„Unnötige Verzögerung“
Herero-Chef: Verschleppung sorgt für Einheit und Radikalisierung
Von C. Sasman und S. Fischer, Windhoek
Am kommenden Freitag (21. Juli) sollte die nächste Anhörung vor dem US-Gericht in New York stattfinden, bei dem Opferverbände der Herero und Nama Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht haben, um eine Entschädigung wegen des Kolonialkrieges von 1904-08 zu erwirken. Dieser Termin sei nun auf den 13. Oktober verschoben worden, erklärte Herero-Paramount-Chef Vekuii Rukoro gestern in Windhoek. Grund sei ein technisches Detail bzw. das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland.
Die Traditionelle Behörde der Ovaherero (OTA) und das Technische Komitee zum Genozid der Nama haben gestern versichert, dass die Klage gegen Deutschland noch „am Leben“ sei, obwohl die Bundesrepublik eine „Verzögerungstaktik“ anwende. Bislang habe nämlich die Bundesrepublik die Annahme der Klageschrift abgelehnt und sei folglich nicht zur ersten Anhörung von Richterin Laura Taylor Swift im März gekommen.
Bereits im Juni hatte US-Anwalt Kenneth McCallion, der die Herero und Nama vertritt, mit Verweis auf die Haager Konvention gesagt, dass sich ein Land im Fall von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht auf Staatenimmunität berufen könne. Er kündigte an, die Klage nun mit Hilfe des State Department auf diplomatischen Kanälen an das Auswärtige Amt in Berlin zustellen lassen (AZ berichtete). Diese Vorgehensweise hat Rukoro gestern bekräftigt und angekündigt, dass dabei die Firma Crowe Foreign Service helfen soll, welche den Anwalt McCallion angesprochen habe.
Laut Rukoro wird erwartet, dass die Unterlagen nun per Hand dem Auswärtigen Amt übergeben werden. Dies wiederum bilde die rechtliche Grundlage für die Kläger, einen Antrag auf ein Versäumnis-Urteil (default judgement) zu ihren Gunsten einzureichen, sollte die Bundesrepublik auch beim Gerichtstermin am 13. Oktober nicht präsent sein.
„Sie können rennen, aber sie könen sich nicht verstecken“, sagte Rukoro mit Verweis auf das Verhalten des Bundesrepublik. Diese habe nun „ihre letzte Karte zu spielen“. Er erwähnte weiterhin eine „unnötige Verzögerungstaktik“; diese sorge dafür, dass die Opfergruppen sich vereinen und radikalisieren, führte er aus.
Der Herero-Chef äußerte sich auch zum andauernden bilateren Genozid-Dilaog zwischen der namibischen und der deutschen Regierung und wies erneut darauf hin, dass man sich von den Gesprächen ausgeschlossen fühle. Die Verhandlungen hätten „in kompletter Verborgenheit fernab der Augen und Ohren der Namibier“ stattgefunden, monierte Rukoro. Und weiter: „Wir als Opfergruppen haben keine Ahnung, was in unserem Namen eingereicht wurde und was die Reaktion der deutschen Regierung war.“ Nachdem die namibische Seite im Juli 2016 ein Positionspapier überreicht hatte, gab es vor drei Wochen eine Antwort der deutschen Seite darauf. Über den Inhalt wurde nichts bekannt gegeben (AZ berichtete). Die Opfergruppen hatten schon mehrfach gesagt, dass die namibische Regierung sie nicht vertreten könne und sie deshalb bei den Verhandlungen dabei sein wollten.
Am kommenden Freitag (21. Juli) sollte die nächste Anhörung vor dem US-Gericht in New York stattfinden, bei dem Opferverbände der Herero und Nama Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht haben, um eine Entschädigung wegen des Kolonialkrieges von 1904-08 zu erwirken. Dieser Termin sei nun auf den 13. Oktober verschoben worden, erklärte Herero-Paramount-Chef Vekuii Rukoro gestern in Windhoek. Grund sei ein technisches Detail bzw. das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland.
Die Traditionelle Behörde der Ovaherero (OTA) und das Technische Komitee zum Genozid der Nama haben gestern versichert, dass die Klage gegen Deutschland noch „am Leben“ sei, obwohl die Bundesrepublik eine „Verzögerungstaktik“ anwende. Bislang habe nämlich die Bundesrepublik die Annahme der Klageschrift abgelehnt und sei folglich nicht zur ersten Anhörung von Richterin Laura Taylor Swift im März gekommen.
Bereits im Juni hatte US-Anwalt Kenneth McCallion, der die Herero und Nama vertritt, mit Verweis auf die Haager Konvention gesagt, dass sich ein Land im Fall von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht auf Staatenimmunität berufen könne. Er kündigte an, die Klage nun mit Hilfe des State Department auf diplomatischen Kanälen an das Auswärtige Amt in Berlin zustellen lassen (AZ berichtete). Diese Vorgehensweise hat Rukoro gestern bekräftigt und angekündigt, dass dabei die Firma Crowe Foreign Service helfen soll, welche den Anwalt McCallion angesprochen habe.
Laut Rukoro wird erwartet, dass die Unterlagen nun per Hand dem Auswärtigen Amt übergeben werden. Dies wiederum bilde die rechtliche Grundlage für die Kläger, einen Antrag auf ein Versäumnis-Urteil (default judgement) zu ihren Gunsten einzureichen, sollte die Bundesrepublik auch beim Gerichtstermin am 13. Oktober nicht präsent sein.
„Sie können rennen, aber sie könen sich nicht verstecken“, sagte Rukoro mit Verweis auf das Verhalten des Bundesrepublik. Diese habe nun „ihre letzte Karte zu spielen“. Er erwähnte weiterhin eine „unnötige Verzögerungstaktik“; diese sorge dafür, dass die Opfergruppen sich vereinen und radikalisieren, führte er aus.
Der Herero-Chef äußerte sich auch zum andauernden bilateren Genozid-Dilaog zwischen der namibischen und der deutschen Regierung und wies erneut darauf hin, dass man sich von den Gesprächen ausgeschlossen fühle. Die Verhandlungen hätten „in kompletter Verborgenheit fernab der Augen und Ohren der Namibier“ stattgefunden, monierte Rukoro. Und weiter: „Wir als Opfergruppen haben keine Ahnung, was in unserem Namen eingereicht wurde und was die Reaktion der deutschen Regierung war.“ Nachdem die namibische Seite im Juli 2016 ein Positionspapier überreicht hatte, gab es vor drei Wochen eine Antwort der deutschen Seite darauf. Über den Inhalt wurde nichts bekannt gegeben (AZ berichtete). Die Opfergruppen hatten schon mehrfach gesagt, dass die namibische Regierung sie nicht vertreten könne und sie deshalb bei den Verhandlungen dabei sein wollten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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