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Unklare Beschlüsse

Der ehemalige Personalbeauftragte der Sozialversicherungskommission (SSC) hat die umstrittenen Vergünstigungen, die einigen Geschäftsführern dort ausbezahlt wurden, für legitim erklärt. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der SSC widerspricht ihm dabei.


Windhoek - Wie Walter Don gestern während des zweiten Tages seines Verhörs vor dem Untersuchungsausschuss über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der SSC aussagte, seien die Vergünstigungen, die der inzwischen suspendierten Geschäftsführerin Dessa Onesmus ausbezahlt wurden, zwar nicht in ihrem Vertrag vorgesehen, aber dennoch rechtmäßig gewesen. Eine Buchprüfung bei der SSC war zu dem Schluss gekommen, dass Onesmus keinen Anspruch auf einige der ihr ausgezahlten Vergünstigungen, darunter Wohnungs-und Autozulagen, gehabt habe, weil ihr diese nicht in ihrem befristeten Arbeitsvertrag zugesichert waren.


Don zufolge sei Onesmus mit dem Aufsichtsrat übereingekommen, dass sie mit diesem direkt sämtliche Details ihrer Vergütung besprechen werde, weil sie bei der SSC nur befristet angestellt wurde und deshalb nicht wie ihre festangestellten Kollegen dem Personalbüro unterstehe.


Wie Don auf entsprechende Fragen von Onesmus' Anwalt Andrew Corbett erklärte, habe der Aufsichtsrat den ausgezahlten Bezügen zugestimmt und diese damit legitimiert, obwohl sie nicht Teil ihres Vertrags waren.


Don versuchte ferner die Erhöhung der Autozulage ranghoher Mitarbeiter zu rechtfertigen. Dieser Maßnahme hatte der Aufsichtsrat zwar zugestimmt, aber ausdrücklich betont, dass die Erhöhung erst ab März 2001 gelten sollte. Die Geschäftsführung hatte die Erhöhung aber dennoch rückwirkend bis März 2000 berechnet und ausgezahlt.


Don begründete diesen, vom Aufsichtsrat nicht genehmigten Schritt damit, dass zu diesem Zeitpunkt die Autozulage der Geschäftsführer seit vier Jahren nicht angehoben wurde und seitdem Fahrzeug-, Benzin-, Versicherungs- und Wartungskosten steil gestiegen seien.


Auch die Einführung der Vergünstigung, die Geschäftsführer für zusätzlich geleistete Arbeit getrennt entschädigt, hält Don für unproblematisch. So wies er darauf hin, dass diese Bezüge zu einem Zeitpunkt eingeführt worden seien, wo sich die SSC in der Umstrukturierung befunden habe und deshalb viele Posten unbesetzt gewesen seien. Deshalb seien einige Geschäftsführer gezwungen gewesen, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, für die sie auch getrennt hätten entschädigt werden müssen.


Don hält es auch rückblickend für überflüssig, dass der Aufsichtsrat vor der Einführung dieser Vergünstigung hätte befragt werden müssen, weil die "vorübergehende" Auszahlung dieser so genannten added responsibility allowance nur solange habe erfolgen sollen, bis die Posten besetzt wurden, die von den Begünstigten in amtierender Eigenschaft gefüllt wurden.


Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Bonifatius Paulino sieht das differenzierter. Im Laufe seines Verhörs gab er zu Protokoll, dass die Einführung dieses Zusatzbezuges eine weitreichende Abweichung von den Statuten der SSC dargestellt habe und als solches vom Aufsichtsrat hätte genehmigt werden müssen.


Weniger sicher war sich Paulino jedoch darüber, warum der Aufsichtsrat Onesmus erlaubt hatte, eine einjährige Studienreise nach Amerika zu unternehmen und später zu verlängern. Anwalt Otniel Podewitz erinnerte ihn daran, dass Onesmus zum Antritt dieser Reise bereits seit drei Jahren bei der SSC angestellt und ihr dortiger Vertrag auf fünf Jahre befristet war. Angesichts der Tatsache, dass eine Verlängerung dieses Vertrages ungewiss war, hinterfragte Podewitz, warum der Aufsichtsrat Onesmus den bezahlten Studienurlaub in dem Wissen genehmigt hatte, dass "die SSC nach der Rückkehr von Onesmus nur noch sechs Monate von ihrem neu erworbenen Wissen werde profitieren können".

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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