Abläufen nicht bewusst gewesen scheint, schützt ihn dabei nicht.
Für den unbefangenen Beobachter scheint der Farmer Andreas Wiese in sofern im Recht zu sein, als dass er wiederholte Anstrengungen unternommen hat, den Konflikt (über dessen Ursache er sich nach eigenen Angaben bis heute nicht sicher ist) mit seinen Angestellten zu lösen. In diesen Bemühungen ist er jedoch offensichtlich an der Verweigerungshaltung seiner Angestellten gescheitert, mit denen er nach eigener Aussage bisher ein "harmonisches" Arbeitsverhältnis hatte.
Durch die mangelnde Gesprächsbereitschaft der Arbeiter frustriert und über das Unvermögen des Arbeitsministeriums, eine Lösung des Konflikts zu erleichtern, verärgert, hat Wiese seinen Angestellten schließlich gekündigt. Dieses Verhalten ist bei einem "Laien im Arbeitsgesetz" (wie sich Wiese selbst bezeichnet) zwar verständlich, aber juristisch dennoch unvertretbar.
Das Gesetz soll unrechtmäßige Entlassungen verhindern und Angestellte vor der Willkür ihrer Arbeitgeber schützen. Und deshalb müssen die darin definierten Abläufe auch von Arbeitgebern wie Wiese eingehalten werden, selbst wenn sie nach einer neutralen Bewertung der Sachlage im Recht zu sein scheinen. Dass sich Wiese diesen Abläufen nicht bewusst gewesen scheint, schützt ihn dabei nicht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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